Manchmal muss man einen längeren Atem haben! Kürzliches Beispiel: Nach einer Betriebsprüfung wollte das Finanzamt pro Jahr eine Gewinnerhöhung von ca, 30.000 Euro ansetzen. Bei einem geprüften Zeitraum von 3 Jahren waren das knapp 90.000 Euro Gewinnerhöhung, mit entsprechender steuerlicher Auswirkung. Nach unserer Rechtsauffassung war die Gewinnerhöhung nicht begründet. Ein Einspruchsverfahren brachte zwar bereits eine …