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25.6.2010 von Harald Kern.
Ein sehr interessanter Gastbeitrag von Professor Günter Faltin bei www.karrierebibel.de . Es geht darum, was man als Unternehmer oder Existenzgründer alles können und wissen sollte, um sich erfolgreich selbständig zu machen.
Faltin bezweifelt, dass die üblicherweise geforderten Eigenschaften tatsächlich überhaupt in einer Person vorliegen können. Er plädiert vielmehr für Arbeitsteilung in vielen Bereichen, zB. im betriebswirtschaftlichen oder rechtlichen Bereich.
Ein sehr hilfreicher Denkansatz, wie ich finde, jeder macht das, was er am besten kann, und bedient sich ansonsten der Hilfe kompetenter Fachleute. Wichtig ist dabei, dass diese Fachleute keine Theoretiker oder Schreibtischtäter sind, sondern wissen, wie ein Betrieb funktioniert.
Faltin zitiert die Body-Shop Gründerin Roddick mit dem Satz:
“Wäre ich auf eine Business School gegangen,
hätte ich das Unternehmen nie gegründet. ”
Zum Artikel bei www.karierebibel.de mit weiteren Infos zum Autor Günter Faltin, der auch andere interessante Publikationen zum Thema Existenzgründer und Unternehmer verfasst hat, geht es hier.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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23.6.2010 von Harald Kern.
Bei www.business-wissen.de gibt es eine Broschüre mit dem Titel “Handwerker-Knigge” zum Download. Sicher ganz hilfreiche Hinweise aus Kundensicht, mit Anregungen, was man besser machen könnte, um zufriedene Kunden, und damit Weiterempfehler, zu haben, zu bekommen und zu behalten.
Und wenn man schon alles richtig macht, kann man die Broschüre ja weitergeben …
Die Inhalte der Broschüre:
Sicher nicht umwerfend neu, aber immer wieder überlegenswert.
Direkt zum Download der Broschüre “Handwerker-Knigge” geht es hier.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
Geschrieben in Unternehmerpraxis, Existenzgründer | 1 Kommentar »
11.6.2010 von Harald Kern.
Die Bundesregierung hat eine weitere CD mit Daten von potentiellen Steuersündern gekauft, (siehe zB. Artikel im Manager-Magazin). Man kann zur juristischen Beurteilung eines Kaufs von unrechtmäßig erworbenen Daten stehen wie man will. Im Einzelfall müssen sich möglicherweise Betroffene sich aber doch Gedanken machen, ob der Weg einer Selbstanzeige gegangen werden soll.
Interessant ist auch, dass sich jetzt herausstellt, dass die entsprechenden Depots unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten doch eher schwach abschneiden, weil vergleichweise viele und hohe Gebühren berechnet wurden.
Interessante Infos und Erkenntnisse dazu im Artikel der Wirtschaftswoche zum Thema Steuerhinterziehung und Selbstanzeige.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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