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Archiv der Kategorie Erfahrungen mit der Finanzverwaltung

Bürokratieabbau: 1.351 amtliche Anwendungsschreiben des Finanzministeriums bleiben in Kraft !

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat, zum Bürokratieabbau, einen Erlass herausgegeben, um die Vielzahl der kursierenden Anwendungsschreiben zu einzelnen Sachverhalten oder Vorschriften zu begrenzen. Damit sind jetzt “nur” noch 1.351 Anwendungsschreiben des BMF in Kraft. Die sogenannte “Positivliste”, also nur die Auflistung der noch gültigen Scheiben, umfasst 108 (!) Seiten.

Einschränkend ist aber anzumerken:

Der Wegfall der Schreiben gilt nur für Sachverhalte, die nach dem 31.12.2008 verwirklicht sind, für die Zeit vorher müssen die übrigen Schreiben also noch angewendet werden.

Ausserdem kommen zu den 1.351 Schreiben des BMF noch unzählige Schreiben der Oberfinanzdirektionen (OFD) der  Länder hinzu.

Es bleibt also schwierig, und der Wegfall der Schreiben ist eher ein Tropfen auf den heissen Stein.

Und noch eine Überlegung:

Die Schreiben sind  für die Finanzbeamten grundsätzlich bindend. Das setzt aber voraus, dass der Beamte sie auch kennt, was nach unserer Erfahrung, besonders bei den Bürger entlastenden Schreiben, keineswegs sicher ist. Es kommt häufig vor, dass wir die Verwaltung auf entsprechende Schreiben hinweisen, im Einzelfall sogar zur Verfügung stellen müssen.

Manchmal ist es natürlich auch günstiger für den Steuerbürger, wenn der Beamte ein an sich anzuwendendes Schreiben der vorgesetzten Behörde nicht kennt. Aber auch darauf können Sie sich nicht verlassen, selbst wenn das Schreiben noch so alt oder abwegig ist.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Klagen vor dem Finanzgericht lohnt sich ?!

Einer Pressemitteilung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18.03.2010 ist zu entnehmen, dass sich Klagen beim Finanzgericht lohnen. Nahezu die Hälfte aller Klagen sei in 2009 ganz oder teilweise erfolgreich gewesen. Hinzu kommen nach Angabe des Gerichts die Fälle, in denen das Finanzamt nach Hinweis des Gerichts von sich aus den Steuerbescheid zugunsten der Steuerpflichtigen geändert hat, ohne dass es zu einer förmlichen Entscheidung gekommen ist, oder wo es zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen ist.

Das ist eine sehr erfreuliche Meldung, die allerdings auch zeigt, welch große Probleme die Finanzverwaltung bei der Anwendung des Rechts hat. Dies wiederum entspricht auch unserer täglichen Erfahrung, ist aber angesichts der ständig steigenden Änderungsgeschwindigkeit der Vorschriften weniger der Verwaltung als dem Gesetzgeber anzukreiden.

Übrigens, um eine Klage beim Finanzgericht einzulegen brauchen Sie keinen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen anderen Rechtsanwalt. Insbesondere die Rechtsanwälte haben regelmäßig eher wenig mit Steuern zu tun, obwohl sie formell natürlich eine Klage einlegen könnten. Es ist aber, von einzelnen Fällen in denen es um Verfahrensrecht oder Strafrecht geht abgesehen, sinnvoller, die Klage durch den Steuerberater einlegen zu lassen. Näheres dazu auch auf unserer Webseite in der Rubrik “Klagen vor den Finanzgerichten“.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Erbschaftsteuer höher als das Erbe ?

Kann es sein, dass die Steuer auf ein Erbe höher ist als das Erbteil selbst, man also noch was draufzahlen muss ? Zunächst ist man geneigt zu sagen, das kann es nicht geben, aber wie die Praxis zeigt, ist die Finanzverwaltung hier gelegentlich anderer Meinung.

Ein Erblasser hatte ein Vermächtnis in Höhe von 500.000,– Euro bestimmt, dass seine Ehefrau auszahlen sollte. Tatsächlich war das Erbe gar nicht so groß, so dass der Vermächtnisnehmer letztlich nur 90.000,– Euro bekam, weil nicht mehr da war. Das Finanzamt ließ sich davon nicht beeindrucken und setzte Erbschaftsteuer auf 500.000,– Euro fest, in der Summe 143.492,– Euro, also mehr, als letztlich beim Vermächtnisnehmer angekommen war. Dieser hätte also im Ergebnis draufzahlen müssen.

Er legte natürlich Einspruch ein, und beantragte abweichende Steuerfestsetzung. Diese wurde aber abgelehnt, weil die Steuerfestsetzung formaljuristisch korrekt war. Dagegen klagte der Vermächtnisnehmer beim Finanzgericht Düsseldorf - und gewann.

Gut, dass es Steuerberater gibt, die nicht gleich klein beigeben, so dass letztlich ein Ergebnis, das jeder klar denkende Mensch für unbillig halten muss, verhindert werden kann. Unverständlich ist mir allerdings, dass das Finanzamt hier nicht im Vorfeld bereits einer sachgerechten Lösung zugestimmt hat.

Sicher ein Ausnahmefall, und zum Glück nicht die Regel, aber dann doch nach unserer Erfahrung so ungewöhnlich nicht.

Näheres zum Urteil des Finanzgerichts gibt es auf der Webseite des Finanzgerichts Düsseldorf.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

neue Rubrik: Erfahrungen mit der Finanzverwaltung

Wir haben eine neue Rubrik eingerichtet:

“Erfahrungen mit der Finanzverwaltung”

Hier wollen wir in loser Folge über positive und  negative, in jedem Fall aber über bemerkenswerte, Erfahrungen aus unsere täglichen Praxis als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Umgang mit der Finanzverwaltung berichten. Dabei sind manchmal erstaunliche, manchmal ärgerliche Erfahrungen, manchmal auch Erlebnisse, die zum Schmunzeln oder zum Lachen bringen. Auch über erfreuliche und bürgerfreundliche Erlebnisse und Entscheidungen, zB. in Einspruchsverfahren, wollen wir berichten, wir wollen schließlich fair bleiben, und vielleicht können wir ja auch das ein oder andere Zeichen setzen, mit positiven Beispielen aus der Welt der Behörden.

In erster Linie werden das Erfahrungen mit den Finanzämtern in unserer Region sein, also dem Finanzamt Aschaffenburg, dem Finanzamt Obernburg und Amorbach, dem Finanzamt Lohr und dem Finanzamt Marktheidenfeld. Weitere Erfahrungen betreffen aber auch Finanzämter wie Offenbach, Darmstadt, Frankfurt, Hanau, Dieburg, Würzburg, Hofheim, Wiesbaden, Walldürn und  andere überregionale Finanzämter, insbesondere aus der Region Rhein-Main.

Ausserdem wollen wir über bemerkenswerte Urteile von Finanzgerichten berichten, die unverständliche Vorgehensweisen der Finanzverwaltung - glücklicherweise - gelegentlich wieder geraderücken.  Manchmal muss der Rechtsstaat eben auch erkämpft oder verteidigt werden.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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