Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG): IT-Verfahren „ATLAS-Ausfuhr“ – Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren seit 1. Juli 2009

Seit 01.07.2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wird durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt. Mit der Internetausfuhranmeldung Plus steht Ihnen ein Portal zur Verfügung, das den Zugang zum IT-Verfahren ATLAS ermöglicht. Es bietet allen Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit als Teilnehmer gegenüber dem IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr mit dem Ziel aufzutreten, komfortabel und sicher alle  ausfuhrrelevanten Sachverhalte über das Internet abzuwickeln, ohne zusätzliche Software installieren zu müssen oder auf die Dienstleistungen eines IT-Unternehmens angewiesen zu sein.

Sie finden die Internetausfuhranmeldung Plus hier. Den entsprechenden Leitfaden können Sie hier einsehen.  

(Quelle: https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/) 

Verena Schwind, Steuerberaterin
Kern & Heß – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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