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Archiv der Kategorie Bürokratie

Bürokratieabbau: 1.351 amtliche Anwendungsschreiben des Finanzministeriums bleiben in Kraft !

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat, zum Bürokratieabbau, einen Erlass herausgegeben, um die Vielzahl der kursierenden Anwendungsschreiben zu einzelnen Sachverhalten oder Vorschriften zu begrenzen. Damit sind jetzt “nur” noch 1.351 Anwendungsschreiben des BMF in Kraft. Die sogenannte “Positivliste”, also nur die Auflistung der noch gültigen Scheiben, umfasst 108 (!) Seiten.

Einschränkend ist aber anzumerken:

Der Wegfall der Schreiben gilt nur für Sachverhalte, die nach dem 31.12.2008 verwirklicht sind, für die Zeit vorher müssen die übrigen Schreiben also noch angewendet werden.

Ausserdem kommen zu den 1.351 Schreiben des BMF noch unzählige Schreiben der Oberfinanzdirektionen (OFD) der  Länder hinzu.

Es bleibt also schwierig, und der Wegfall der Schreiben ist eher ein Tropfen auf den heissen Stein.

Und noch eine Überlegung:

Die Schreiben sind  für die Finanzbeamten grundsätzlich bindend. Das setzt aber voraus, dass der Beamte sie auch kennt, was nach unserer Erfahrung, besonders bei den Bürger entlastenden Schreiben, keineswegs sicher ist. Es kommt häufig vor, dass wir die Verwaltung auf entsprechende Schreiben hinweisen, im Einzelfall sogar zur Verfügung stellen müssen.

Manchmal ist es natürlich auch günstiger für den Steuerbürger, wenn der Beamte ein an sich anzuwendendes Schreiben der vorgesetzten Behörde nicht kennt. Aber auch darauf können Sie sich nicht verlassen, selbst wenn das Schreiben noch so alt oder abwegig ist.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Meldung zur Künstlersozialkasse online möglich

Künftig ist es möglich, die Meldung der Künstlersozialabgabe über das Onlineformular der KSK elektronisch zu erstellen und online zu übermitteln. Das gilt für die Jahresmeldung, die bis zum 31.03. der Folgejahres der KSK vorliegen muss, als auch für den sog. ” Anmelde- und Erhebungsbogen zur Prüfung der Abgabepflicht nach dem KSVG”.

Die Formulare kann man im Formularcenter der KSK unter www.kuenstlersozialkasse. de downloaden oder ausfüllen. Zur Online-Übertragung ist allerdings eine Signaturkarte notwendig. Diese bekommen Sie im Zweifel bei Ihrem Steuerberater. Näheres dazu hier in unserem Kanzleiblog zur Smartcard mit Signatur von der DATEV.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

FAZ: Steuerrecht überfordert die Finanzämter

Ein Artikel in der FAZ, schon vom 30.11.2009, aber sicher immer noch aktuell:

“Viele Finanzämter sehen sich nicht mehr in der Lage, das Steuerrecht anzuwenden. In Niedersachsen forderte ein Finanzamt Steuerpflichtige auf, Einspruch gegen die eigenen Bescheide einzulegen und ihre Steuerlast selbst auszurechnen. Auch in Nordrhein-Westfalen zeigt sich die Finanzverwaltung überfordert: Dort lässt man die Erklärungen einfach liegen.”

Auch unsere Erfahrung ist, zumindest  öfter als uns lieb ist, dass wir dem Finanzamt Hilfestellung bei der Anwendung und der Umsetzung des Steuerrechts geben müssen, und dass die Beamten ohne die Hilfe und die Vorarbeiten des Steuerberaters schlichtweg “absaufen” würden. Leider ist das den Beamten nicht immer bewusst, so dass wir zusätzlich noch mit Hindernissen und manchmal auch als Schikane empfundenen Anforderungen seitens der Finanzämter zu kämpfen haben. Zum Glück ist das trotzdem eher die Ausnahme.

Zum gesamten interessanten Artikel der FAZ zum Thema “Überforderung der Finanzämter“.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Beamte sind die heimlichen Reichen !

Nein, ich will nicht in die manchmal anzutreffende Beamtenschelte einstimmen, obwohl ich da als Steuerberater sicher hin und wieder Grund habe. Aber das fand ich interessant:

Aktuelle Meldung auf Spiegel Online: Beamte sind die heimlichen Reichen ! Das liegt inbesondere daran, dass Beamte Pensionsansprüche haben, die nicht direkt zu deren Vermögen gezählt werden, und dass sich diese Ansprüche, anders als bei “normalen” Bürgern, nicht an den eingezahlten Beiträgen oder einem durchschnittlichen Einkommen, sondern am letzten Einkommen bemessen.

Dadurch verändert sich laut Spiegel die Vermögensverteilung ganz erheblich. Die Versorgungsansprüche der Beamten betragen glatt das Doppelte des Durchschnitts bei Arbeitern und Angestellten.

Das sollte dann jedenfalls kein Grund  zur Klage seitens der Beamten sein, und relativiert das oft gehörte Argument, als Beamter verdiene man ja  viel weniger als in der sog. “freien Wirtschaft”.

Allerdings wird im Artikel bei Spiegel Online auch klargestellt, dass in der gesamten Bevölkerung der Abstand zwischen Arm und Reich nach wie vor groß ist, und größer wird, jedoch ohne dass das weiter die Ursachen analysiert werden.

Zum Beitrag bei Spiegel Online.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Steuerlatein im alten Rom und aktuell

“Dem Kaiser Caligula wird nachgesagt, dass er die Steuergesetze teils gar nicht, teils an unzulänglichen Stellen veröffentlichen ließ, um sie der Aufmerksamkeit der Steuerpflichtigen möglichst zu entziehen und Steuerbußen aufgrund der infolgedessen enstehenden Versäumnisse erheben zu können  ……

Caligula, der als Inbegriff des Cäsarenwahnsinns in die Geschichte eingegangen ist, hat auf eine primitive Weise das erreicht, was das moderne,  zu einer Geheimwissenschaft ausgeartete Steuerrecht bewirkt. Wenn die Steuergesetze unlesbar geworden sind, so ist der Effekt der gleiche, als wenn sie ´gar nicht oder an unzulänglichen Stellen´nach Caligulas Vorbild veröffentlicht worden wären. Die Steuergesetze sind in einer neuen Sprache, nämlich im “Steuerlatein” geschrieben. Da die meisten Steuerpflichtigen in dieser Hinsicht sprachlich unbegabt sind, kommt es immer wieder zwischen ihnen und dem Finanzamt zu Kurzschlüssen und in weiterer Folge zu einkommen- und substanzverzehrenden Bränden. Wie man sieht, arbeitet der moderne Steuerwahnsinn mit ähnlichen Mitteln wie der antike Cäsearenwahnsinn.”

(Auszug aus dem Buch “Dämon Steuer - Ein Leidensweg der Menschheit” von Karl Pirnat aus dem Jahre 1956, S. 204 - 206,  gefunden in KÖSDI 12/2007 S. 15844)

Wer die heutigen Steuergesetze mit denen des Jahres 1956 vergleicht, wird feststellen, dass sich die Gesetzeslage, was die Verständlichkeit betrifft, damals noch in einem Zustand der paradiesischen Unschuld befunden hat.

Heute werden die Steuergesetze zwar veröffentlicht, aber verständlich sind sie dem Normalbürger schon lange nicht mehr, und selbst die Fachleute haben bisweilen ihre Last, herauszufinden, was eigentlich gemeint und gewollt ist. Die die Gesetze beschließenden Abgeordneten des Bundestages verstehen mit Sicheheit nicht, worüber sie abstimmen, wenn sie die Hand heben. Inzwischen wurde erstmals im vergangenen Jahr sogar ein Gesetz vom BFH wegen Unverständlichkeitdem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben ?

Wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben ? Diese Frage stellen sich jetzt viele, nachdem in der Presse zu lesen ist, dass viele Rentner künftig wieder eine Steuererklärung abgeben müssen (siehe dazu auch in diesem Blog “Viele Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben“).

Eine übersichtliche Zusammenfassung zu dieser Frage gibt es bei www.steuertipps.de.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Bundesregierung plant, jedem Steuerbürger, der keine Steuererklärung abgibt, einen Steuerbonus, die Rede ist von 300,– €, das ist ja gar nicht so wenig, zu gewähren. Begründet wird das damit, dass das Verwaltungsverfahren so hohe Kosten verursacht, dass es den Staat günstiger kommt, eine pauschale Prämie zu zahlen. Betroffen sind allerdings natürlich nur die Steuerpflichtigen, die ohne Verpflichtung eine Steuererklärung einreichen, um zB. zuviel gezahlte Lohnsteuern zurückzuerhalten.

Deutlicher kann man vor der selbstgeschaffenen Bürokratie nicht kapitulieren, oder ? Die einen müssen (eine Steuererklärung abgeben), die anderen dürfen, sollen aber nicht. Das soll einer noch verstehen, geschweige denn für gerecht empfinden.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Neue Pflichten und höhere Abgaben für Mini-Jobs seit 01.01.2009

Die Zahl der bei der Minijob-Zentrale gemeldeten geringfügig Beschäftigten ist in den letzten Jahren nahezu kontinuierlich gestiegen. Am Ende des Jahres 2008 gab es in Deutschland insgesamt rund 6,8 Millionen Minijobber im gewerblichen und privaten Bereich. (Quelle: DATEV).

Seit 01 .01 .2009 gilt es bei den Minijobs zahlreiche Neuerungen zu beachten. So wurden neue Vorschriften zur Erweiterung des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung eingeführt.

Das Meldeverfahren wurde um Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung ergänzt. Arbeitgeber und die steuerlichen Berater haben zukünftig bei jeder DEÜV-Abmeldung und bei der DEÜV-Jahresmeldung folgende zusätzliche Angaben zu melden:

  • · zuständige Berufsgenossenschaft (Betriebsnummer der BG),
  • · Mitgliedsnummer des Mandanten bei der Berufsgenossenschaft,
  • · Gefahrtarifstelle/Strukturschlüssel sowie
  • · die vom Mitarbeiter geleisteten Arbeitsstunden.

Die neuen, zusätzlichen Angaben sind auch für geringfügig entlohnte und erstmals für kurzfristig Beschäftigte erforderlich. Deshalb ist seit 2009 auch eine DEÜV-JahresentgeltmeldUng für kurzfristig Beschäftigte erforderlich, da die Arbeitsentgelte von kurzfristig Beschäftigten zur Berechnungsgrundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung gehören.

Für die Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, haben Arbeitgeber seit dem 01 .01 .2009 eine Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Meldung, die auch für geringfügig Beschäftigte in den hiervon betroffenen Branchen zu erstatten ist.

Daneben ist für gewerbliche Minijobs seit 2009 auch die lnsolvenzgeldumlage in Höhe von 0,10 % zusammen mit den übrigen Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale monatlich abzuführen. Neu geregelt wurde zudem die Höhe der Umlagen für Krankheitsaufwendungen (U1) und für Mutterschaft (U2).

Die Abgabenbelastung 2009 für Minijobs im gewerblichen Bereich beträgt für Arbeitgeber, die am Ausgleichsverfahren teilnehmen, ohne Berücksichtigung der je nach Branchenzugehörigkeit unterschiedlichen Beiträge zur Berufsgenossenschaft insgesamt 30,77 %.

Man sieht, dass hinsichtlich der notwendigen Aufzeichnungen und Meldungen ein Mini-Job gar nicht mehr „mini“ ist. Die dadurch entstehenden Kosten werden bei Gehältern weit unter der 400,– Euro –Grenze schnell nicht mehr in einem vernünftigem Verhältnis zum Arbeitslohn stehen. Noch dazu kommt, dass bei gelegentlichen Jobs bei jeder monatlichen Nichtbeschäftigung eine Unterbrechungsmeldung oder eine Abmeldung zu machen ist.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Steuervereinfachung: ein Formular fällt weg, dafür gibt es drei neue !

Einen Beitrag zur Steuervereinfachung leistet das Bundesfinanzministerium für den Steuerveranlagungszeitraum 2008. Ein Formular, die sog. Anlage GSE, fällt weg. Dafür gibt es drei neue Formulare, die Anlage “S” für Selbständige, die Anlage “G” für Gewerbetreibende und die Anlage “34a” zur Erklärung der begünstigten Thesaurierungsbesteuerung. Offensichtlich haben die jetzt notwendigen Angaben nicht mehr auf das alte Formular “GSE” gepasst. Hinzu kommt natürlich die Anlage “EÜR” für Steuerpflichtige mit Einnahmenüberschussrechnung.

Also auf jeden Fall jede Menge Mehrarbeit für die Steuerpflichtigen und deren Berater. Die Tendenz der Finanzverwaltung verstärkt sich, immer mehr Vorarbeiten auf die Steuerpflichtigen zu verlagern, und diesem aufzuerlegen, die Erklärungen und Daten in elektronisch auswertbarer Form einzureichen. Das nennt sich dann Bürokratieabbau, ist tatsächlich aber lediglich Schaffung von neuen Ressourcen auf der Seite der Finanzverwaltung durch Delegation von Arbeit nach aussen.

Übrigens, es gibt zwar schon die Formulare, aber noch keine Ausfüllanleitung, der Details zu den anzugebenden Daten zu entnehmen wären. Daher können die Finanzämter auch noch keine Hilfestellung beim Ausfüllen geben.

Die Formulare gibt es auf unserer Webseite im Mandantenbereich über einen Link zum Downloadserver der Finanzverwaltung.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Was muss ich bei einer Gewerbeanmeldung beachten ?

10 Fragen und 10 Antworten zur Gewerbeanmeldung gibt es hier bei www.akademie.de. Erfahrungsgemäß tauchen in diesem Zusammenhang immer wieder die gleichen Fragen auf. Leider wissen auch die Mitarbeiter der Gewerbeämter oft nicht oder nicht genau Bescheid, so dass es sinnvoll ist, sich im Vorfeld zu informieren.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Weiteres Vorgehen bei der Pendlerpauschale

Im Steuerrechtblog gibt es einen Hinweis auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz zur weiteren Vorgehensweise in der Angelegenheit der Pendlerpauschale. Die gute Nachricht: Die Finanzämter ändern die betroffenen Steuerbescheide von Amtswegen, wenn darin erkennbar ist, dass sich die Pendlerpauschale auswirkt. Dies ist bei Arbeitnehmern regelmäßig der Fall. Lediglich Selbständige müssen evtl. selbst oder durch den Steuerberater dafür sorgen, dass die Pendlerpauschale rückwirkend für 2007 gewährt wird, wenn sie davon betroffen sind.

Noch offen ist, ob und auf welchem Weg zuviel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zurückgefordert werden können.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de