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Archiv der Kategorie Bürokratie

Neue Pflichten und höhere Abgaben für Mini-Jobs seit 01.01.2009

Die Zahl der bei der Minijob-Zentrale gemeldeten geringfügig Beschäftigten ist in den letzten Jahren nahezu kontinuierlich gestiegen. Am Ende des Jahres 2008 gab es in Deutschland insgesamt rund 6,8 Millionen Minijobber im gewerblichen und privaten Bereich. (Quelle: DATEV).

Seit 01 .01 .2009 gilt es bei den Minijobs zahlreiche Neuerungen zu beachten. So wurden neue Vorschriften zur Erweiterung des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung eingeführt.

Das Meldeverfahren wurde um Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung ergänzt. Arbeitgeber und die steuerlichen Berater haben zukünftig bei jeder DEÜV-Abmeldung und bei der DEÜV-Jahresmeldung folgende zusätzliche Angaben zu melden:

  • · zuständige Berufsgenossenschaft (Betriebsnummer der BG),
  • · Mitgliedsnummer des Mandanten bei der Berufsgenossenschaft,
  • · Gefahrtarifstelle/Strukturschlüssel sowie
  • · die vom Mitarbeiter geleisteten Arbeitsstunden.

Die neuen, zusätzlichen Angaben sind auch für geringfügig entlohnte und erstmals für kurzfristig Beschäftigte erforderlich. Deshalb ist seit 2009 auch eine DEÜV-JahresentgeltmeldUng für kurzfristig Beschäftigte erforderlich, da die Arbeitsentgelte von kurzfristig Beschäftigten zur Berechnungsgrundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung gehören.

Für die Wirtschaftsbereiche, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besteht, haben Arbeitgeber seit dem 01 .01 .2009 eine Sofortmeldung spätestens bei Aufnahme der Beschäftigung an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abzugeben. Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Meldung, die auch für geringfügig Beschäftigte in den hiervon betroffenen Branchen zu erstatten ist.

Daneben ist für gewerbliche Minijobs seit 2009 auch die lnsolvenzgeldumlage in Höhe von 0,10 % zusammen mit den übrigen Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale monatlich abzuführen. Neu geregelt wurde zudem die Höhe der Umlagen für Krankheitsaufwendungen (U1) und für Mutterschaft (U2).

Die Abgabenbelastung 2009 für Minijobs im gewerblichen Bereich beträgt für Arbeitgeber, die am Ausgleichsverfahren teilnehmen, ohne Berücksichtigung der je nach Branchenzugehörigkeit unterschiedlichen Beiträge zur Berufsgenossenschaft insgesamt 30,77 %.

Man sieht, dass hinsichtlich der notwendigen Aufzeichnungen und Meldungen ein Mini-Job gar nicht mehr „mini“ ist. Die dadurch entstehenden Kosten werden bei Gehältern weit unter der 400,– Euro –Grenze schnell nicht mehr in einem vernünftigem Verhältnis zum Arbeitslohn stehen. Noch dazu kommt, dass bei gelegentlichen Jobs bei jeder monatlichen Nichtbeschäftigung eine Unterbrechungsmeldung oder eine Abmeldung zu machen ist.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Steuervereinfachung: ein Formular fällt weg, dafür gibt es drei neue !

Einen Beitrag zur Steuervereinfachung leistet das Bundesfinanzministerium für den Steuerveranlagungszeitraum 2008. Ein Formular, die sog. Anlage GSE, fällt weg. Dafür gibt es drei neue Formulare, die Anlage “S” für Selbständige, die Anlage “G” für Gewerbetreibende und die Anlage “34a” zur Erklärung der begünstigten Thesaurierungsbesteuerung. Offensichtlich haben die jetzt notwendigen Angaben nicht mehr auf das alte Formular “GSE” gepasst. Hinzu kommt natürlich die Anlage “EÜR” für Steuerpflichtige mit Einnahmenüberschussrechnung.

Also auf jeden Fall jede Menge Mehrarbeit für die Steuerpflichtigen und deren Berater. Die Tendenz der Finanzverwaltung verstärkt sich, immer mehr Vorarbeiten auf die Steuerpflichtigen zu verlagern, und diesem aufzuerlegen, die Erklärungen und Daten in elektronisch auswertbarer Form einzureichen. Das nennt sich dann Bürokratieabbau, ist tatsächlich aber lediglich Schaffung von neuen Ressourcen auf der Seite der Finanzverwaltung durch Delegation von Arbeit nach aussen.

Übrigens, es gibt zwar schon die Formulare, aber noch keine Ausfüllanleitung, der Details zu den anzugebenden Daten zu entnehmen wären. Daher können die Finanzämter auch noch keine Hilfestellung beim Ausfüllen geben.

Die Formulare gibt es auf unserer Webseite im Mandantenbereich über einen Link zum Downloadserver der Finanzverwaltung.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Was muss ich bei einer Gewerbeanmeldung beachten ?

10 Fragen und 10 Antworten zur Gewerbeanmeldung gibt es hier bei www.akademie.de. Erfahrungsgemäß tauchen in diesem Zusammenhang immer wieder die gleichen Fragen auf. Leider wissen auch die Mitarbeiter der Gewerbeämter oft nicht oder nicht genau Bescheid, so dass es sinnvoll ist, sich im Vorfeld zu informieren.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Weiteres Vorgehen bei der Pendlerpauschale

Im Steuerrechtblog gibt es einen Hinweis auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz zur weiteren Vorgehensweise in der Angelegenheit der Pendlerpauschale. Die gute Nachricht: Die Finanzämter ändern die betroffenen Steuerbescheide von Amtswegen, wenn darin erkennbar ist, dass sich die Pendlerpauschale auswirkt. Dies ist bei Arbeitnehmern regelmäßig der Fall. Lediglich Selbständige müssen evtl. selbst oder durch den Steuerberater dafür sorgen, dass die Pendlerpauschale rückwirkend für 2007 gewährt wird, wenn sie davon betroffen sind.

Noch offen ist, ob und auf welchem Weg zuviel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zurückgefordert werden können.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Überlegungen zur einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer

Vor einigen Wochen wurde die neue Steuer-Identifikationsnummer verschickt. Jeder Bürger erhält damit eine unveränderliche Nummer, die er buchstäblich von der Wiege bis zu Bahre beibehält, und durch die er künftig bei Ämtern eindeutig identifiziert und zugeordnet werden kann. Für Datenschützer ist das schon immer eine Horrorvorstellung und ein Alptraum gewesen, wogegen die Behörden schon immer davon geträumt haben, auf Knopfdruck Daten und Informationen über jeden Bürger abrufen zu können, ohne durch lästige Namensgleichheiten und andere Unzulänglichkeiten behindert zu werden.

Infos des Bundeszentralamts für Steuern zur Steuer-ID-Nummer gibt es hier. Meines Erachtens werden die Gefahren einer solchen einheitlichen Zugriffsnummer in diesen Infos jedoch nur sehr oberflächlich angesprochen.

Ein Musterprotestschreiben gegen die Zuteilung der Nummer gibt es hier, von der humanistischen Union, die inzwischen auch ein Musterverfahren angestrengt hat.

Infos, die sich auch mit kritischen Fragen auseindersetzen und auf die möglichen Gefahren hinweisen, gibt es bei Focus Online, bei Heise Online, und bei Zeit Online, um nur einige zu nennen.

Ich persönlich sehe insbesondere eine Gefahr, wenn kommerzielle Firmen, die “freiwillige” Angabe der Nummer verlangen oder erwarten. Dann wird es nämlich möglich, alle bei verschiedenen Firmen gespeicherten Daten zusammenzuführen, und ein Profil von jedem Bürger zu erstellen. Natürlich sind auch staatliche Stellen davor nicht gefeit, obwohl es im Moment nur zu den gesetzlich bestimmten Zwecken verwendet werden soll. Aber wer soll gegen Google in USA oder sonstwo auf der Welt vorgehen, wenn die die Angabe irgendwann haben wollen ? Meines Erachtens ist ein Missbrauch auf Dauer höchst wahrscheinlich, und auch auf Dauer nicht wirksam zu verhindern oder zu kontrollieren.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Der Deutsche Steuerberaterverband kritisiert unausgewogenen Bürokratieabbau

Der neue Vorstoß der Bundesregierung zum Abbau von Bürokratie belastet die Unternehmen. Zu diesem Urteil kommt der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) in seiner Eingabe zum Regierungsentwurf zum Steuerbürokratieabbaugesetz. Zwar begrüßt der DStV die Zielrichtung des Entwurfs, die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Finanzbehörden zu fördern. Für falsch hält er jedoch den Weg, die elektronische Datenübermittlung zwingend vorzuschreiben.

Für Unternehmen kann es vorteilhaft sein, Daten, die in elektronischer Form vorliegen, in dieser Form dem Finanzamt zuzuleiten. Die Verpflichtung hierzu führt jedoch nicht zu einer Erleichterung, auch wenn die Bundesregierung dies in der Begründung des Gesetzes so darstellt.

Das geplante Gesetz ist unausgewogen, weil es den Unternehmen lediglich neue Pflichten auferlegt, ohne sie entsprechend zu entlasten. So fehlt im Entwurf nach Auffassung des DStV, dass auf Steuererklärungen, die elektronisch übermittelt werden, auch ein elektronisch auswertbarer Steuerbescheid folgen muss, und zwar im gleichen Detaillierungsgrad wie die zu übertragenen Bilanz- und Erklärungsdaten. Nur so wird eine Verwaltungsvereinfachung auf beiden Seiten wirklich erreicht. Durch diesen Vorteil würde sich die Quote der elektronisch übermittelten Daten erhöhen. Eine gesetzliche Verpflichtung, der man nur durch Härtefallregelungen mit erneutem bürokratischem Aufwand entgehen kann, wäre dann nicht mehr erforderlich.

Für mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar hält der DStV auch, dass die Finanzverwaltung bestimmen kann, wie detailliert Bilanzdaten übertragen werden müssen. Im Handelsrecht hat es sich bewährt, den Mindestumfang von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung gesetzlich zu regeln. Dies sollte auch im Steuerrecht so geschehen.

Der DStV wird seine Positionen am 8. Oktober in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags vertreten.

Anmerkung:

Der Steuerberaterverband kritisiert meines Erachtens mit Recht, dass die geplanten und vorgeschlagenen Massnahmen der Bundesregierung zum sog. Bürokratieabbau in erster Linie dazu dienen, die Abläufe in der Bürokratie auf EDV umzustellen und damit mit weniger Personaleinsatz weniger Kosten zu verursachen. Das bedeutet aber im Ergebnis, gleiche Bürokratie mit weniger Kosten, oder mehr Bürokratie zu gleichen Kosten. Dies soll offensichtlich damit erreicht werden, dass den Steuerbürgern mehr Pflichten, auch abwicklungstechnischer Art, auferlegt werden, ein Trend, der schon seit Jahren insb. im Bereich der Unternehmensbesteuerung sowie bei Buchhaltung, Bilanzierung und Steuererklärung, erkennbar ist. Mit Bürokratieabbau hat das nichts zu tun.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Steuerberaterverbands v. 07.10.2008 P21/08

Viele Rentner müssen seit 2005 Steuern zahlen - und wissen es nicht !

Aufgrund der Änderung der Besteuerung der Renten müssen viele Rentner seit 2005 wieder Steuern zahlen, und wissen es nicht ! Mit der Einführung der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer wird es möglich werden, die Daten der Rentenversicherung mit den Daten des Finanzamts abzugleichen. Es werden dann voraussichtlich einige Rentner überraschend Post vom Fiskus bekommen.

Weitere Infos und Handlungsempfehlungen gibt es in einem informativen Artikel bei www.steuertipps.de.

Übrigens eine von vielen, wohl von den Bürgern noch nicht so richtig erkannte Folgewirkungen der neuen Steuernummer.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Mehr Bürokratie durch Erbschaftsteuerreform

Um zu vermeiden, dass neue Vorschriften neue Bürokratie schaffen, gibt es den Nationalen Normenkontrollrat. Wußte ich auch nicht. Der soll Gesetzesvorhaben vor der Verabschiedung prüfen und Hinweise geben. Das funktioniert natürlich nur, wenn den Hinweisen auch Gehör geschenkt wird.

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt sich am Beispiel der Erbschaftsteuerreform, zu der der Rat Folgendes bemerkt:

“Insgesamt hat der Rat den Eindruck, dass bei der Erarbeitung der Konzeption des Gesetzentwurfs die Frage der damit verbundenen bürokratischen Belastung keine angemessene Rolle gespielt hat. ….

Nach Einschätzung des BMF (Anm.: BMF = Bundesfinanzministerium) führt der Gesetzentwurf zu jährlichen Bürokratiekosten für die Wirtschaft in Höhe von rund 4,8 Mio. Euro. Der Rat hat Zweifel, ob die bürokratische Belastung damit zutreffend wiedergegeben wird. …..”

Der Rat nennt dann einige Beispiele, in denen er erheblich größere Kosten schätzt, als sie vom BMF angenommen werden. Ein Beispiel sei stellvertretend herausgegriffen:

“Außerdem dürfte die Bestimmung des Ertragswertes bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Unternehmen ( § 12 ErbStG i.V.m. §§ 109, 162 BewG) in vielen Fällen den vom BMF zugrunde gelegten Zeitaufwand von 64 bzw. 62 Minuten deutlich überschreiten. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Bürokratiekosten. So würde sich bei Ansatz von durchschnittlich 10 Stunden pro Unternehmensbewertung - etwas mehr als ein Arbeitstag - die Belastung durch diese Informationspflichten von 536 Tsd. Euro auf 5,13 Mio Euro erhöhen.”

Anmerkung: In 64 Minuten kann ein Finanzbeamter eine Unternehmensbewertung nicht einmal prüfen, selbst dann nicht, wenn sie von einem Steuerberater bereits im Detail vorbearbeitet ist.

Leider hat die Bundesregierung bzw. das Bundesfinanzministerium auf die Bedenken des Nationalen Normenkontrollrates lapidar mit den sinngemäßen Worten reagiert, man bleibe bei den vorgenommenen Berechnungen.

Man wundert sich doch, mit was für weltfremden Annahmen solche Gesetze durch die Minsterialbürokratie vorbereitet, und am Ende durch die Parlamentarier abgesgnet werden.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Quelle: Kölner Steuerdialog 3/2008 S. 15921
und BR-Drucksache zu Drucks. 4/08 v. 23.01.2008

Phobie gegen amtliche Schreiben schützt nicht vor den Folgen einer Fristversäumnis

Auch nicht schlecht: Ein Steuerpflichtiger hatte eine Rechtsbehelfsfrist versäumt und wollte sich nun damit entschuldigen, er habe eine Phobie gegen amtliche Schreiben, so also auch gegen Schreiben des Finanzamts. Ihm seien dadurch bereits erhebliche Nachteile entstanden, er sei auch bereits in psychologischer Behandlung deswegen gewesen, allerdings offensichtlich bisher ohne Erfolg. Er habe panische Angst vor dem Inhalt der amtlichen Schreiben und habe sie deshalb schon häufig nicht geöffnet, sondern liegen gelassen oder entsorgt.

Ein Einspruch hatte keinen Erfolg, deswegen wurde das Finanzgericht angerufen, welches allerdings die Klage ebenfalls abwies (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, AZ 1 K 252/07 v. 23.04.2008).

Man kann daraus lernen, dass die Berufung auf, menschlich ja vielleicht nachvollziehbare, persönliche Schwächen, oder auch eine gut ausgedachte Begründung, vor dem Finanzgericht nicht unbedingt weiterhelfen.

Also, schicken Sie solche amtlichen Schreiben lieber sofort zur Prüfung an Ihren Steuerberater (wenn es sein muß auch ungeöffnet :-)).

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Risiken und Nebenwirkungen bei der Besteuerung

Ein lesenswerter Artikel des Manager-Magazins befasst sich mit den im Besteuerungsverfahren bestehenden Risiken und Unsicherheiten.

Zitat:

Die Finanzbehörden haben sich zum größten Risikofaktor für Anleger hierzulande entwickelt. Unverständliche Vorschriften, willkürliche Regelauslegungen und ein erratischer Gesetzgeber machen immer mehr Investments zum Vabanquespiel.

Im Artikel werden einige interessante und durchaus nicht untypische Beispiele für die bestehende Situation genannt.

Hinzuweisen ist insbesondere auf die zutreffende Darstellung der rechtlichen Bindung von Auskünften und Absprachen mit dem Finanzamt. Tatsächlich ist das Finanzamt, entgegen der landläufigen Meinung und der häufigen Darstellung in den Medien nur unter ganz bestimmten Bedingungen an Auskünfte gebunden.

Um die bestehenden Risiken zu bewerten in aller Regel der Gang zum Steuerberater unvermeidlich. Dieser kann zumindest helfen, die Risiken zu bewerten und Auswege aufzeigen. Im Einzelfall kann er auch eine rechtlich verbindliche Aussage des Finanzamts erreichen.

Zum kompletten Artikel “Tatort Finanzamt” auf der Webseite des Manager-Magazins …

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de