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30.10.2009 von Harald Kern.
Bei www.selbstaendig-im-netz.de habe ich eine Liste von eBooks für Selbständige gefunden. Die Themen gehen von Affiliate Marketing über eBusiness zu “Geld verdienen im Internet”. Angesprochen werden auch Marketing, das Thema Selbständigkeit allgemein, Suchmaschinenoptimierung und andere Themen. In erster Linie sicherlich auf Unternehmer im Netz zugeschnitten, und für die interessant. Aber auch für “analoge” Unternehmen vielleicht als Anregung hilfreich und nützlich.
Die Liste gibt es hier bei Selbständig im Netz.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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27.10.2009 von Harald Kern.
Das finde ich gut: Die Stiftung Warentest hat 14 Existenzgründerportale getestet. Angesichts der vielen Portale, die sich mit dem Thema Existenzgründung und Unternehmensgründung beschäftigen, eine sinnvolle und nützliche Angelegenheit.
Am besten bewertet wurde das auch von uns bevorzugte und empfohlene Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie BMWI www.existenzgruender.de. Aber auch andere Portale sind durchaus nützlich und hilfreich, und werden auch gut bewertet.
Gefunden habe ich den Hinweis auf den Test und weitere Infos darüber beim Existenzgründerblog www.ixpro.de.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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21.10.2009 von Harald Kern.
Systemisch beraten, was könnte das sein, fragt man sich zunächst.
Ein interessanter Denkansatz bei der Beratung von Unternehmen.
Am besten wird der Unterschied von systemischer Beratung im Vergleich zur Fachberatung deutlich:
Fachberatung geht davon aus, dass Fachwissen in einer Kundenorganisation fehlt und versucht Lücken und Engpässe durch Lieferung desselben zu schließen. Verlassen Fachberater die Kundenorganisation z.B. nach Projektende, ist oft zu beobachten, dass Ergebnisse nicht nachhaltig sind.
Systemische Beratung geht von der vorhandenen Kompetenz in einer Organisation aus und versucht Möglichkeiten und einen Rahmen zu schaffen, in dem sich die vorhandenen Potenziale optimal entfalten können.
Hier der vollständige Titel des Buchs:
Systemisch beraten und steuern live: Modelle und Best Practices in Organisationen
Weitere Infos und Bezugsmöglichkeiten hier im Blog des Autors unter www.schwemmle.de .
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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13.10.2009 von Harald Kern.
Ein Beitrag des Haufe-Verlags gibt einige Aspekte der aktuellen Rechtslage und aktuelle Urteile wieder.
Wichtig ist insbesondere, dass das Fahrtenbuch vollständig und laufend geführt sein muss, ein Fahrtenbuch mit Excel wird nicht anerkannt, kleinere Fehler verwerfen nicht das ganze Fahrtenbuch.
Zum kompletten Beitrag “Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch” des Haufe-Verlags.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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5.10.2009 von Harald Kern.
Oft stehen Unternehmer oder selbständige Kreative vor dem Problem, wie schütze ich eine Idee davor, geklaut zu werden, ohne dass dafür immense Kosten entstehen. Dafür könnte das Angebot der PriorMart AG eine Lösung sein. Hier werden Daten wie zB. Netwürfe oder Texte mit notarieller Beglaubigung gespeichert, so dass man später Urheberschaft und Zeitpunkt belegen kann.
Ich finde, das ist keine schlechte Idee, selbst wenn dadurch noch kein vollständiger Ideenschutz gegeben ist. Lesen Sie weitere Infos auf der Seite der PriorMart AG.
Gefunden habe ich den Hinweis bei www.best-practice-business.de.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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1.10.2009 von Harald Kern.
So ist ein Beitrag bei www.mittelstanddirekt.de überschrieben, der auf einem Artikel des Managermagazins Impulse beruht. Ein gutes Beispiel, wie in diesen Magazinen oberflächliche Informationen gegeben werden, die den Fachmann jedoch nicht ersetzen können, weil die praktische Erfahrung fehlt.
Tatsächlich sind in der aktuellen, krisenbedingten Situation Steuerzahlungen lästig und belasten die Liquidität, insbesondere, wenn die Gewinne der Vorjahre, auf denen die Steuerzahlungen basieren, gar nicht mehr vorhanden sind. Insofern ist das Thema interessant und wichtig.
Nachfolgend Auszüge aus dem Beitrag und Anmerkungen dazu:
“Das Manager-Magazin Impulse hat vier Möglichkeiten für Unternehmen zusammengestellt, die ihre Steuerschuld nicht zahlen können:
1. Anpassung
Die Höhe der Vorauszahlung für die Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer kann nachträglich nach unten korrigiert werden.
Ein Antrag wird in der Regel gewährt, wenn der Steuerpflichtige die rückläufige Geschäftsentwicklung differenziert belegen kann.”
Anmerkung:
Nach unserer Einschätzung und Erfahrung ist dieser Weg der wichtigste und einfachste Weg, die Liquiditätsbelastung durch laufende Steuerzahlungen zu vermindern. Hintergrund ist, dass die Vorauszahlungen auf der Basis der Gewinne der Vergangenheit beruhen, auch wenn der aktuelle Gewinn viel niedriger ist oder gar ein Verlust vorliegt.
Die Anpassung ist bei Vorlage entsprechender aktueller Zahlen in der Regel unproblematisch. Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die Finanzämter angewiesen, angesichts der Krise keine überzogenen Anforderungen an die Begründung eines Herabsetzungsantrags zu stellen.
Weiter im Beitrag:
“2. Stundung
Die Zahlung der Steuer kann gestundet werden, wenn allein wegen der Steuerschuld die Existenz des Unternehmens gefährdet wäre.
Die Stundung kann formlos beantragt werden und kostet 0,5 Prozent Zinsen pro Monat.”
Anmerkung:
Die Stundung ist zwar formlos zu beantragen. Aber dann geht die Bürokratie erst los. Es werden von den Finanzämtern umfangreiche Fragebögen versandt, mit denen Sie belegen müssen, dass Sie keine Möglichkeit der Kreditaufnahme haben. Das Finanzamt verlangt grundsätzlich eine Kreditaufnahme für Steuerzahlungen, und sieht sich nicht als Bankersatz. Wenn Sie nicht klar belegen können, dass Sie sich vergeblich um eine Kreditgewährung bemüht haben, stehen die Chancen für eine Stundung schlecht.
Umsatzsteuer und Lohnsteuer werden grundsätzlich nicht gestundet. Bessere Chancen haben Sie, wenn Sie eine auf einen relativ kurzen Zeitraum begrenzte Ratenzahlung anbieten. Das ist faktisch auch eine Stundung, wird auch entsprechend verzinst, die formellen Voraussetzungen sind aber praktisch geringer und eine Lösung kann einfacher erreicht werden.
Weiter gehts:
“3. Aufschub
Der Vollstreckungsaufschub gilt als das schlaueste Mittel unter klammen Schuldnern. Er bedeutet eine Ratenvereinbarung mit dem Finanzamt und wird im Einzelfall gewährt, wenn einem Unternehmen vorübergehend das Geld fehlt. ”
Anmerkung:
Auch hier muss natürlich die Liquiditätsschwäche begründet, belegt und dokumentiert werden. Eine Kreditaufnahme wird auch hier grundsätzlich zugemutet, Sie müssen belegen, dass das nicht möglich ist.
Es fehlt in der Darstellung aber insbesondere, dass bei dieser Variante Säumniszuschläge anfallen, die 12 % pro Jahr betragen. Es handelt sich faktisch lediglich um den Verzicht des Finanzamts auf die Beitreibung mit Zwangsmitteln. Das kann zwar auch mal eine Lösung sein, aber man muss wissen, was das kostet.
Dass das wirklich der Königsweg für klamme Schuldner ist, möchte ich bezweifeln.
Und zu guter Letzt:
” 4. Erlass
Die Steuer kann ausnahmsweise komplett erlassen werden, wenn das Einziehen “nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre”.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Schuldner seinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann, der seine wirtschaftliche Schieflage aber nicht selbst herbeigeführt hat. Wer einen verschwenderischen Lebenswandel pflegt oder wirtschaftlich leichtsinnig handelt, hat schlechte Karten.”
Anmerkung:
Ein Erlass wird nur ganz selten ausgesprochen, denn der Fiskus verzichtet hier auf rechtlich entstandene und grundsätzlich berechtigte und zutreffend festgesetzte Steuern. Ein Verzicht kommt nur dann in Frage, wenn ein Konkurs droht, oder andere Erlassgründe vorliegen, die so stark sind , dass ein Verzicht auf die Steuerschuld gerechtfertigt erscheint. Im Zweifel lässt das Finanzamt Unternehmen auch über die Klinge springen, wenn die Steuer durch eigenes schuldhaftes Verhalten nicht bezahlt werden kann.
Man sieht also auch hier, dass man nicht alles glauben soll, was in der Zeitung steht … :-).
Im Zweifel muss man halt jemanden fragen, der sich wirklich auskennt. Zum kompletten Beitrag “Vier Wege zum Verzögern von Steuerzahlungen” auf www.mittelstanddirekt.de geht es hier.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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