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13.10.2009 von Harald Kern.
Ein Beitrag des Haufe-Verlags gibt einige Aspekte der aktuellen Rechtslage und aktuelle Urteile wieder.
Wichtig ist insbesondere, dass das Fahrtenbuch vollständig und laufend geführt sein muss, ein Fahrtenbuch mit Excel wird nicht anerkannt, kleinere Fehler verwerfen nicht das ganze Fahrtenbuch.
Zum kompletten Beitrag “Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch” des Haufe-Verlags.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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