Auch nicht schlecht: Ein Steuerpflichtiger hatte eine Rechtsbehelfsfrist versäumt und wollte sich nun damit entschuldigen, er habe eine Phobie gegen amtliche Schreiben, so also auch gegen Schreiben des Finanzamts. Ihm seien dadurch bereits erhebliche Nachteile entstanden, er sei auch bereits in psychologischer Behandlung deswegen gewesen, allerdings offensichtlich bisher ohne Erfolg. Er habe panische Angst vor …