Online-Formular Reisekostenabrechnung 2017

Ein Online-Formular zur Reisekostenabrechnung 2017 habe ich wieder bei den Kollegen von Ecovis gefunden. Wenn Sie also mal Reisekosten, Fahrtkosten oder Spesen abrechnen müssen, und kein entsprechendes Formular zur Hand haben, können Sie die hier eintragen und ausdrucken, die notwendigen Pauschalen sind im Formular enthalten.

Link zur Reisekostenabrechnung hier…

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Häufige Steuerfehler, die Geld kosten

Das Manager-Magazin hat in einem Artikel typische Steuerfehler untersucht, die zum Teil richtig Geld kosten.

besonders auffällig und interessant ist folgende Erkenntnis:

Eine Steuererklärung lohnt sich und wer keine macht, verschenkt sein Geld. Das Statistische Bundesamt hat die Verluste ausgerechnet. Demnach bekommen Menschen durchschnittlich mehr als 400 Euro zurück, die ihre Steuererklärung selbst machen. Wer zum Steuerberater geht, erhält durchschnittlich rund 800 Euro zurück.

Arbeitnehmer und Rentner müssen ihre Steuererklärung bis 31. Mai abgeben. Wer einen Steuerprofi – Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein – beauftragt, hat mehr Zeit. Dann kann die Steuererklärung bis zum Jahresende abgegeben werden.

Es lohnt sich also, eine Steuererklärung abzugeben, und es lohnt sich noch mehr, damit einen Steuerberater zu beauftragen!

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Online Formular Reisekostenabrechnung 2016

Ein Online-Formular zur Reisekostenabrechnung 2016 habe ich bei den Kollegen von Ecovis gefunden. Wenn Sie also mal Reisekosten, Fahrtkosten oder Spesen abrechnen müssen, und kein entsprechendes Formular zur Hand haben, können Sie die hier eintragen und ausdrucken, die notwendigen Pauschalen sind im Formular enthalten.

Link zur Reisekostenabrechnung hier…

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Steuerberatungskanzleien sind für Auszubildende mit hoher Schulbildung attraktiv

Vor allem Jugendliche mit hoher schulischer Vorbildung entscheiden sich für den Beruf des Steuerfachangestellten, wie die aktuelle Berufsbildungsstatistik 2014 „Bildung und Kultur“
des Statistischen Bundesamtes zeigt. Danach haben rund 61 Prozent der Auszubildenden mit neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen eine Hoch- oder Fachhochschulreife.
Vor vier Jahren waren dies nur knappe 56 Prozent, wie die Bundessteuerberaterkammer meldet.

Es ist erfreulich, dass sich immer mehr Jugendliche mit guter Vorbildung für unseren Beruf entscheiden.

Da die Anforderungen an die Mitarbeiter im Steuerbüro immer höher werden, die Änderungen immer schneller und komplexer, sind hochqualifizierte Mitarbeiter wichtig. Und nach wie vor schwer zu finden.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Onlineformular Reisekostenabrechnung 2015

Ein Online-Formular zur Reisekostenabrechnung 2015 habe ich bei den Kollegen von Ecovis gefunden. Wenn Sie also mal Reisekosten, Fahrtkosten oder Spesen abrechnen müssen, und kein entsprechendes Formular zur Hand haben, können Sie die hier eintragen und ausdrucken, die notwendigen Pauschalen sind im Formular enthalten.

Link zur Reisekostenabrechnung hier…

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Interview mit Prof.Dr. Webersinke zu den Themen Wirtschaftsentwicklung und Konjunkturentwicklung Deutschlands, Europas, Griechenlands, Chinas

Unsere langjährigen Kooperationspartner, die Unternehmensberatung Fries in Aschaffenburg, mit denen wir regelmäßig gerne und erfolgreich zusammenarbeiten, haben auf ihrem Youtube-Kanal wieder ein interessantes Interview eingestellt , das der Inhaber Walter Fries mit Prof. Dr. Webersinke von der Fachhochschule Aschaffenburg geführt hat. Herr Webersinke bringt interessante Gedanken und Ansichten zur wirtschaftlichen Entwicklung in Europa und der Welt.

Unbedingt sehenswert. Bei Youtube zu sehen hier:

Beim Youtube-Kanal von Walter Fries gibt es noch weitere interessante Interviews, siehe

http://www.youtube.com/user/WalterFriesTV

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Umsatzsteuer-ID: Vorsicht Betrug !

Mal wieder eine neue Masche, diesmal mit der Umsatzsteuer-ID-Nr:

Eintragung Ihrer Umsatzsteuer-ID in ein Umsatzsteuerverzeichnnis. Sieht amtlich aus, ist es aber nicht. Es handelt sich vielmehr um eine dubiose Offerte zur Eintragung in ein Branchenbuchverzeichnis. Worum geht es?

Ein ‚Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern‘ versendet ein behördlich aussehendes Schreiben; die mit Sternchen vesehene Intenetadresse www.USTID-Nr.de sieht dem Logo der EU-Kommission ähnlich. In dem Anschreiben sind voreingetragene Daten der Adressaten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-oder Internetadresse) enthalten.

Am Ende des Kleingedruckten stehen dann die entscheidenden Sätze: „Der Veröffentlichllngsbeitrag beträgt jährlich 398,88 Euro zzgl. MwSt. Die Veröffentlichung Ihrer unten genannten Finnendaten wird über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verbindlich bestellt. “

Kostet also knapp 800,– Euro.

Weisen Sie deshalb auch Ihre Mitarbeiter an, die vorgegebenen Firmendaten nicht zu ergänzen bzw. zu korrigieren und das Schreiben nicht zurückzusenden. Haben Sie schon eine Rechnung bekommen oder den geforderten Betrag sogar überweisen, sollten Sie einen Anwalt einschalten.

In einem ähnlichen Fall hatte nämlich der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 262/11) folgendes entschieden:

Wird eine Leistung (hier: Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet) in einer Vielzahl von Fällen unentgeltlich angeboten, so wird eine Endgeltklausel die nach der drucktechnischen Gestaltung des Antragsformulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt ist, dass sie von dem Vertragspartner des Klauselverwenders dort nicht vermutet wird, gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil.“

Fazit wieder mal:

Augen auf, nicht nur im Straßenverkehr !

Wenn Sie unsicher sind, ob das Schreiben amtlich ist, fragen Sie Ihren Steuerberater.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Staatsverschuldung heute ?

„Der Staatshaushalt muss ausgeglichen sein. Die öffentlichen Schulden müssen verringert werden. Die Arroganz der Behörden muss gemäßigt und kontrolliert werden. Die Zahlungen an ausländische Regierungen müssen reduziert werden, wenn der Staat nicht pleite gehen soll. Die Leute sollen wieder lernen zu arbeiten, statt auf öffentliche Rechnung zu leben.“

Kommt Ihnen das bekannt und aktuell vor ? Zahlungen an ausländische Regierungen? Griechenland? Arbeiten, statt auf öffentliche Rechnung zu leben? Hartz IV?

Hört sich aktuell an, ist aber tatsächlich mehr als 2000 Jahre alt. Das Zitat ist von Marcus Tullius Cicero (106 -43 v. Chr.), römischer Redner und Staatsmann.

Anscheinend waren die Römer schon moderner als man denkt. Oder der Staat und seine Politiker haben in 2000 Jahren nichts dazugelernt. Zumindest was diese Dinge betrifft. Erstaunlich ist es allemal, wie sich die Dinge und die Einschätzungen ähnlich sind.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Bürokratiekosten und Unternehmen

Im Herbst 2014 hat der sog. Nationale Normenkontrollrat (NKR) seinen Jahresbericht vorgelegt. Darin werden unter anderem die Bürokratiekosten einzelner Regelungsvorhaben angeführt.

Wie nicht anders zu erwarten, ist das Bundesfinanzministerium führend bei den Kosten der geprüften Regelungsvorhaben, es geht wohlgemerkt um Vorhaben, nicht um bereits existierende Vorschriften. Von den 303 geprüften Vorhaben gehen im Berichtszeitraum 01.07.2013 bis 30.06.2014 63 nur auf das Finanzministerium zurück, das sind mehr als 20%, danach folgen Ernährungs- und Landwirtschaftsministerium und Arbeit und Soziales. Hinzu kommen noch weitere Verwaltungsvorschriften seitens des Ministeriums, die hier nicht mitgezählt wurden. Von den bereits bestehenden Vorschriften ganz zu schweigen.

Der NKR schreibt dazu:

„Ein wesentliches Anliegen der Bundesregierung, den Aufwand von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zur erfüllung von Bundesrecht dauerhaft auf niedrigem Niveau zu halten, ist nach den Beobachtungen der letzten 2,5 Jahre nicht erfolgreich umgesetzt worden. Bereits in der letzten Legislaturperiode ist der Erfüllungsaufwand gewachsen, und dieser Trend setzt sich in der laufenden Legislaturperiode sogar verstärkt fort.“

Anmerkung: das og. Mindestlohngesetz  war hier noch gar nicht Teil der Untersuchung.

(Quelle: KÖSDI 11/2014 S. 19107)

Was folgt daraus für ein Unternehmen:

Es kann durchaus ein Wettbewerbsvorteil sein, in welcher Form und in welchem Umfang man sich den Bürokratievorschriften stellen will und muss. Wenn das höchste Ziel ist, alle Vorschriften möglichst zu 110 % zu erfüllen, um alle tatsächlichen oder vermeintlichen Risiken auszuschalten, oder in vorauseilendem Gehorsam noch mehr zu tun, dann wird das zum einen natürlich teuer und aufwändig werden, und Resourcen binden, die eigentlich dazu benötigt werden, Geschäfte zu machen. Wenn Sie dagegen einen Berater haben, der Sie mit Köpfchen und Augenmaß berät, wie sie die Vorschriften anzuwenden haben und umsetzen können, können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Schließlich arbeiten Sie ja nicht nur für das Finanzamt. Ausserdem bleiben ja immer noch genügend zu beachtende Vorschriften übrig.

Aber es macht einen Unterschied, ob der Berater der Diener der Vorschriften ist, oder Ihr Dienstleister, der Sie berät, wie Sie am Besten damit umgehen.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Betrüger unterwegs nach Eintragung im Handelsregister

Man staunt doch immer wieder! Da lässt ein Mandant eine Sitzverlegung seine GmbH im Handelsregister eintragen und bekommt innerhalb von ein paar Tagen sieben vermeintliche Rechnungen von irgendwelchen Registern, die in Wirklichkeit Angebote für den Abschluss eines Vertrags über den Eintrag in eine Datenbank sind, und viel Geld kosten.

Alle sehen mehr oder weniger amtlich aus, und haben amtlich wirkende Bezeichnungen. Es ist gleich eine Zahlungsanweisung beigefügt. Es wird auch regelmäßig darauf hingewiesen, dass die Daten im Falle der Nichtzahlung gelöscht würden. Dies natürlich nur in der Datenbank, nicht im Handelsregister.

Im Kleingedruckten kann man dann lesen, dass es sich um eine „Offerte“, also ein Angebot handelt, und nicht um eine Rechnung. In den meisten Fällen ist noch nicht einmal klar, wer eigentlich der Vertragspartner ist, wenn, dann steht allenfalls eine Adresse im Anschriftenfeld, oft nicht einmal das.

Oft gibt es Rechtschreibfehler in den Schreiben.

Einer schreibt besonders dreist:

Wichtiger Hinweis für die Gesellschaft:

In letzter Zeit versuchen mehrfach private Anbieter mit amtlich aussehenden Rechnungen Kosten für eine Eintragung in ein privates Register oder eine Datei zu erlangen. Es wird daher eindringlich darauf hingewisen, dass Abrechnungen des Registergerichts für Handelsregistereintragungen und deren Veröffentlichungen über uns erfolgen.

(Schreibfehler sind aus dem Originaltext! )

In einem Fall war der Firmensitz in der Ukraine.

Wenn Sie zahlen, sehen Sie das Geld nie wieder, und können froh sein, dass Sie nicht ein Mehrjahresabo abgeschlossen haben und nächstes Jahr wieder eine Rechnung bekommen.

Fazit:

Augen auf, nicht nur im Straßenverkehr !

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de