Offenlegung von Jahresabschlüssen

Das Bundesamt für Justiz hat in den letzten Wochen wieder die Unternehmen angeschrieben, wenn der Jahresabschluss noch nicht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Angedroht wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 2.500 Euro, es wird eine Frist zur Nachholung der Einreichung und Veröffentlichung von 6 Wochen gesetzt. Holt man die Veröffentlichung innerhalb dieser Zeit nach, fällt nur die Verwaltungsgebühr für das Mahnverfahren in Höhe von 53,50 Euro an. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang nach HGB. Es bestehen Gestaltungs- und Darstellungswahlrechte, zu deren richtiger Ausübung aber Beratung notwendig ist.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

2 Kommentare

  1. Das Schlimme ist ja nicht nur das Bußgeld, sondern das Unternehmen ihre Kreditwürdigkeit schwächen!!
    „57 Prozent der Unternehmen überschreiten die Frist von zwölf Monaten“ bei der Offenlegung ihrer Zahlen. (Quelle: http://www.marktundmittelstand.de/nachrichten/finanzierungen/kreditwuerdigkeit-geschwaecht/)
    Das führt dann nicht nur zu einem Bußgeld, sondern dazu, dass nur veraltete Bilanzkennzahlen vorliegen, was wiederum die Kreditwürdigkeit senkt…

  2. Danke für den Kommentar von Alexandra69.

    Ich finde allerdings, man muß das differenzierter sehen. Die Offenlegung ist für die meisten mittelständischen Unternehmen ein großes Ärgernis. Daß Auskunfteien natürlich interessiert sind, aktuelle Zahlen zu haben, ist klar, daher auch der Artikel, auf den verwiesen wird. Tatsächlich beurteilen die Banken aber die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden nicht nach den offengelegten alten Zahlen, sondern nach den von den Kunden direkt und zeitnah zur Verfügung gestellten Daten. Insofern kann ich der Meinung des Verfassers nicht zustimmen, eine Beeinträchtigung des Ratings oder der Kreditwürdigkeit sehe ich nur in besonderen Ausnahmefällen. Wichtig ist, dass man zeitnah einen Jahresabschluß hat, den man seinen Kreditgebern vorlegen kann.

    Harald Kern Wirtschaftsprüfer Steuerberater Aschaffenburg

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