Neueste Meldung zur Pendlerpauschale: Pauschalierung auch rückwirkend möglich

Brandaktuelle Meldung aus dem Bundesministerium der Finanzen: Eine rückwirkende Änderung der lohnsteuerlichen Behandlung der Pendlerpauschale ist auch für 2007 möglich. Ein Schreiben des BMF vom 30.12.2008, auf das die Fachwelt schon gespannt gewartet hatte, nimmt dazu ausführlich Stellung. Die amtliche Verfügung kann auf der Webseite des BMF hier downgeloaded werden.

Das Schreiben ist in mehrfacher Hinsicht interessant:

  • Der Arbeitgeber kann, auch rückwirkend für 2007, gezahlte Fahrtgelder pauschal versteuern.
  • Da die Sozialversicherung bereits mitgeteilt hat, dass man sich an die steuerliche Behandlung anhängen wird, bedeutet das, dass diese Gelder rückwirkend auch sozialversicherungsfrei werden.
  • Der Arbeitnehmer bekommt also rückwirkend seine Beiträge zur Sozialversicherung erstattet.
  • Die zuviel gezahlte Lohnsteuer holt er sich im Rahmen der Änderung der Einkommensteuerveranlagung 2007 zurück.
  • Ausserdem erhält er noch den Werbungskostenpauschbetrag, wenn er sonst keine Werbungskosten hat. Das hat sich also richtig gelohnt.
  • Der Arbeitgeber zahlt die pauschale Lohnsteuer, er erhält aber im Gegenzug die gezahlten Beiträge zur Sozialversicherung zurück. Dabei verbleibt ein geringer Vorteil bei ihm.

Unklar ist noch, wie das Ganze mit vertretbarem Aufwand technisch umgesetzt werden soll. Die EDV-Abteilungen der Anbieter von Lohnprogrammen werden da noch ganz schön ins Schwitzen kommen.

Unklar ist auch noch, welche Auswirkungen das auf die Sozialkassen in den nächsten Monaten haben wird. Ich befürchte, dass die Folgen hier noch nicht zu Ende gedacht sind, so erfreulich das Urteil und die bürgerfreundliche Haltung der Finanzverwaltung ist. Ich meine, dass es bei den Sozialkassen hier zu erheblichen Liquiditätsproblemen kommen wird.

Fazit: Eine unerwartet bürgerfreundliche Anwendung des Urteils des Bundesverfassungsgericht. man hätte eigentlich eher erwartet, dass die Finanzverwaltung und ihr folgend die Sozialkassen mit verfahrensrechtlichen Argumenten versuchen würden, eine Rückwirkung möglichst zu begrenzen. Es gibt doch noch erfreuliche Überraschungen, und dabei ist Weihnachten doch schon vorbei …:-)

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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