5.8.2010 Archiv

Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zur Absetzbarkeit von Kosten für ein Arbeitszimmer

Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt in einer Pressemitteilung vom 04.08.2010 Stellung zu Konsequenzen und zur weiteren Vorgehensweise wegen des des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in der Frage der Absetzbarkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Die Pressemitteilung des BMF kann man zB. hier bei DATEV nachlesen. Eine Pressemitteilung des BVerfG zum Urteil gibt es ebenfalls bei …

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