Sanktionen bei bisher unterbliebener Offenlegung

Die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen per 31.12.2006 ist am 31.12.2007 abgelaufen. Wenn man bisher also noch nicht veröffentlicht hat, ist man säumig.

Die Frage ist, was passiert, und wann passiert es. Es sind hier wilde Gerüchte über Bussgelder und sonstige Sanktionen im Umlauf.

Nach Auskunft des Bundesministeriums der Justiz, das hier zuständig ist, wird zunächst eine Mahnung verschickt, an alle Unternehmen, die bekanntermaßen offenlegungspflichtig sind, deren Unterlagen aber noch nicht vorliegen. Damit muss also auf jeden Fall gerechnet werden. Aufgrund von behördeninternen Abläufen ist damit allerdings nicht vor Ende Februar 2008 zu rechnen. In der Mahnung werden die Unternehmen aufgefordert, die Offenlegung vorzunehmen. Wird daraufhin offengelegt, ist eine Verwaltungsgebühr für das Mahnverfahren von 50,– € zu zahlen. Bussgelder werden erst festgesetzt, wenn sich das Unternehmen weigert, die Offenlegung vorzunehmen.

Der Fristablauf allein löst also kein Bussgeld aus !

Wenn Sie bis zum ersten Mahnlauf (mit entsprechendem Vorlauf) eingereicht haben, werden Sie voraussichtlich gar nicht gemahnt werden (wozu auch ?).

Die ganze Angelegenheit kann also zumindest terminlich noch entspannt betrachtet werden. Verbände, Presse und auch einige Berater haben hier unnötig, gewissermaßen auch in vorauseilendem Gehorsam, Streß ausgelöst.

Harald Kern www.kern-hess.de

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