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Archiv der Kategorie Unternehmerpraxis

Merkblatt: Was müssen Kleingewerbetreibende beachten ?

Ein Merkblatt der IHK Dresden stellt zusammen, was Kleingewerbetreibende bei der Aussendarstellung beachten müssen.

Diese Fragen werden im Merkblatt beantwortet:

  1. Wer ist Kleingewerbetreibender?
  2. Warum müssen Kleingewerbetreibende mit ihrem Namen und ihrer Anschrift im Geschäftsverkehr auftreten?
  3. Welche Fehler können bei Geschäftsbezeichnung und Geschäftsangaben gemacht werden?
  4. Welche Handlungsempfehlungen sollten Kleingewerbetreibende beachten?

Das Merkblatt kann auf den Seiten der IHK Dresden heruntergeladen werden.

Zum Merkblatt der IHK Dresden (PDF)

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Bürokratie: Bund belastet Unternehmen mit 651 Pflichten

Deutsche Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, 651 bürokratische Tätigkeiten zu übernehmen, ohne dass der Staat die Kosten dafür erstattet.

Das ist das Ergebnis einer Studie des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau (NZBA) an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Die Studie liste erstmalig alle so genannten “Inpflichtnahmen” des Bundes auf. Aufgezeigt werden auch die Kosten, die dadurch entstehen. Genannt werden zum Beispiel die Vielzahl der Bescheinigungen, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer ausstellen muss.

Das überrascht Sie als Unternehmer sicher nicht, denn Sie und wir haben täglich mit dieser Bürokratie zu tun. Da die Bürokratie trotz Bemühungen bisher nur unwesentlich weniger wird, und eine gute Fee, bei der man drei Wünsche frei hat, nicht in Sicht ist, stellt sich für ein Unternehmen durchaus die entscheidende Frage: “Wie gehe ich mit der Bürokratie um ?”.

Es gibt immer einen ökonomischen und einen umständlichen Umgang mit den Anforderungen. Entscheidend ist das Wissen um die Zusammenhänge und die Konsequenzen.  Wenn Sie einen Berater an der Seite haben, der die Bürokratie als Herausforderung und nicht als Arbeitsbeschaffungsmassnahme betrachtet, haben Sie einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihrer Konkurrenz, was Kosten und Zeiteinsatz betrifft.

Weitere Details zur Studie gibt es bei www.mittelstanddirekt.de.

Interessant ist durchaus auch die Webseite der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die viele wichtige Themen aufgreift und anspricht, die für unser Land von großer Bedeutung sind.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Deutschland: Land der Dummen-Steuern ?

So ist ein interessantes Interview bei FOCUS-Money online überschrieben. Etwas provokant, aber nicht ganz abwegig. Interviewt wird die Steuerrechtsprofessorin Johanna Hey von der Universität Düsseldorf, die sich erfreulicherweise häufig in der Presse mit qualifizierten kritischen Äußerungen zur Steuerpolitik zu Wort meldet.

Dabei ist zu beachten, dass es bei der Aussage zu den Dummen-Steuern nicht darum geht, dass nur die “Dummen” in Deutschland Steuern zahlen, wie das doch häufig missverstanden wird, sondern darum, dass die “Dummen”, das sind letztlich die, die steuerlich nicht, oder nicht gut beraten sind, mehr Steuern zahlen als die übrigen.

Das Interview kann man hier lesen bei Focus online.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Buchhaltung auslagern, und Zeit sparen

Ein interessanter Artikel im Unternehmermagazin Impulse: Es geht um die sog. “Buchführung mit Zukunft”. Dabei werden die Buchungsbelege digitalisiert und in digitaler Form weiterbearbeitet. Die Papierbelege müssen das Unternehmen nicht mehr verlassen. Ausserdem besteht die Möglichkeit, Rechnungen in digitaler Form zu stellen und zu versenden, was Zeit und Kosten spart. Im Artikel wird beschrieben, welche Erfahrungen ein Unternehmer gemacht hat. Lesen Sie den Artikel “Zeit sparen durch Auslagern” im Magazin Impulse.

Weitere Infos zum Thema Buchführung mit Zukunft gibt es auch auf unserer Webseite im Bereich Buchführung.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anmeldung der Sondervorauszahlung auf elektronischem Weg

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) weist in einem aktuellen Anwendungsschreiben darauf hin, dass Anträge auf Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer elektronisch übermittelt werden müssen. Die Zeiten, in denen man Steueranmeldungen in Papierform einreichen konnte, sind weitgehend vorbei.

In der Regel  sehen die aktuellen Buchhaltungsprogramme entsprechene Übertragungsmöglichkeiten vor. Alternativ könenn Sie die Übertragung auch im Internet über das Onlineportal der Finanzverwaltung www.elster.de vornehmen. Oder natürlich, Sie haben einen Steuerberater und lassen bei ihm die Buchhaltung erledigen, dann brauchen Sie sich darum nicht zu kümmern. Der Steuerberater wird in der Regel mit den aktuellsten Übertragungsmöglichkeiten vertraut sein.

Das amtliche Schreiben des BMF kann man bei der DATEV einsehen.

Infos zu weiteren Möglichkeiten der elektronischen Abwicklung der Buchhaltumg gibt es auch auf unserer Kanzleiwebseite im Bereich Buchführung.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Was muss ich als Unternehmer drauf haben, oder doch nicht ?

Ein sehr interessanter Gastbeitrag von Professor Günter Faltin bei www.karrierebibel.de . Es geht darum, was man als Unternehmer oder Existenzgründer alles können und wissen sollte, um sich erfolgreich selbständig zu machen.

Faltin bezweifelt, dass die üblicherweise geforderten Eigenschaften tatsächlich überhaupt in einer Person vorliegen können. Er plädiert vielmehr für Arbeitsteilung in vielen Bereichen, zB. im betriebswirtschaftlichen oder rechtlichen Bereich.

Ein sehr hilfreicher Denkansatz, wie ich finde, jeder macht das, was er am besten kann, und bedient sich ansonsten der Hilfe kompetenter Fachleute. Wichtig ist dabei, dass diese Fachleute keine Theoretiker oder Schreibtischtäter sind, sondern wissen, wie ein Betrieb funktioniert.

Faltin zitiert die Body-Shop Gründerin Roddick mit dem Satz:

“Wäre ich auf eine Business School gegangen,
hätte ich das Unternehmen nie gegründet. ”

Zum Artikel bei www.karierebibel.de  mit weiteren Infos zum Autor Günter Faltin, der auch andere interessante Publikationen zum Thema Existenzgründer und Unternehmer verfasst hat, geht es hier.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

“Handwerker-Knigge” zum Download

Bei www.business-wissen.de gibt es eine Broschüre mit dem Titel “Handwerker-Knigge” zum Download.  Sicher ganz hilfreiche Hinweise aus Kundensicht, mit Anregungen, was man besser machen könnte, um zufriedene Kunden, und damit Weiterempfehler, zu haben, zu bekommen und zu behalten.

Und wenn man schon alles richtig macht, kann man die Broschüre ja weitergeben … :-)

Die Inhalte der Broschüre:

  • Kundentypen: Mit welchen Kunden muss ich rechnen?
  • Grundsätzliches zum richtigen Verhalten beim Kunden
  • Reklamationen als Chance nutzen
  • Maßnahmen zur Kundenbindung und Kundengewinnung

Sicher nicht umwerfend neu, aber immer wieder überlegenswert.

Direkt zum Download der Broschüre “Handwerker-Knigge” geht es hier.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Wie sehen Ihre Schufa-Daten aus ?

Es gibt seit neuestem die Möglichkeit, kostenlos bei der Schufa seine Daten abzufragen. Dazu muss ein schriftlicher Antrag bei der Schufa gestellt werden. Das dazu notwendige Formular gibt es auf der Webseite der Schufa. Ausserdem ist es möglich, die Daten online abzufragen. Dies ist regelmäßig, auch mehrmals hintereinander möglich, kostet allerdings dann einmalig 18,50 € zur Registrierung eines unbefristeten Online-Zugangs.

Das ist sicherlich für jeden Unternehmer mal interessant, was da bei der Schufa gespeichert ist. Ggf. kann man über seine Hausbank auch darauf hinwirken, alte oder unzutreffende Einträge zu beseitigen.

Das Formular der Schufa gibt es hier zum Download.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Offenlegung von Jahresabschlüssen

Das Bundesamt für Justiz hat in den letzten Wochen wieder die Unternehmen angeschrieben, wenn der Jahresabschluss noch nicht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht ist. Angedroht wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 2.500 Euro, es wird eine Frist zur Nachholung der Einreichung und Veröffentlichung von 6 Wochen gesetzt. Holt man die Veröffentlichung innerhalb dieser Zeit nach, fällt nur die Verwaltungsgebühr für das Mahnverfahren in Höhe von 53,50 Euro an. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang nach HGB. Es bestehen Gestaltungs- und Darstellungswahlrechte, zu deren richtiger Ausübung aber Beratung notwendig ist.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Merkblatt zur Mini-GmbH und Hinweise zur Gründung

Wie gründe ich eine Mini-GmbH, also eine Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt), was muss ich beachten ? Dazu gibt es bei der IHK Berlin ein kostenloses Merkblatt zur Unternehmergesellschaft, und bei www.mittelstanddirekt.de Hinweise zur Gründung der UG und zum Inhalt des Merkblatts zur Mini-GmbH.

Auch wir haben im Blog bereits mehrfach zum Thema Mini-GmbH bzw. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geschrieben.  Ausserdem gibt es auf unserer Webseite weitere Infos und weiterführende Links zum Thema Mini-GmbH oder UG (haftungsbeschränkt).  (Wer ist eigentlich auf diese blöde Bezeichnung gekommen ? :-) )

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de