Anhängiges Verfahren in Sachen Arbeitszimmer

Inzwischen gibt es ein anhängiges Verfahren beim Bundesfinanzhof zu Frage der Abziehbarkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Eine echte „never ending story“, die insbesondere kleine Einzelunternehmer und Dienstleister trifft. Weitere Details und das Aktenzeichen des BFH gibt es hier bei www.steuertipps.de.

Meine Empfehlung: Im Zweifel Einspruch einlegen mit Hinweis auf das Aktenzeichen. Das kostet erstmal nichts, und hält den Fall offen. Die Erfolgsaussichten ähnlicher Fragen beim BFH sind allerdings in der Vergangenheit eher gering gewesen.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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