Der Deutsche Steuerberaterverband kritisiert unausgewogenen Bürokratieabbau

Der neue Vorstoß der Bundesregierung zum Abbau von Bürokratie belastet die Unternehmen. Zu diesem Urteil kommt der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) in seiner Eingabe zum Regierungsentwurf zum Steuerbürokratieabbaugesetz. Zwar begrüßt der DStV die Zielrichtung des Entwurfs, die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzbehörden zu fördern. Für falsch hält er jedoch den Weg, die elektronische Datenübermittlung zwingend vorzuschreiben.

Für Unternehmen kann es vorteilhaft sein, Daten, die in elektronischer Form vorliegen, in dieser Form dem Finanzamt zuzuleiten. Die Verpflichtung hierzu führt jedoch nicht zu einer Erleichterung, auch wenn die Bundesregierung dies in der Begründung des Gesetzes so darstellt.

Das geplante Gesetz ist unausgewogen, weil es den Unternehmen lediglich neue Pflichten auferlegt, ohne sie entsprechend zu entlasten. So fehlt im Entwurf nach Auffassung des DStV, dass auf Steuererklärungen, die elektronisch übermittelt werden, auch ein elektronisch auswertbarer Steuerbescheid folgen muss, und zwar im gleichen Detaillierungsgrad wie die zu übertragenen Bilanz- und Erklärungsdaten. Nur so wird eine Verwaltungsvereinfachung auf beiden Seiten wirklich erreicht. Durch diesen Vorteil würde sich die Quote der elektronisch übermittelten Daten erhöhen. Eine gesetzliche Verpflichtung, der man nur durch Härtefallregelungen mit erneutem bürokratischem Aufwand entgehen kann, wäre dann nicht mehr erforderlich.

Für mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar hält der DStV auch, dass die Finanzverwaltung bestimmen kann, wie detailliert Bilanzdaten übertragen werden müssen. Im Handelsrecht hat es sich bewährt, den Mindestumfang von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gesetzlich zu regeln. Dies sollte auch im Steuerrecht so geschehen.

Der DStV wird seine Positionen am 8. Oktober in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags vertreten.

Anmerkung:

Der Steuerberaterverband kritisiert meines Erachtens mit Recht, dass die geplanten und vorgeschlagenen Massnahmen der Bundesregierung zum sog. Bürokratieabbau in erster Linie dazu dienen, die Abläufe in der Bürokratie auf EDV umzustellen und damit mit weniger Personaleinsatz weniger Kosten zu verursachen. Das bedeutet aber im Ergebnis, gleiche Bürokratie mit weniger Kosten, oder mehr Bürokratie zu gleichen Kosten. Dies soll offensichtlich damit erreicht werden, dass den Steuerbürgern mehr Pflichten, auch abwicklungstechnischer Art, auferlegt werden, ein Trend, der schon seit Jahren insb. im Bereich der Unternehmensbesteuerung sowie bei Buchhaltung, Bilanzierung und Steuererklärung, erkennbar ist. Mit Bürokratieabbau hat das nichts zu tun.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbands v. 07.10.2008 P21/08

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