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20.4.2010 von Harald Kern.
Mein Kollege Frank Rösner weist in seinem Blog darauf hin, dass der Deutsche Steuerberaterverband sich nach wie vor für die Abziehbarkeit der Steuerberatungskosten einsetzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem kürzlichen Urteil entschieden, dass eine Abziehbarkeit nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sei.
Der BFH hat bereits in der Vergangenheit dem Steuergesetzgeber sehr weite Regelungsbefugnisse eingeräumt, wogegen das Bundesverfassungsgericht dies gelegentlich schon strenger beurteilt hat. Möglicherweise wird auch hier das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Grenzen aufzeigen müssen. Übrigens haben bei der damaligen Abstimmung über das Gesetz im Bundestag alle Parteien den Sinn der Abschaffung bezweifelt, nachzulesen im Protokoll der damaligen Sitzung, aber dann haben die damaligen Regierungsparteien letztlich doch dem gesamten Gesetzespaket zugestimmt, wohl alle im Grunde alle gegen besseres Wissen. Dass man sich jetzt so schwer tut, das zu korrigieren, kann wohl nur mit der Haushaltslage zu tun haben.
Ich meine, wenn der Staat seinen Bürgern zumutet, ein so kompliziertes Steuerrecht zu haben, dass selbst ein Privatmann ohne Steuerberater nicht mehr klarkommt, dann muss er diese zwangsläufigen Kosten auch zum Abzug zulassen. Ansonsten werden Einkommensteile besteuert, die gar nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie bereits ausgegeben werden mussten. Das wiederum verstößt gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.
Weitere Infos zum Thema Steuerberatungskosten und zum Standpunkt des Steuerberaterverbands …
Übrigens haben die Steuerberater selbst nur ein relativ geringes eigenes Interesse an der Angelegenheit, wie bisweilen unterstellt wird, weil die sog. privaten Steuerberatungskosten in der Regel nur einen geringen Anteil an den gesamten Honorareinnahmen haben.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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24.2.2010 von Harald Kern.
Ein Artikel in der FAZ, schon vom 30.11.2009, aber sicher immer noch aktuell:
“Viele Finanzämter sehen sich nicht mehr in der Lage, das Steuerrecht anzuwenden. In Niedersachsen forderte ein Finanzamt Steuerpflichtige auf, Einspruch gegen die eigenen Bescheide einzulegen und ihre Steuerlast selbst auszurechnen. Auch in Nordrhein-Westfalen zeigt sich die Finanzverwaltung überfordert: Dort lässt man die Erklärungen einfach liegen.”
Auch unsere Erfahrung ist, zumindest öfter als uns lieb ist, dass wir dem Finanzamt Hilfestellung bei der Anwendung und der Umsetzung des Steuerrechts geben müssen, und dass die Beamten ohne die Hilfe und die Vorarbeiten des Steuerberaters schlichtweg “absaufen” würden. Leider ist das den Beamten nicht immer bewusst, so dass wir zusätzlich noch mit Hindernissen und manchmal auch als Schikane empfundenen Anforderungen seitens der Finanzämter zu kämpfen haben. Zum Glück ist das trotzdem eher die Ausnahme.
Zum gesamten interessanten Artikel der FAZ zum Thema “Überforderung der Finanzämter“.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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22.2.2010 von Harald Kern.
Eigentlich kaum vorstellbar, das ist ja wie ein Virus oder eine bakterielle Infektion, und wahrscheinlich ist es auch so was ähnliches. Der Bund der Steuerzahler hat ermittelt, dass sich in 2010 die Schulden des Staates um 4.481 Euro pro Sekunde vermehren.
Die Schulden des Bundes, der Länder und der Gemeinden wachsen und wachsen. Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler beweist dies eindrucksvoll. Die Staatsschulden werden am Ende des Jahres 2010 die Höhe von knapp 1.800 Milliarden Euro erreicht haben. Zur Veranschaulichung dieser Zahl kann folgendes Beispiel dienen: Würden ab sofort keine Schulden mehr aufgenommen und würde die öffentliche Hand gesetzlich verpflichtet, jeden Monat eine Milliarde Euro an Schulden zu tilgen, so würde dieser Prozess rund 138 Jahre lang andauern müssen, um den Schuldenberg vollständig abzutragen. Am höchsten ist der Bund verschuldet; auf ihn entfallen 62 Prozent der Staatsschulden. Danach folgen die Länder mit 32 Prozent und die Schulden der Gemeinden schlagen mit 6 Prozent zu Buche.
Weitere Details gibt es hier auf der Webseite des Bundes der Steuerzahler. Wer immer noch behauptet, der Staat habe kein Geld, oder der Staat habe ein Einnahmenproblem, der will entweder die Realität nicht zur Kenntnis nehmen, oder er sagt schlicht die Unwahrheit. Fakt ist, der Staat gibt seit -vielen- Jahren mehr Geld aus, als er und die Bürger sich leisten können. Jeder Unternehmer und jede Familie wäre schon längst Pleite bei so einer Vorgehensweise. Wir nehmen es dagegen hin, die Pleite auf unsere Kinder zu verschieben bzw. ihnen die Schulden zu hinterlassen.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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18.1.2010 von Harald Kern.
Nein, ich will nicht in die manchmal anzutreffende Beamtenschelte einstimmen, obwohl ich da als Steuerberater sicher hin und wieder Grund habe. Aber das fand ich interessant:
Aktuelle Meldung auf Spiegel Online: Beamte sind die heimlichen Reichen ! Das liegt inbesondere daran, dass Beamte Pensionsansprüche haben, die nicht direkt zu deren Vermögen gezählt werden, und dass sich diese Ansprüche, anders als bei “normalen” Bürgern, nicht an den eingezahlten Beiträgen oder einem durchschnittlichen Einkommen, sondern am letzten Einkommen bemessen.
Dadurch verändert sich laut Spiegel die Vermögensverteilung ganz erheblich. Die Versorgungsansprüche der Beamten betragen glatt das Doppelte des Durchschnitts bei Arbeitern und Angestellten.
Das sollte dann jedenfalls kein Grund zur Klage seitens der Beamten sein, und relativiert das oft gehörte Argument, als Beamter verdiene man ja viel weniger als in der sog. “freien Wirtschaft”.
Allerdings wird im Artikel bei Spiegel Online auch klargestellt, dass in der gesamten Bevölkerung der Abstand zwischen Arm und Reich nach wie vor groß ist, und größer wird, jedoch ohne dass das weiter die Ursachen analysiert werden.
Zum Beitrag bei Spiegel Online.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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19.11.2009 von Harald Kern.
Der Koalitionsvertrag sieht zahlreiche Steueränderungen vor. Zwar ist noch nicht klar, wie die Neuregelungen konkret aussehen sollen. Aber an welchen Stellen angesetzt wird und in welche Richtung es gehen soll, das steht oft schon sehr konkret fest.
Ob und was davon letztlich umgesetzt werden kann, ist allerdings noch sehr fraglich, ohne entsprechende Maßnahmen bei den Ausgaben sind die Spielräume sicherlich begrenzt. Und an der Begrenzung der Ausgaben sind bisher noch alle Finanzminister gescheitert.
Eine Zusammenstellung gibt es bei www.steuertipps.de .
Weitere Erläuterungen gibt es in zwei Beiträgen bei www.mittelstand.de.
Hier sind die Links:
Diese Steuervereinfachungen plant die Regierung
So will die neue Koalition Firmen entlasten
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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23.9.2009 von Harald Kern.
In der “Süddeutschen Zeitung” habe ich ein sehr lesenwertes und nachdenklich machendes Interview mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof entdeckt. Titel: “Rettungsschirm für Steuerzahler aufspannen”.
Sie erinnern sich noch an Paul Kirchhof ? Im letzten Bundestagswahlkampf war er zunächst Mitglied in Angela Merkels “Kompetenzteam”, und machte durch unkonventionelle Vorschläge zur Reform des Steuerrechts von sich reden, bis er als “der Professor aus Heidelberg” von der SPD so demontiert wurde, dass er zurückgezogen wurde.
Er beweist in dem Interview, dass er durchaus weitsichtige und intelligente Vorschläge zu machen hat.
Auszug:
“Der Staat muss darüber nachdenken, ob er - wie früher - dem Bürger gutes Recht gibt, oder ob er ihm mehr und mehr gutes Geld gibt. Gegenwärtig verfestigen wir Erwartungen auf öffentliches Geld zu einem Anspruch auf dieses Geld. Da Parteien und Verbände unentwegt sagen, dass noch mehr nötig wäre, ist der Bürger trotzdem unzufrieden. Das entsolidarisiert. ”
oder:
“Wenn das Parlament im Jahr 150 Gesetze beschließt, dann weiß derjenige, der das Gesetz macht, nicht, was er tut. Das ist einfach zu viel. Und auch der Gesetzesadressat, der Bürger, weiß nicht, was er tun soll. Wir haben eine solche Normendichte, dass wir sie nur durch Nichtwissen und damit Nichtbeachtung ertragen können.”
Wie wahr !
Lesen Sie das ganze Interview in der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung.
Übrigens zeigt die “Süddeutsche” hier wieder einmal ihre Qualität, denn das Thema Steuern und Steuerrecht wird in den breiten Medien üblicherweise mit erschreckender Inkompetenz behandelt, wie sich aus Meldungen und insbesondere Kommentaren regelmäßig ergibt. Es gibt aber, wie das Interview belegt, auch Journalisten, die über das, worüber sie schreiben, auch Bescheid wissen. Das freut uns doch !
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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11.8.2009 von Harald Kern.
Da war er wieder, der Steuerzahler-Gedenktag. Ab diesem Tag arbeiten die Bundesbürger für den Rest des Jahres nicht mehr für den Staat, sondern für sich selbst. So hat zumindest der Bund der Steuerzahler ermittelt. Im Vorjahr war der Gedenktag 6 Tage früher, die Belastung der Bürger ist also gestiegen. Für das Jahr 2009 beträgt die Quote 53,3 Prozent, soviel behält der Staat an Steuern und Abgaben ein. Das ist ziemlich heftig, finde ich. Weitere Infos zum Thema hier im Steuerrechtblog, wo ich auch den Hinweis gefunden habe. Infos zur Staatsverschuldung, den Staatsausgaben und -einnahmen und der Schuldenuhr gibts beim Bund der Steuerzahler www.steuerzahler.de .
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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13.7.2009 von Harald Kern.
Der Bund der Steuerzahler hat eine Webseite www.in-den-arsch-treten.de aufgelegt.
“Liebe Bundesregierung, jetzt treten wir Euch in den A…” wird da gesagt.
Trotz der etwas “bayerisch”-heftigen Worte kann man sich das mal ansehen, und die Argumente des Steuerzahlerbundes würdigen. Dass die öffentliche Wahrnehmung der Einnahmen- und Ausgabensituation von den tatsächlichen Fakten erheblich abweicht, habe ich an dieser Stelle ja schon öfter festgestellt, zuletzt hier. Und daß man gerade vor den Wahlen mit dem Geld der Bürger und insbesondere der nachfolgenden Generationen sich den Machterhalt zu sichern versucht, ist auch offenkundig.
Mein Steuerberaterkollege Frank Rösner hat dazu in seinem Blog auch ein paar treffende Worte gefunden.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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22.6.2009 von Harald Kern.
10 Milliarden € pro Jahr an Steuerentlastung, habe ich in der Presse gelesen. Da bekommt man ja Angst, dass der Staat seine Pflichten nicht mehr erfüllen kann, oder ? Was steckt also dahinter ?
Zu einen erfüllt der Staat bzw. der Finanzminister eine Auflage des Bundesverfassungsgerichts, das gefordert hatte, Krankenversicherungsbeiträge müssten stärker als bisher absetzbar sein. Dies ist folgerichtig, denn diese Beträge sind in aller Regel zwangsläufig, und stehen deshalb einer Besteuerung nicht mehr zur Verfügung. Wenn man, wie bisher, diese Beträge nicht zum Abzug zulässt, zahlt man Steuern auf Gelder, die man nicht mehr hat. Also muss die entsprechende Steuer aus dem übrigen, bereits versteuerten Einkommen geleistet werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht angemahnt, wie ich meine zu Recht.
Dabei muss man wissen, dass die Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge erst vor ein paar Jahren bei der Neuregelung der Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen deutlich eingeschränkt worden war. Das, was man jetzt, im Vorfeld der Bundestagswahl, als Steuerentlastung verkauft, hatte man den Bürgern vorher also weggenommen. Weitere Infos dazu hier.
Im übrigen wurden alle sog. Steuerentlastungen der vergangenen Jahre “gegenfinanziert”, was nichts anderes heisst, als dass man sich das Geld woanders wieder geholt hat. Also eigentlich ein Taschenspielertrick.
Daher ist auch verständlich, dass die Staatseinnahmen die drittgrößte Summe in der Geschichte der Bundesrepublik haben, trotz Finanzkrise und damit nach unten korrigierter Steuerschätzungen, und trotz der Milliardenentlastungen, die jetzt angekündigt werden. Der Staat hat also durchaus Geld, und zwar fast mehr denn je, aber die Ausgaben ( jetzt im Wahljahr natürlich die politischen Wohltaten) steigen nach wie vor schneller als die Einnahmen. Trotzdem gilt angeblich, was der Finanzminister Steinbrück immer wieder vorbringt, man habe kein Problem auf der Ausgabenseite, sondern auf der Einnahmenseite.
Das wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtiger.
Weitere Infos zum Haushalt, den Entlastungen und dem aktuellen Schuldenstand gibt es auf der Webseite des Bundes der Steuerzahler unter www.steuerzahler.de.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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28.10.2008 von Harald Kern.
Der Bundesfinanzhof hatte über drei Klagen zur steuerfreien Kostenpauschale der Bundestagsabgeordneten zu entscheiden. Pro Jahr erhalten die Volksvertreter eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 43.764 Euro. Ein normaler Arbeitnehmer kann für berufliche Ausgaben lediglich 920 Euro pauschal geltend machen.
Der BFH hat entschieden, dass die Abgeordnetenpauschale mit der besonderen Stellung der Abgeordneten zu begründen ist. Diese Pauschale wird dem Abgeordneten zum einen erstattet, ohne dass er die Ausgaben nachweisen muss. Ausserdem erhält er diese Erstattung steuerfrei, er muss also keine Steuern daraus zahlen, nicht einmal für die Beträge, die er ggf. nicht für berufsbedingte Ausgaben benötigt hat.
Jeder andere Steuerbürger muss dagegen jeden Euro, den er berufsbedingt ausgibt, belegmäßig nachweisen, wenn er die Ausgaben wenigstens von seinem Einnahmen abziehen will. Andernfalls muss er auf diese Beträge, die er selbst verdient, und für den Beruf ausgibt, auch noch Steuern zahlen.
Es gibt durchaus Grund zur Annahme, dass unsere Steuergesetze und die entsprechenden formellen Vorschriften weit einfacher wären, wenn die Abgeordneten die gleichen steuerlichen Pflichten zu erfüllen hätten wie der Normalbürger.
Interessanterweise war einer der Kläger ein Richter am Finanzgericht. Und interessanterweise hielt der BFH es nicht für notwendig, die Klage dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.
Weitere Infos zu dem Fall gibt es hier bei www.steuertipps.de.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de
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