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29.4.2010 von Harald Kern.
Kann es sein, dass die Steuer auf ein Erbe höher ist als das Erbteil selbst, man also noch was draufzahlen muss ? Zunächst ist man geneigt zu sagen, das kann es nicht geben, aber wie die Praxis zeigt, ist die Finanzverwaltung hier gelegentlich anderer Meinung.
Ein Erblasser hatte ein Vermächtnis in Höhe von 500.000,– Euro bestimmt, dass seine Ehefrau auszahlen sollte. Tatsächlich war das Erbe gar nicht so groß, so dass der Vermächtnisnehmer letztlich nur 90.000,– Euro bekam, weil nicht mehr da war. Das Finanzamt ließ sich davon nicht beeindrucken und setzte Erbschaftsteuer auf 500.000,– Euro fest, in der Summe 143.492,– Euro, also mehr, als letztlich beim Vermächtnisnehmer angekommen war. Dieser hätte also im Ergebnis draufzahlen müssen.
Er legte natürlich Einspruch ein, und beantragte abweichende Steuerfestsetzung. Diese wurde aber abgelehnt, weil die Steuerfestsetzung formaljuristisch korrekt war. Dagegen klagte der Vermächtnisnehmer beim Finanzgericht Düsseldorf - und gewann.
Gut, dass es Steuerberater gibt, die nicht gleich klein beigeben, so dass letztlich ein Ergebnis, das jeder klar denkende Mensch für unbillig halten muss, verhindert werden kann. Unverständlich ist mir allerdings, dass das Finanzamt hier nicht im Vorfeld bereits einer sachgerechten Lösung zugestimmt hat.
Sicher ein Ausnahmefall, und zum Glück nicht die Regel, aber dann doch nach unserer Erfahrung so ungewöhnlich nicht.
Näheres zum Urteil des Finanzgerichts gibt es auf der Webseite des Finanzgerichts Düsseldorf.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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29.4.2010 von Harald Kern.
Wir haben eine neue Rubrik eingerichtet:
“Erfahrungen mit der Finanzverwaltung”
Hier wollen wir in loser Folge über positive und negative, in jedem Fall aber über bemerkenswerte, Erfahrungen aus unsere täglichen Praxis als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Umgang mit der Finanzverwaltung berichten. Dabei sind manchmal erstaunliche, manchmal ärgerliche Erfahrungen, manchmal auch Erlebnisse, die zum Schmunzeln oder zum Lachen bringen. Auch über erfreuliche und bürgerfreundliche Erlebnisse und Entscheidungen, zB. in Einspruchsverfahren, wollen wir berichten, wir wollen schließlich fair bleiben, und vielleicht können wir ja auch das ein oder andere Zeichen setzen, mit positiven Beispielen aus der Welt der Behörden.
In erster Linie werden das Erfahrungen mit den Finanzämtern in unserer Region sein, also dem Finanzamt Aschaffenburg, dem Finanzamt Obernburg und Amorbach, dem Finanzamt Lohr und dem Finanzamt Marktheidenfeld. Weitere Erfahrungen betreffen aber auch Finanzämter wie Offenbach, Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Dieburg, Würzburg, Hofheim, Wiesbaden, Walldürn und andere überregionale Finanzämter, insbesondere aus der Region Rhein-Main.
Ausserdem wollen wir über bemerkenswerte Urteile von Finanzgerichten berichten, die unverständliche Vorgehensweisen der Finanzverwaltung - glücklicherweise - gelegentlich wieder geraderücken. Manchmal muss der Rechtsstaat eben auch erkämpft oder verteidigt werden.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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