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25.1.2011 von Harald Kern.
Sehr umfangreich und ausführlich ist das Angebot für Existenzgründer bei der IHK München und Oberbayern. Man kann einen Newsletter abonnieren, eine Gründungsbroschüre anfordern, findet Infos zu Möglichkeiten der Förderung bei Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, Hilfen beim Businessplan, Infos zu Steuern, Versicherungen, Fördermitteln usw. Alles sehr gut gegliedert und strukturiert, auch mit weiteren Verweisen zu anderen Portalen. Sehr empfehlenswert für Existenzgründer, wie ich finde.
Zum Angebot der IHK München und Oberbayern für Unternehmensgründer ….
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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20.1.2011 von Harald Kern.
Der Gesetzgeber hat per Gesetz die Steuerpflicht von Zinsen auf Steuererstattungen wieder eingeführt, nachdem der Bundesfinanzhof, mit guten Gründen, es zunächst abgelehnt hatte, diese Zinsen steuerpflichtig zu machen. Dazu muss man wissen, dass auf der anderen Seite Nachzahlungszinsen steuerlich nicht abziehbar sind. Deshalb hat der BFH gesagt, wenn einerseits nicht abgezogen werden darf, kann andererseits nicht eine Steuerpflicht vorliegen. Einfach und verständlich.
Das passte aber offensichtlich der Finanzverwaltung nicht, deshalb wurde ein Gesetz eingebracht, das diese Rechtsprechung im Ergebnis aufhebt. Letztlich hat der Gesetzgeber, also unsere Abgeordneten des Bundestags, und die Mitglieder des Bundesrats, nur abgenickt, was die Finanzverwaltung vorgelegt hat.
Das ist schon mal skandalös meines Erachtens. Es wird aber noch besser. Denn diese Gesetzesänderung gilt rückwirkend, und zwar für alle noch offenen Fälle, also auch dann, wenn Sie die Erstattung vor Ergehen des Gesetzes erhalten haben, aber der Steuerbescheid noch nicht ergangen ist. Man kann kaum glauben, dass die entsprechenden Gremien hier nicht ein Mindestmaß an rechtstaatlicher Verantwortung zeigen.
Und jetzt kommt die Krönung:
Das Finanzgericht Münster hat diese Rückwirkung sogar für verfassungsmäßig unbedenklich erklärt. Nach dem Motto, “ein guter Jurist kann alles begründen”, wird diese Rückwirkung damit gerechtfertigt, dass man ja vor dem Urteil des Bundesfinanzhofs mit der Steuerpflicht habe rechnen müssen, und man auch nicht darauf habe bauen können, dass diese Rechtsprechung Bestand haben würde.
Es handelt sich wohlgemerkt um die Rechtsprechung des höchsten deutschen Finanzgerichts, auf deren Bestand man offenbar nicht vertrauen darf. Welches Rechtsverständnis spricht daraus ? Unglaublich !
Immerhin hat das Finanzgericht eine Revision zugelassen, so dass letztlich der Bundesfinanzhof selbst darüber entscheiden wird. Man darf gespannt sein !
Das Urteil kann man hier bei der DATEV nachlesen. Interessant ist, die Steuerjuristen unterscheiden hier wieder mal zwischen der sog. “echten” und der “unechten” Rückwirkung. Beides sind faktisch Rückwirkungen, aber Juristen können das mit entsprechenden Argumenten unterscheiden. Verboten sind “echte”, erlaubt sind “unechte”. Aber: Hier handelt es sich sogar nach Aufassung der Richter um eine “echte”, in diesem speziellen Fall ist aber auch die “echte” erlaubt.
Kann das ein normaler Steuerpflichtiger noch nachvollziehen ? Muss er ja auch nicht, dafür gibt es ja Spezialisten. Nur zahlen, das muss er selber.
Äusserst bedenklich, wie ich finde. Hoffen wir, dass der BFH das geraderückt.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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19.1.2011 von Harald Kern.
Ein interessanter Artikel im Unternehmermagazin Impulse: Es geht um die sog. “Buchführung mit Zukunft”. Dabei werden die Buchungsbelege digitalisiert und in digitaler Form weiterbearbeitet. Die Papierbelege müssen das Unternehmen nicht mehr verlassen. Ausserdem besteht die Möglichkeit, Rechnungen in digitaler Form zu stellen und zu versenden, was Zeit und Kosten spart. Im Artikel wird beschrieben, welche Erfahrungen ein Unternehmer gemacht hat. Lesen Sie den Artikel “Zeit sparen durch Auslagern” im Magazin Impulse.
Weitere Infos zum Thema Buchführung mit Zukunft gibt es auch auf unserer Webseite im Bereich Buchführung.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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14.1.2011 von Harald Kern.
Bei www.karrierebibel.de gibt es eine interessante und lesenswerte Serie zur Gründerfinanzierung. Der Autor Martin Anding hat viele nützliche Tipps zusammengestellt und gibt ausführliche Infos, wie man Geld vom Staat bekommt, was man mit einem Business Angel besprechen sollte, dass ein Bankkredit auch eine gute Alternative sein kann, wie man an Venture-Capital gelangt und was man beachten muss, um erfolgreich mit Geldgebern in spe zu verhandeln.
Ausserdem gibt es eine sehr umfangreiche Sammlung von weiterführenden Links für Unternehmensgründer, auch mit Einzelbeispielen und ungewöhnlichen Geschäftsmodellen, einem Selbsttest und vielem mehr. Sollte man sich unbedingt mal ansehen.
Zu den Beiträgen für Existenzgründer auf ww.karrierebibel. de ……
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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10.1.2011 von Harald Kern.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) weist in einem aktuellen Anwendungsschreiben darauf hin, dass Anträge auf Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer elektronisch übermittelt werden müssen. Die Zeiten, in denen man Steueranmeldungen in Papierform einreichen konnte, sind weitgehend vorbei.
In der Regel sehen die aktuellen Buchhaltungsprogramme entsprechene Übertragungsmöglichkeiten vor. Alternativ könenn Sie die Übertragung auch im Internet über das Onlineportal der Finanzverwaltung www.elster.de vornehmen. Oder natürlich, Sie haben einen Steuerberater und lassen bei ihm die Buchhaltung erledigen, dann brauchen Sie sich darum nicht zu kümmern. Der Steuerberater wird in der Regel mit den aktuellsten Übertragungsmöglichkeiten vertraut sein.
Das amtliche Schreiben des BMF kann man bei der DATEV einsehen.
Infos zu weiteren Möglichkeiten der elektronischen Abwicklung der Buchhaltumg gibt es auch auf unserer Kanzleiwebseite im Bereich Buchführung.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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