Das Bundesamt für Justiz hat in den letzten Wochen wieder die Unternehmen angeschrieben, wenn der Jahresabschluss noch nicht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Angedroht wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 2.500 Euro, es wird eine Frist zur Nachholung der Einreichung und Veröffentlichung von 6 Wochen gesetzt. Holt man die Veröffentlichung innerhalb dieser Zeit nach, …