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Archive für Januar 2010

Steuerliches Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen fällt

Ein aktuelles Urteil zugunsten aller Steuerpflichtigen:
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass gemischte Reisekosten künftig auch dann steuerlich abzugsfähig sind, wenn eine gewisse private Mitveranlassung vorliegt. Bisher stand die Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass eine private Mitveranlassung eine steuerliche Berücksichtigung ausschließt. Nach neuester Erkenntnis ist nun eine prozentuale Aufteilung möglich, wenn ein objektiver Maßstab gefunden werden kann.

Ob das auch für andere gemischt veranlasste Aufwendungen durchschlägt, ist noch offen, nach der Begründung des BFH aber wahrscheinlich.

Das freut uns doch, wenn das oberste Steuergericht auch mal eine Zweifelsfrage zugunsten der Steuerbürger entscheidet, und sogar, wie hier, eine gefestigte Auffassung über Bord wirft.

Näheres zum Urteil gibt es hier wbei www.steuertipps.de.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Anwendungsschreiben zu Abgeltungsteuer mit über 100 Seiten

Das Bundesfinanzministerium hat am 22.12.2009 ein Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer herausgegeben, und zu Einzelfragen der Anwendung der Abgeltungsteuer Stellung bezogen. Man bedenke, dass die Abgeltungsteuer eigentlich zur Vereinfachung dienen sollte, das Anwendungsschreiben hat jetzt 105 Seiten. Ob die Finanzverwaltung das überhaupt umsetzen kann, ist fraglich. Von Bedeutung ist das für alle Steuerpflichtigen, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen. Wir Steuerberater werden uns damit auseinanderzusetzen haben.

Weitere Infos zum BMF-Schreiben und  zur Abgeltungsteuer gibt esauf den Seiten von www.steuertipps.de.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Beamte sind die heimlichen Reichen !

Nein, ich will nicht in die manchmal anzutreffende Beamtenschelte einstimmen, obwohl ich da als Steuerberater sicher hin und wieder Grund habe. Aber das fand ich interessant:

Aktuelle Meldung auf Spiegel Online: Beamte sind die heimlichen Reichen ! Das liegt inbesondere daran, dass Beamte Pensionsansprüche haben, die nicht direkt zu deren Vermögen gezählt werden, und dass sich diese Ansprüche, anders als bei “normalen” Bürgern, nicht an den eingezahlten Beiträgen oder einem durchschnittlichen Einkommen, sondern am letzten Einkommen bemessen.

Dadurch verändert sich laut Spiegel die Vermögensverteilung ganz erheblich. Die Versorgungsansprüche der Beamten betragen glatt das Doppelte des Durchschnitts bei Arbeitern und Angestellten.

Das sollte dann jedenfalls kein Grund  zur Klage seitens der Beamten sein, und relativiert das oft gehörte Argument, als Beamter verdiene man ja  viel weniger als in der sog. “freien Wirtschaft”.

Allerdings wird im Artikel bei Spiegel Online auch klargestellt, dass in der gesamten Bevölkerung der Abstand zwischen Arm und Reich nach wie vor groß ist, und größer wird, jedoch ohne dass das weiter die Ursachen analysiert werden.

Zum Beitrag bei Spiegel Online.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

10 Vorteile von Werbebriefen

Bei www.unternehmer.de habe ich einen interessanten Artikel gefunden, der sich mit Werbebriefen befasst. Es werden Tipps und Hinweise zum Verfassen von Werbebriefen und die möglichen Vorteile dieser Form der Kommunikation mit dem Kunden dargestellt.

In der heutigen Zeit, wo man potentielle Kunden möglichst gezielt ansprechen muss, sicher eine wichtige Komponente im Werbebudget und bei richtiger Handhabung eine effektive Möglichkeit zur Kundenbindung und Kundengewinnung.

Weitere Infos im Artikel bei www.unternehmer.de .

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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