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31.10.2008 von Harald Kern.
Infos zum geplanten neuen Erbschaftsteuerrecht und worum es beim Streit in der Koalition eigentlich geht, kann man in einem informativen Artikel bei www.tagesschau.de lesen. Neben einer kurzen Zusammenfassung der geplanten Änderungen und der möglichen Auswirkungen berichtet der Beitrag auch über die von der CSU bemängelten Regelungen bzw. geforderten Änderungen. Weiteres bei www.tagesschau.de.
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29.10.2008 von Harald Kern.
Einen kursorischen Überblick über das, was mit der Abgeltungsteuer ab 2009 auf die Steuerzahler zukommt, gibt es in einer Web-Fernsehsendung bei Steuertipp-TV. In verständlicher Form wird kurz erklärt, worum es geht, und worauf grundsätzlich zu achten ist. Zur Sendung von Steuertipps-TV geht es hier.
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28.10.2008 von Harald Kern.
Der Bundesfinanzhof hatte über drei Klagen zur steuerfreien Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten zu entscheiden. Pro Jahr erhalten die Volksvertreter eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 43.764 Euro. Ein normaler Arbeitnehmer kann für berufliche Ausgaben lediglich 920 Euro pauschal geltend machen.
Der BFH hat entschieden, dass die Abgeordnetenpauschale mit der besonderen Stellung der Abgeordneten zu begründen ist. Diese Pauschale wird dem Abgeordneten zum einen erstattet, ohne dass er die Ausgaben nachweisen muss. Ausserdem erhält er diese Erstattung steuerfrei, er muss also keine Steuern daraus zahlen, nicht einmal für die Beträge, die er ggf. nicht für berufsbedingte Ausgaben benötigt hat.
Jeder andere Steuerbürger muss dagegen jeden Euro, den er berufsbedingt ausgibt, belegmäßig nachweisen, wenn er die Ausgaben wenigstens von seinem Einnahmen abziehen will. Andernfalls muss er auf diese Beträge, die er selbst verdient, und für den Beruf ausgibt, auch noch Steuern zahlen.
Es gibt durchaus Grund zur Annahme, dass unsere Steuergesetze und die entsprechenden formellen Vorschriften weit einfacher wären, wenn die Abgeordneten die gleichen steuerlichen Pflichten zu erfüllen hätten wie der Normalbürger.
Interessanterweise war einer der Kläger ein Richter am Finanzgericht. Und interessanterweise hielt der BFH es nicht für notwendig, die Klage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Weitere Infos zu dem Fall gibt es hier bei www.steuertipps.de.
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24.10.2008 von Harald Kern.
Auch mal eine interessante Überlegung. Wo in Europa und wo auf dem ganzen Erdball sind die Menschen subjektiv besonders glücklich ? Eine Weltkarte und einen Link zum sogenannten europäischen Happy-Planet-Index (HPI) gibt es bei Jochen Mai im Blog “die Karriere-Bibel“. Ausserdem präsentiert er eine Liste von 60 Wegen und Möglichkeiten, was man selbst tun kann, um das persönliche Glück oder Gücksempfinden zu vergößern. Darüber sollte man vielleicht öfter mal nachdenken, was man selbst tun kann !
Den ganzen Artikel gibt es hier…
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23.10.2008 von Harald Kern.
Der Bäcker bei mir um die Ecke…
So ist ein Artikel von Gitte Härter vom Blog www.unternehmenskick.de überschrieben, der sich mit dem Marktauftritt von kleinen Ladengeschäften wie Bäckern, Metzgern, Lebensmittelhändlern und ähnlichen Läden befasst. Lesenswert sind insbesondere die Überlegungen zur Sicht des Kunden, die sich doch auffallend von der Sicht der Ladeninhaber unterscheidet. Hier bieten sich eine Menge Handungsmöglichkeiten, die die Marktsituation des Unternehmens mit wenig Aufwand deutlich verbessern können. Vorschläge dazu gibt es im Artikel von Gitte Härter hier ….
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21.10.2008 von Harald Kern.
Der Haufe-Verlag befasst sich in einem lesenswerten Beitrag mit der Abgeltungsteuer und gibt Infos und Tipps.
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20.10.2008 von Harald Kern.
So gehen Sie garantiert Pleite: neun Anti-Tipps für Kreditnehmer. So ist ein interessanter und lesenswerter Beitrag bei www.akademie.de überschrieben.
Behandelt werden typische Fehler, die ein Unternehmer bei der Kreditfinanzierung machen kann. Der Autor ist ehemaliger Bankdirektor und berichtet deshalb zwar ein wenig einseitig aus der Sicht der Bank, insb. was die Gestaltung des Verhältnisses zur Bank betrifft, aber hilfreich ist der Artikel allemal.
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15.10.2008 von Harald Kern.
Vor einigen Wochen wurde die neue Steuer-Identifikationsnummer verschickt. Jeder Bürger erhält damit eine unveränderliche Nummer, die er buchstäblich von der Wiege bis zu Bahre beibehält, und durch die er künftig bei Ämtern eindeutig identifiziert und zugeordnet werden kann. Für Datenschützer ist das schon immer eine Horrorvorstellung und ein Alptraum gewesen, wogegen die Behörden schon immer davon geträumt haben, auf Knopfdruck Daten und Informationen über jeden Bürger abrufen zu können, ohne durch lästige Namensgleichheiten und andere Unzulänglichkeiten behindert zu werden.
Infos des Bundeszentralamts für Steuern zur Steuer-ID-Nummer gibt es hier. Meines Erachtens werden die Gefahren einer solchen einheitlichen Zugriffsnummer in diesen Infos jedoch nur sehr oberflächlich angesprochen.
Ein Musterprotestschreiben gegen die Zuteilung der Nummer gibt es hier, von der humanistischen Union, die inzwischen auch ein Musterverfahren angestrengt hat.
Infos, die sich auch mit kritischen Fragen auseindersetzen und auf die möglichen Gefahren hinweisen, gibt es bei Focus Online, bei Heise Online, und bei Zeit Online, um nur einige zu nennen.
Ich persönlich sehe insbesondere eine Gefahr, wenn kommerzielle Firmen, die “freiwillige” Angabe der Nummer verlangen oder erwarten. Dann wird es nämlich möglich, alle bei verschiedenen Firmen gespeicherten Daten zusammenzuführen, und ein Profil von jedem Bürger zu erstellen. Natürlich sind auch staatliche Stellen davor nicht gefeit, obwohl es im Moment nur zu den gesetzlich bestimmten Zwecken verwendet werden soll. Aber wer soll gegen Google in USA oder sonstwo auf der Welt vorgehen, wenn die die Angabe irgendwann haben wollen ? Meines Erachtens ist ein Missbrauch auf Dauer höchst wahrscheinlich, und auch auf Dauer nicht wirksam zu verhindern oder zu kontrollieren.
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13.10.2008 von Harald Kern.
Der Steuerrechtblog befasst sich mit Einzelheiten und Fragen der Abgeltungsteuer in diesem lesenswerten Beitrag.
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8.10.2008 von Harald Kern.
Der neue Vorstoß der Bundesregierung zum Abbau von Bürokratie belastet die Unternehmen. Zu diesem Urteil kommt der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) in seiner Eingabe zum Regierungsentwurf zum Steuerbürokratieabbaugesetz. Zwar begrüßt der DStV die Zielrichtung des Entwurfs, die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzbehörden zu fördern. Für falsch hält er jedoch den Weg, die elektronische Datenübermittlung zwingend vorzuschreiben.
Für Unternehmen kann es vorteilhaft sein, Daten, die in elektronischer Form vorliegen, in dieser Form dem Finanzamt zuzuleiten. Die Verpflichtung hierzu führt jedoch nicht zu einer Erleichterung, auch wenn die Bundesregierung dies in der Begründung des Gesetzes so darstellt.
Das geplante Gesetz ist unausgewogen, weil es den Unternehmen lediglich neue Pflichten auferlegt, ohne sie entsprechend zu entlasten. So fehlt im Entwurf nach Auffassung des DStV, dass auf Steuererklärungen, die elektronisch übermittelt werden, auch ein elektronisch auswertbarer Steuerbescheid folgen muss, und zwar im gleichen Detaillierungsgrad wie die zu übertragenen Bilanz- und Erklärungsdaten. Nur so wird eine Verwaltungsvereinfachung auf beiden Seiten wirklich erreicht. Durch diesen Vorteil würde sich die Quote der elektronisch übermittelten Daten erhöhen. Eine gesetzliche Verpflichtung, der man nur durch Härtefallregelungen mit erneutem bürokratischem Aufwand entgehen kann, wäre dann nicht mehr erforderlich.
Für mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar hält der DStV auch, dass die Finanzverwaltung bestimmen kann, wie detailliert Bilanzdaten übertragen werden müssen. Im Handelsrecht hat es sich bewährt, den Mindestumfang von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gesetzlich zu regeln. Dies sollte auch im Steuerrecht so geschehen.
Der DStV wird seine Positionen am 8. Oktober in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags vertreten.
Anmerkung:
Der Steuerberaterverband kritisiert meines Erachtens mit Recht, dass die geplanten und vorgeschlagenen Massnahmen der Bundesregierung zum sog. Bürokratieabbau in erster Linie dazu dienen, die Abläufe in der Bürokratie auf EDV umzustellen und damit mit weniger Personaleinsatz weniger Kosten zu verursachen. Das bedeutet aber im Ergebnis, gleiche Bürokratie mit weniger Kosten, oder mehr Bürokratie zu gleichen Kosten. Dies soll offensichtlich damit erreicht werden, dass den Steuerbürgern mehr Pflichten, auch abwicklungstechnischer Art, auferlegt werden, ein Trend, der schon seit Jahren insb. im Bereich der Unternehmensbesteuerung sowie bei Buchhaltung, Bilanzierung und Steuererklärung, erkennbar ist. Mit Bürokratieabbau hat das nichts zu tun.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbands v. 07.10.2008 P21/08
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