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Meldung zur Künstlersozialkasse online möglich

Künftig ist es möglich, die Meldung der Künstlersozialabgabe über das Onlineformular der KSK elektronisch zu erstellen und online zu übermitteln. Das gilt für die Jahresmeldung, die bis zum 31.03. der Folgejahres der KSK vorliegen muss, als auch für den sog. ” Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht nach dem KSVG”.

Die Formulare kann man im Formularcenter der KSK unter www.kuenstlersozialkasse. de downloaden oder ausfüllen. Zur Online-Übertragung ist allerdings eine Signaturkarte notwendig. Diese bekommen Sie im Zweifel bei Ihrem Steuerberater. Näheres dazu hier in unserem Kanzleiblog zur Smartcard mit Signatur von der DATEV.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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