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Archiv der Kategorie Bürokratie

Bürokratie: Bund belastet Unternehmen mit 651 Pflichten

Deutsche Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, 651 bürokratische Tätigkeiten zu übernehmen, ohne dass der Staat die Kosten dafür erstattet.

Das ist das Ergebnis einer Studie des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau (NZBA) an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Die Studie liste erstmalig alle so genannten “Inpflichtnahmen” des Bundes auf. Aufgezeigt werden auch die Kosten, die dadurch entstehen. Genannt werden zum Beispiel die Vielzahl der Bescheinigungen, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer ausstellen muss.

Das überrascht Sie als Unternehmer sicher nicht, denn Sie und wir haben täglich mit dieser Bürokratie zu tun. Da die Bürokratie trotz Bemühungen bisher nur unwesentlich weniger wird, und eine gute Fee, bei der man drei Wünsche frei hat, nicht in Sicht ist, stellt sich für ein Unternehmen durchaus die entscheidende Frage: “Wie gehe ich mit der Bürokratie um ?”.

Es gibt immer einen ökonomischen und einen umständlichen Umgang mit den Anforderungen. Entscheidend ist das Wissen um die Zusammenhänge und die Konsequenzen.  Wenn Sie einen Berater an der Seite haben, der die Bürokratie als Herausforderung und nicht als Arbeitsbeschaffungsmassnahme betrachtet, haben Sie einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihrer Konkurrenz, was Kosten und Zeiteinsatz betrifft.

Weitere Details zur Studie gibt es bei www.mittelstanddirekt.de.

Interessant ist durchaus auch die Webseite der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die viele wichtige Themen aufgreift und anspricht, die für unser Land von großer Bedeutung sind.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Deutschland: Land der Dummen-Steuern ?

So ist ein interessantes Interview bei FOCUS-Money online überschrieben. Etwas provokant, aber nicht ganz abwegig. Interviewt wird die Steuerrechtsprofessorin Johanna Hey von der Universität Düsseldorf, die sich erfreulicherweise häufig in der Presse mit qualifizierten kritischen Äußerungen zur Steuerpolitik zu Wort meldet.

Dabei ist zu beachten, dass es bei der Aussage zu den Dummen-Steuern nicht darum geht, dass nur die “Dummen” in Deutschland Steuern zahlen, wie das doch häufig missverstanden wird, sondern darum, dass die “Dummen”, das sind letztlich die, die steuerlich nicht, oder nicht gut beraten sind, mehr Steuern zahlen als die übrigen.

Das Interview kann man hier lesen bei Focus online.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anmeldung der Sondervorauszahlung auf elektronischem Weg

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) weist in einem aktuellen Anwendungsschreiben darauf hin, dass Anträge auf Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer elektronisch übermittelt werden müssen. Die Zeiten, in denen man Steueranmeldungen in Papierform einreichen konnte, sind weitgehend vorbei.

In der Regel  sehen die aktuellen Buchhaltungsprogramme entsprechene Übertragungsmöglichkeiten vor. Alternativ könenn Sie die Übertragung auch im Internet über das Onlineportal der Finanzverwaltung www.elster.de vornehmen. Oder natürlich, Sie haben einen Steuerberater und lassen bei ihm die Buchhaltung erledigen, dann brauchen Sie sich darum nicht zu kümmern. Der Steuerberater wird in der Regel mit den aktuellsten Übertragungsmöglichkeiten vertraut sein.

Das amtliche Schreiben des BMF kann man bei der DATEV einsehen.

Infos zu weiteren Möglichkeiten der elektronischen Abwicklung der Buchhaltumg gibt es auch auf unserer Kanzleiwebseite im Bereich Buchführung.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Steuerberater - Experten, die sich lohnen

Unter dieser Überschrift läuft eine wie ich finde ansprechende Informationskampagne der Steuerberaterkammern Berlin und Brandenburg. Besonders gefallen mir die etwas provokanten Plakate. Hier eine Auswahl:

Graue Mäuse

Erbsenzähler

Nervensägen

Paragraphenreiter

Auch wenn das Thema Steuern für Viele nicht zum Lachen ist, man sollte sich doch seinen Humor nicht nehmen lassen.

Weitere Infos zur Kampagen und zum Beruf, der Tätigkeit und den Leistungen eines Steuerberaters gibt es auf der Webseite www.expertendiesichlohnen.de .

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Bürokratieabbau: 1.351 amtliche Anwendungsschreiben des Finanzministeriums bleiben in Kraft !

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat, zum Bürokratieabbau, einen Erlass herausgegeben, um die Vielzahl der kursierenden Anwendungsschreiben zu einzelnen Sachverhalten oder Vorschriften zu begrenzen. Damit sind jetzt “nur” noch 1.351 Anwendungsschreiben des BMF in Kraft. Die sogenannte “Positivliste”, also nur die Auflistung der noch gültigen Scheiben, umfasst 108 (!) Seiten.

Einschränkend ist aber anzumerken:

Der Wegfall der Schreiben gilt nur für Sachverhalte, die nach dem 31.12.2008 verwirklicht sind, für die Zeit vorher müssen die übrigen Schreiben also noch angewendet werden.

Ausserdem kommen zu den 1.351 Schreiben des BMF noch unzählige Schreiben der Oberfinanzdirektionen (OFD) der  Länder hinzu.

Es bleibt also schwierig, und der Wegfall der Schreiben ist eher ein Tropfen auf den heissen Stein.

Und noch eine Überlegung:

Die Schreiben sind  für die Finanzbeamten grundsätzlich bindend. Das setzt aber voraus, dass der Beamte sie auch kennt, was nach unserer Erfahrung, besonders bei den Bürger entlastenden Schreiben, keineswegs sicher ist. Es kommt häufig vor, dass wir die Verwaltung auf entsprechende Schreiben hinweisen, im Einzelfall sogar zur Verfügung stellen müssen.

Manchmal ist es natürlich auch günstiger für den Steuerbürger, wenn der Beamte ein an sich anzuwendendes Schreiben der vorgesetzten Behörde nicht kennt. Aber auch darauf können Sie sich nicht verlassen, selbst wenn das Schreiben noch so alt oder abwegig ist.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Meldung zur Künstlersozialkasse online möglich

Künftig ist es möglich, die Meldung der Künstlersozialabgabe über das Onlineformular der KSK elektronisch zu erstellen und online zu übermitteln. Das gilt für die Jahresmeldung, die bis zum 31.03. der Folgejahres der KSK vorliegen muss, als auch für den sog. ” Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht nach dem KSVG”.

Die Formulare kann man im Formularcenter der KSK unter www.kuenstlersozialkasse. de downloaden oder ausfüllen. Zur Online-Übertragung ist allerdings eine Signaturkarte notwendig. Diese bekommen Sie im Zweifel bei Ihrem Steuerberater. Näheres dazu hier in unserem Kanzleiblog zur Smartcard mit Signatur von der DATEV.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

FAZ: Steuerrecht überfordert die Finanzämter

Ein Artikel in der FAZ, schon vom 30.11.2009, aber sicher immer noch aktuell:

“Viele Finanzämter sehen sich nicht mehr in der Lage, das Steuerrecht anzuwenden. In Niedersachsen forderte ein Finanzamt Steuerpflichtige auf, Einspruch gegen die eigenen Bescheide einzulegen und ihre Steuerlast selbst auszurechnen. Auch in Nordrhein-Westfalen zeigt sich die Finanzverwaltung überfordert: Dort lässt man die Erklärungen einfach liegen.”

Auch unsere Erfahrung ist, zumindest  öfter als uns lieb ist, dass wir dem Finanzamt Hilfestellung bei der Anwendung und der Umsetzung des Steuerrechts geben müssen, und dass die Beamten ohne die Hilfe und die Vorarbeiten des Steuerberaters schlichtweg “absaufen” würden. Leider ist das den Beamten nicht immer bewusst, so dass wir zusätzlich noch mit Hindernissen und manchmal auch als Schikane empfundenen Anforderungen seitens der Finanzämter zu kämpfen haben. Zum Glück ist das trotzdem eher die Ausnahme.

Zum gesamten interessanten Artikel der FAZ zum Thema “Überforderung der Finanzämter“.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Beamte sind die heimlichen Reichen !

Nein, ich will nicht in die manchmal anzutreffende Beamtenschelte einstimmen, obwohl ich da als Steuerberater sicher hin und wieder Grund habe. Aber das fand ich interessant:

Aktuelle Meldung auf Spiegel Online: Beamte sind die heimlichen Reichen ! Das liegt inbesondere daran, dass Beamte Pensionsansprüche haben, die nicht direkt zu deren Vermögen gezählt werden, und dass sich diese Ansprüche, anders als bei “normalen” Bürgern, nicht an den eingezahlten Beiträgen oder einem durchschnittlichen Einkommen, sondern am letzten Einkommen bemessen.

Dadurch verändert sich laut Spiegel die Vermögensverteilung ganz erheblich. Die Versorgungsansprüche der Beamten betragen glatt das Doppelte des Durchschnitts bei Arbeitern und Angestellten.

Das sollte dann jedenfalls kein Grund  zur Klage seitens der Beamten sein, und relativiert das oft gehörte Argument, als Beamter verdiene man ja  viel weniger als in der sog. “freien Wirtschaft”.

Allerdings wird im Artikel bei Spiegel Online auch klargestellt, dass in der gesamten Bevölkerung der Abstand zwischen Arm und Reich nach wie vor groß ist, und größer wird, jedoch ohne dass das weiter die Ursachen analysiert werden.

Zum Beitrag bei Spiegel Online.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Steuerlatein im alten Rom und aktuell

“Dem Kaiser Caligula wird nachgesagt, dass er die Steuergesetze teils gar nicht, teils an unzulänglichen Stellen veröffentlichen ließ, um sie der Aufmerksamkeit der Steuerpflichtigen möglichst zu entziehen und Steuerbußen aufgrund der infolgedessen enstehenden Versäumnisse erheben zu können  ……

Caligula, der als Inbegriff des Cäsarenwahnsinns in die Geschichte eingegangen ist, hat auf eine primitive Weise das erreicht, was das moderne,  zu einer Geheimwissenschaft ausgeartete Steuerrecht bewirkt. Wenn die Steuergesetze unlesbar geworden sind, so ist der Effekt der gleiche, als wenn sie ´gar nicht oder an unzulänglichen Stellen´nach Caligulas Vorbild veröffentlicht worden wären. Die Steuergesetze sind in einer neuen Sprache, nämlich im “Steuerlatein” geschrieben. Da die meisten Steuerpflichtigen in dieser Hinsicht sprachlich unbegabt sind, kommt es immer wieder zwischen ihnen und dem Finanzamt zu Kurzschlüssen und in weiterer Folge zu einkommen- und substanzverzehrenden Bränden. Wie man sieht, arbeitet der moderne Steuerwahnsinn mit ähnlichen Mitteln wie der antike Cäsearenwahnsinn.”

(Auszug aus dem Buch “Dämon Steuer - Ein Leidensweg der Menschheit” von Karl Pirnat aus dem Jahre 1956, S. 204 - 206,  gefunden in KÖSDI 12/2007 S. 15844)

Wer die heutigen Steuergesetze mit denen des Jahres 1956 vergleicht, wird feststellen, dass sich die Gesetzeslage, was die Verständlichkeit betrifft, damals noch in einem Zustand der paradiesischen Unschuld befunden hat.

Heute werden die Steuergesetze zwar veröffentlicht, aber verständlich sind sie dem Normalbürger schon lange nicht mehr, und selbst die Fachleute haben bisweilen ihre Last, herauszufinden, was eigentlich gemeint und gewollt ist. Die die Gesetze beschließenden Abgeordneten des Bundestages verstehen mit Sicheheit nicht, worüber sie abstimmen, wenn sie die Hand heben. Inzwischen wurde erstmals im vergangenen Jahr sogar ein Gesetz vom BFH wegen Unverständlichkeitdem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben ?

Wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben ? Diese Frage stellen sich jetzt viele, nachdem in der Presse zu lesen ist, dass viele Rentner künftig wieder eine Steuererklärung abgeben müssen (siehe dazu auch in diesem Blog “Viele Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben“).

Eine übersichtliche Zusammenfassung zu dieser Frage gibt es bei www.steuertipps.de.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Bundesregierung plant, jedem Steuerbürger, der keine Steuererklärung abgibt, einen Steuerbonus, die Rede ist von 300,– €, das ist ja gar nicht so wenig, zu gewähren. Begründet wird das damit, dass das Verwaltungsverfahren so hohe Kosten verursacht, dass es den Staat günstiger kommt, eine pauschale Prämie zu zahlen. Betroffen sind allerdings natürlich nur die Steuerpflichtigen, die ohne Verpflichtung eine Steuererklärung einreichen, um zB. zuviel gezahlte Lohnsteuern zurückzuerhalten.

Deutlicher kann man vor der selbstgeschaffenen Bürokratie nicht kapitulieren, oder ? Die einen müssen (eine Steuererklärung abgeben), die anderen dürfen, sollen aber nicht. Das soll einer noch verstehen, geschweige denn für gerecht empfinden.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de