Der Bundesfinanzhof hatte über drei Klagen zur steuerfreien Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten zu entscheiden. Pro Jahr erhalten die Volksvertreter eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 43.764 Euro. Ein normaler Arbeitnehmer kann für berufliche Ausgaben lediglich 920 Euro pauschal geltend machen. Der BFH hat entschieden, dass die Abgeordnetenpauschale mit der besonderen Stellung der Abgeordneten zu begründen ist. Diese Pauschale …