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Verfasser-Archiv

Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab 2010

Bislang musste der Antrag auf Erstattung ausländischer Mehrwertsteuern in dem jeweiligen Land gestellt werden, das die Steuer erstatten sollte. Das war mühselig und zeitaufwändig - die sprachliche Barriere war oft das Haupthindernis, sich überhaupt an einen Erstattungsantrag zu wagen. Ab 2010 soll es nun einfacher werden. Das verspricht eine Neuregelung des Erstattungsverfahrens. Einzelheiten finden Sie hier.

Mehrwertsteuerbetrug

Die Europäische Kommission bietet Ihnen ab sofort einen neuen Online-Dienst an, der für Sie die Sicherheit erhöht, nicht in Betrugsfälle (vor allem sog. Karussellgeschäfte) verwickelt zu werden. Konkret geht es um eine Bescheinigung, mit der Sie nachweisen können, dass Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Geschäftspartners zu einem bestimmten Zeitpunkt auf ihre Gültigkeit überprüft haben. Diese Bescheinigung können Sie dann als Nachweis dafür verwenden, dass ggf. auf Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten keine Mehrwertsteuer erhoben wurde. Den Zugang zu diesem Service finden Sie hier.  

Verena Schwind, Steuerberaterin
Kern & Heß - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater - Aschaffenburg, www.kern-hess.de
 

Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Die Reform des Erbschaftsteuer- und des Bewertungsrechts beschert uns höhere Freibeträge bei der Übertragung von Vermögen an Kinder und Enkel. Insgesamt 400.000 € pro Erbe/Beschenktem kann steuerfrei übertragen werden. Dieser Betrag steht in voller Höhe alle zehn Jahre zur Verfügung. Durch die Reform wurden jedoch auch die Werte, mit denen übertragenes Vermögen anzusetzen ist geändert. So sind insbesondere unbebaute und bebaute Grundstücke mit höheren Werten als bisher im Rahmen des Übertragungsvorgangs zu berücksichtigen. Je umfangreicher das Vermögen und je weniger potenzielle Erben vorhanden sind, desto sinnvoller ist es, frühzeitig mit der Vermögensübertragung zu beginnen. Wäre es nicht äußerst bedauerlich, wenn Ihr Kind Haus A verkaufen müsste, um die Erbschaftsteuer für Haus B zu bezahlen? Wäre es da nicht viel besser schon frühzeitig das Haus A zu übertragen, sich das Nießbrauchsrecht oder ein lebenslanges Wohnrecht eintragen zu lassen und zehn Jahre später die Übertragung von Haus B ins Auge zu fassen? Unter Umständen, kann so der komplette Vorgang abgewickelt werden, ohne dass auch nur ein Euro Steuer für den Staat abfällt. 

Verena Schwind, Steuerberaterin
Kern & Heß - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater - Aschaffenburg, www.kern-hess.de
 

Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG): IT-Verfahren “ATLAS-Ausfuhr” - Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren seit 1. Juli 2009

Seit 01.07.2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wird durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt. Mit der Internetausfuhranmeldung Plus steht Ihnen ein Portal zur Verfügung, das den Zugang zum IT-Verfahren ATLAS ermöglicht. Es bietet allen Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit als Teilnehmer gegenüber dem IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr mit dem Ziel aufzutreten, komfortabel und sicher alle  ausfuhrrelevanten Sachverhalte über das Internet abzuwickeln, ohne zusätzliche Software installieren zu müssen oder auf die Dienstleistungen eines IT-Unternehmens angewiesen zu sein.

Sie finden die Internetausfuhranmeldung Plus hier. Den entsprechenden Leitfaden können Sie hier einsehen.  

(Quelle: https://www.ausfuhrplus.internetzollanmeldung.de/iaap/) 

Verena Schwind, Steuerberaterin
Kern & Heß - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater - Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Umsatzsteuer: Jetzt Antrag auf Ist-Besteuerung stellen und Liquidität schaffen

Das Umsatzsteuerrecht kennt den Grundsatz der Soll-Besteuerung - will heißen: Eine Lieferung oder Leistung ist dann der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wenn sie geleistet oder entstanden ist. Nicht so bei der Ist-Besteuerung. Hier entsteht die Umsatzsteuer, die an das Finanzamt abzuführen ist, erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld vereinnahmt worden ist. Auf den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung kommt es nicht an.

Gerade kleinere und mittlere Unternehmen können sich durch diese Art der Versteuerung ein wenig Liquidität verschaffen, da sie die Umsatzsteuer nicht vorfinanzieren müssen. Wie das BMF bekannt gab, können seit 13.07.2009 Anträge auf die Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten Entgelten gestellt werden. Die Umsatzgrenze für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) wurde auf bundeseinheitlich 500.000 € angehoben. Damit ist es mehr Unternehmen möglich, ihre Umsätze nicht nach vereinbarten Entgelten zu versteuern. Dies schafft Liquidität, die in Zeiten wie dieser dringend benötigt wird. Diese Neuregelung tritt rückwirkend zum 01.07.09 in Kraft und ist bis zum 31.12.2011 befristet. Abgestellt wird hier auf den Umsatz des Vorjahres. Bei Umstellung ab dem 01.07.2009 wird daher auf den Umsatz des Jahres 2008 abgestellt. 

(Quelle: haufe.de/finance - Wissen, Forum, Kontakte für Financeprofis) 

Verena Schwind, Steuerberaterin
Kern & Heß - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater - Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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