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16.12.2008 von Harald Kern.
Existenzgründer müssen für die Beantragung eines Gründungszuschusses Ihre Unternehmensidee und die entsprechenden Planungsunterlagen bei einer sog. fachkundigen Stelle, z.B. einem Steuerberater, beurteilen lassen. Die fachkundige Stelle bescheinigt in dem Formular, dass sie die Unterlagen für das Gründungsvorhaben geprüft hat und Ihrer Gründung gute Erfolgschancen einräumt.
Das Formular gibt es beim Arbeitsamt, man kann es aber auch hier bei www.akademie.de downloaden.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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