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23.9.2009 von Harald Kern.
In der “Süddeutschen Zeitung” habe ich ein sehr lesenwertes und nachdenklich machendes Interview mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof entdeckt. Titel: “Rettungsschirm für Steuerzahler aufspannen”.
Sie erinnern sich noch an Paul Kirchhof ? Im letzten Bundestagswahlkampf war er zunächst Mitglied in Angela Merkels “Kompetenzteam”, und machte durch unkonventionelle Vorschläge zur Reform des Steuerrechts von sich reden, bis er als “der Professor aus Heidelberg” von der SPD so demontiert wurde, dass er zurückgezogen wurde.
Er beweist in dem Interview, dass er durchaus weitsichtige und intelligente Vorschläge zu machen hat.
Auszug:
“Der Staat muss darüber nachdenken, ob er - wie früher - dem Bürger gutes Recht gibt, oder ob er ihm mehr und mehr gutes Geld gibt. Gegenwärtig verfestigen wir Erwartungen auf öffentliches Geld zu einem Anspruch auf dieses Geld. Da Parteien und Verbände unentwegt sagen, dass noch mehr nötig wäre, ist der Bürger trotzdem unzufrieden. Das entsolidarisiert. ”
oder:
“Wenn das Parlament im Jahr 150 Gesetze beschließt, dann weiß derjenige, der das Gesetz macht, nicht, was er tut. Das ist einfach zu viel. Und auch der Gesetzesadressat, der Bürger, weiß nicht, was er tun soll. Wir haben eine solche Normendichte, dass wir sie nur durch Nichtwissen und damit Nichtbeachtung ertragen können.”
Wie wahr !
Lesen Sie das ganze Interview in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung.
Übrigens zeigt die “Süddeutsche” hier wieder einmal ihre Qualität, denn das Thema Steuern und Steuerrecht wird in den breiten Medien üblicherweise mit erschreckender Inkompetenz behandelt, wie sich aus Meldungen und insbesondere Kommentaren regelmäßig ergibt. Es gibt aber, wie das Interview belegt, auch Journalisten, die über das, worüber sie schreiben, auch Bescheid wissen. Das freut uns doch !
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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23.9.2009 von Verena Schwind.
Bislang musste der Antrag auf Erstattung ausländischer Mehrwertsteuern in dem jeweiligen Land gestellt werden, das die Steuer erstatten sollte. Das war mühselig und zeitaufwändig - die sprachliche Barriere war oft das Haupthindernis, sich überhaupt an einen Erstattungsantrag zu wagen. Ab 2010 soll es nun einfacher werden. Das verspricht eine Neuregelung des Erstattungsverfahrens. Einzelheiten finden Sie hier.
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23.9.2009 von Verena Schwind.
Die Europäische Kommission bietet Ihnen ab sofort einen neuen Online-Dienst an, der für Sie die Sicherheit erhöht, nicht in Betrugsfälle (vor allem sog. Karussellgeschäfte) verwickelt zu werden. Konkret geht es um eine Bescheinigung, mit der Sie nachweisen können, dass Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Geschäftspartners zu einem bestimmten Zeitpunkt auf ihre Gültigkeit überprüft haben. Diese Bescheinigung können Sie dann als Nachweis dafür verwenden, dass ggf. auf Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten keine Mehrwertsteuer erhoben wurde. Den Zugang zu diesem Service finden Sie hier.
Verena Schwind, Steuerberaterin
Kern & Heß - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater - Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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23.9.2009 von Verena Schwind.
Die Reform des Erbschaftsteuer- und des Bewertungsrechts beschert uns höhere Freibeträge bei der Übertragung von Vermögen an Kinder und Enkel. Insgesamt 400.000 € pro Erbe/Beschenktem kann steuerfrei übertragen werden. Dieser Betrag steht in voller Höhe alle zehn Jahre zur Verfügung. Durch die Reform wurden jedoch auch die Werte, mit denen übertragenes Vermögen anzusetzen ist geändert. So sind insbesondere unbebaute und bebaute Grundstücke mit höheren Werten als bisher im Rahmen des Übertragungsvorgangs zu berücksichtigen. Je umfangreicher das Vermögen und je weniger potenzielle Erben vorhanden sind, desto sinnvoller ist es, frühzeitig mit der Vermögensübertragung zu beginnen. Wäre es nicht äußerst bedauerlich, wenn Ihr Kind Haus A verkaufen müsste, um die Erbschaftsteuer für Haus B zu bezahlen? Wäre es da nicht viel besser schon frühzeitig das Haus A zu übertragen, sich das Nießbrauchsrecht oder ein lebenslanges Wohnrecht eintragen zu lassen und zehn Jahre später die Übertragung von Haus B ins Auge zu fassen? Unter Umständen, kann so der komplette Vorgang abgewickelt werden, ohne dass auch nur ein Euro Steuer für den Staat abfällt.
Verena Schwind, Steuerberaterin
Kern & Heß - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater - Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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