Hohe Kontrollkosten für Schwarzarbeit; Aufdeckungsertrag gering

Schwarzarbeit in Deutschland ist trotz intensiverer Verfolgung und höherem Kontrollaufwand in den vergangenen Jahren nicht nachweisbar gesunken. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, daß die Kosten für die Sonderkontrolle von Schwarzarbeit höher sind als der Mehrertrag durch Aufdeckung von Fällen. Zudem habe eine Verringerung der Schwarzarbeit durch die Überprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bisher nicht nachgewiesen werden können. Die Tätigkeiten der FKS hätten bisher nicht zu den erwarteten Mehreinnahmen des Bundes geführt, der entstehende Verwaltungsaufwand werde bei weitem nicht gedeckt, heißt es in dem Bericht des Rechnungshofes an den Bundestag.

(Quelle: DATEV Lexinform 3/2008)

Anmerkung: Das ist interessant angesichts der aktuellen Forderungen nach mehr Steuerfahndern, deren Erträge angeblich die Kosten bei weitem übersteigen sollen. Genauso wird ja von entsprechender Seite regelmäßig die Einstellung von mehr Betriebsprüfern gefordert.

Es darf bezweifelt werden, ob solche Milchmädchenrechnungen aufgehen. Davon abgesehen sind in den Berechnungen des Bundesrechnungshofes die Bürokratiekosten in den Unternehmen noch gar nicht berücksichtigt.

Schwarzarbeit ist sicherlich schon aus Gründen des fairen Wettbewerbs ein großes Problem, genauso wie Steuerhinterziehung. Es ist aber deutlich, daß mehr Kontrolle allein nicht den gewünschten Erfolg bringt.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Sozialabbau, oder wer zahlt den Sozialstaat ?

Gestern hieß es in „Neues aus der Anstalt“, die Bundesregierung sei verantwortlich für den größten Sozialabbau in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Zum Thema Sozialstaat und Umfang der Sozialleistungen aktuell ein Kommentar in Focus Online, der das Thema sehr kompakt zusammenfasst.

Ein Auszug daraus:

„Insgesamt geben wir jedes Jahr gut 700 Milliarden Euro für soziale Leistungen aus. Das sind stolze 30 Prozent der deutschen Wirtschaftskraft, des Bruttosozialprodukts. Klar, dass all das irgendjemand finanzieren muss: Menschen, die arbeiten, und Firmen, die Gewinne erzielen.“

700 Milliarden Euro soziale Leistungen sind Sozialabbau ? Kaum zu glauben, oder ? Schade nur, dass durch ständige Wiederholungen der Behauptung vom Sozialabbau die Öffentlichkeit glaubt, das sei tatsächlich so. Gleiches gilt im übrigen für die These vom Turbokapitalismus, oder auch vom Neoliberalismus, der in Deutschland schon seit langem Einzug gehalten habe.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Deutsches Unternehmensregister, Achtung Abzocke !

Bundesanzeiger Verlag warnt vor Bescheiden über Eintragungsgebühren von
Unternehmen

Nachdem in der Vergangenheit bereits vielfach Bekanntmachungen im Bundesanzeiger von dubiosen Firmen für „Geschäfte“ benutzt wurden, indem zumeist unsinnige Aufnahmen in Datenbanken angeboten wurden, wird gegenwärtig in besonders dreister Form versucht, bei Unternehmen abzukassieren, warnt der Bundesanzeiger Verlag in einer Presseinformation vom 25. Oktober 2007.

Unter der Firmierung „Deutsches Unternehmensregister“ verschickt ein angeblich in Frankfurt ansässiges Unternehmen Bescheide über Gebühren für Eintragungen in Register und Veröffentlichungen in Bekanntmachungsblättern, die nach Kenntnis des Bundesanzeiger Verlages jedenfalls zum Teil nicht existieren. Genannt werde unter anderem auch der Eintrag in das „Bundesunternehmensregister“, für den laut Bescheid eine Gebühr von 60,47 € fällig wird.
In perfider Form werde nicht zuletzt auch durch dem Gebührenbescheid beigefügte Hinweise, die zum Teil zutreffende Erläuterungen zur neuen Rechtslage und zur elektronischen Handels- und Unternehmensregisterführung enthalten, unter gleichzeitiger Verwendung des Bundesadlers der Eindruck erweckt, als sei das Unternehmen hier offiziell eingebunden.

Hierzu Rainer Diesem, Sprecher der Geschäftsführung des Bundesanzeiger Verlages: „Ein Bundesunternehmensregister oder auch ein ebenfalls genanntes Landesunternehmensregister ist mir neben dem von uns geführten offiziellen Unternehmensregister nicht bekannt. Mit solchen Anschreiben soll ganz offensichtlich nur abkassiert werden. Ich kann deshalb nur dringend raten, diesen dubiosen Zahlungsaufforderungen nicht Folge zu leisten. Für uns ist dieses unseres Erachtens betrügerische Vorgehen deshalb besonders unangenehm, weil es seit dem 1. Januar 2007 in Deutschland tatsächlich ein von uns im Auftrag des Bundesministerium der Justiz geführtes Unternehmensregister gibt, das durch solche Aktionen in ein schlechtes Licht geraten kann. Wir legen Wert darauf, mit solchen Machenschaften nicht in Verbindung gebracht zu werden und haben deshalb die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.“

(Quelle: Presseinformation des Bundesanzeiger Verlages auf der Webseite der Wirtschaftsprüferkammer )

Anmerkung: Inzwischen gibt es auch ähnliche Versuche, in denen es sogar um Beträge in Höhe von mehreren Hundert Euro geht. Die Schreiben sehen aus wie Rechnungen, im Kleingedruckten steht aber, daß es sich um ein Angebot handelt, das durch Zahlung angenommen wird. Das ist im übrigen eine übliche Masche von entsprechenden Adressbuchverlagen.

Informationen zum Verfahren der Offenlegung von Jahres- und Konzernabschlüssen sowie der dazugehörigen Unterlagen gibt es auf den Internetseiten der WPK unter der Rubrik „Praxishinweise > Offenlegung nach EHUG“.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Offenlegung von Jahresabschlüssen; Aufforderungen

Das Bundesamt für Justiz hat jetzt, wie angekündigt und erwartet, die ersten Aufforderungen zur Offenlegung der Jahresabschlüsse per 31.12.2006 an die Unternehmen verschickt. Die betroffenen Unternehmen müssen jetzt die 53,50 € Ordnungsgeld für das Mahnverfahren bezahlen und innerhalb der gesetzten Frist von 6 Wochen die entsprechenden Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Alternativ erstellt der Steuerberater die Unterlagen in der notwendigen Form und reicht dann ein.

Es ist anzunehmen, daß in den nächsten Wochen die Unternehmen nach und nach aufgefordert werden, die Unterlagen einzureichen.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

private Steuerberatungskosten abziehbar ?

Seit dem 01.01.2007 sind private Steuerberatungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar. Bei der Verabschiedung des Gesetzes waren zwar die meisten Parteien ausweislich des Protokolls der Sitzung des Bundestages nicht besonders überzeugt von der Sinnhaftigkeit der Regelung, aber es wurde aus haushaltspolitischen Gründen trotzdem verabschiedet.

Inzwischen sind die damaligen verfassungsrechtlichen Bedenken auch bei den Finanzgerichten angekommen. Das niedersächsische Finanzgericht hat unter dem Aktenzeichen 10-K-103/07 mit Urteil vom 17. Januar 2008 jetzt die Bedenken abgelehnt. Jetzt wird sich der Bundesfinanzhof mit der Sache befassen müssen.

Interessant sind einige Ausführungen des Gerichts in der Urteilsbegründung.Die Klägerin war der Ansicht, „angesichts der Kompliziertheit des geltenden Steuerrechts sei der Steuerpflichtige auf die Inanspruchnahme der Beratung durch Fachleute angewiesen.“ Das kann man gut nachvollziehen. Das Gericht sieht das jedoch anders.

„Zwar bestehe in vielen Fällen aufgrund der Komplexität des Steuerrechts für
Steuerpflichtige ein wirtschaftlicher Druck, Steuerberatungsdienstleistungen in Anspruch zu
nehmen; dies rechtfertige es jedoch nicht, private Steuerberatungskosten als unvermeidbare
Privatausgaben zu qualifizieren, welche aufgrund des in Art. 3 Abs. 1 GG verankerten sog.
subjektiven Nettoprinzips vom Gesetzgeber zwingend zum Abzug zuzulassen seien. Im
Steuerverwaltungsverfahren bestehe lediglich die Möglichkeit, sich durch einen
Bevollmächtigten vertreten zu lassen; einen Vertretungszwang gebe es jedoch nicht.
Tatsächlich entschieden sich eine Vielzahl von Steuerpflichtigen gegen die Inanspruchnahme
externer professioneller Hilfe. “

Man fragt sich hier schon, in welcher Welt die Finanzrichter eigentlich leben, und welche Vorstellung sie haben, was für Kenntnisse ein normaler Mensch vom deutschen Steuerrecht hat, wenn er sich, anders als die Finanzrichter, das ganze Jahr über mit ganz anderen Dingen beschäftigt.

Dazu ist auch interessant zu wissen, daß eine große Anzahl von Richtern an den Finanzgerichten ehemalige Finanzbeamte sind.

Spinnt man die Argumentation weiter, dann würde Ihre Autoversicherung argumentieren, sie bezahle die Autoreparatur nicht, weil eine große Anzahl von Menschen ja Reparaturen am Auto auch selbst vornehmen, und deswegen ja keine zwingenden Kosten entstehen könnten.

Es bleibt zu hoffen, daß der Bundesfinanzhof sich der Sache zugunsten der Steuerbürger annimmt, und zumindest einer solchen Begründung eine Absage erteilt.

Es empfiehlt sich , Steuerbescheide in dieser Frage offen zu halten.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Tipps für mehr persönliche Produktivität

Jochen Mai vom Blog Karriere-Bibel hat aus 50 Tipps die 5 wichtigsten herausgesucht:

  1. Pause machen. Wenn die Gedanken kreisen oder der Schädel brummt, ist Abschalten die beste Alternative. Das sorgt für Klarheit im Kopf und lädt den Arbeitsakku wieder auf.
  2. Ablenkung ausschalten. Studien zeigen: Multitasking macht unproduktiv. Handy, Telefon, E-Mail-Ankündigungen, hereinstürmende Kollegen – all das sorgt für ununterbrochene Unterbrechungen. Konzentriertes Arbeiten unmöglich! Eleminieren Sie die Störenfriede und die Produktivität steigt. Sofort.
  3. Rituale einführen. Regelmäßiges Essen und Schlafen sind nicht nur gut für den Körper, sie strukturieren auch den Alltag und geben Ihnen damit mehr Kontrolle darüber.
  4. Ziele mitteilen. Erzählen Sie anderen, was Sie vorhaben und bis wann Sie das erreichen wollen. Effekt: Sie fühlen sich der Sache automatisch mehr verbunden und setzen unbewusst mehr Energien für das Gelingen ein.
  5. Priorisieren Sie! Die Kunst effizienter wie effektiver zu arbeiten, liegt vor allem darin, anfallende Aufgaben zu hierarchisieren. Die Eisenhower-Methode ist hierbei die simpelste und beste.

Weitere Informationen zu diesem Thema in dem sehr lesenswerten und informativen Weblog Karriere-Bibel.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater www.kern-hess.de

Pendlerpauschale, Hinweise und Empfehlungen

Der BFH hat die Entscheidung über die Pendlerpauschale an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet. Das BVerfG muß nun darüber befinden, ob der Gesetzgeber das bisher geltende Nettoprinzip generell zu beachten hat, und dagegen verstoßende Gesetze der Verfassung widersprechen, oder ob der Gesetzgeber weitgehend freie Hand hat, darüber zu entscheiden, was dem Bürger von seinem Einkommen verbleibt und wie die Bemessungsgrundlage für die Steuern zu ermitteln ist.

Letztlich läuft das Ganze darauf hinaus, zu entscheiden, ob sich der Gesetzgeber an Regeln zu halten hat, oder ob die Haushaltslage die Gestaltung der Einnahmen bestimmen kann. Finanzminister Steinbrück hat sich ja schon positioniert, indem er bereits zu Beginn seiner Amtszeit verkündet hat, es bestehe kein Ausgaben, sondern ein Einnahmenproblem.

Der BFH hat sich nicht festgelegt, oder in einer bestimmten Weise geäußert. Allerdings ist der BFH bisher sehr zurückhaltend gewesen in Fragen der Verfassungsmäßigkeit von Steuergesetzen. Die meisten entsprechenden Anfragen hat er bisher zurückgewiesen, bisweilen hat das Verfassungsgericht entsprechende Beschwerden angenommen, obwohl der BFH keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit hatte, und die Beschwerde am Ende sogar positiv beschieden.

Weitere Infos zur Entscheidung gibts zum Beispiel im Weblog Steuerrecht.

Hinweise und Empfehlungen:

Bis zur Entscheidung kann man zwar einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, angesichts des bestehenden Rückzahlungsrisikos ist das jedoch meines Erachtens nicht sinnvoll. Also sollte man gegen den Einkommensteuerbescheid 2007, und später auch ggf. 2008, Einspruch einlegen, wenn kein sog. Vorläufigkeitsvermerk auf dem Steuerbescheid steht, und warten, wie das Verfahren ausgeht. Man hat dann noch alle Möglichkeiten offen.

Anders sieht es aus in Sachen Sozialversicherungsbeiträge. Hier stehen die entsprechenden Verbände auf dem Standpunkt, eine rückwirkende Befreiung von der Abgabepflicht, und faktisch eine Rückkehr zum bisherigen Zustand, sei nur denkbar, wenn der Gesetzgeber nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wieder zu einer Lohnsteuerpauschalierungsmöglicheit zurückkehrt. Das ist nach meiner Einschätzung außerst unwahrscheinlich. Eine Möglichkeit, Freibeträge oder vorläufige Beträge eintragen zu lassen, gibt es im Sozialversicherungsrecht nicht. Es gibt hier keine sinnvoll zu gehenden Wege, um eine Abgabepflicht im Moment zu vermeiden. Auch ein Offenhalten ist nicht mit sinnvollem Aufwand möglich. Angesichts der Perspektiven kann man hier also keine sinnvolle Gegenstrategie empfehlen.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Bürokratieabbau ?

In der Bundesrechtsdatenbank waren zum 24.09.2007

1.817 Gesetze mit

55.555 Einzelnormen und

2.728 Rechtsverordnungen mit

44.689 Einzelnormen aufgeführt.

In der 16. Legislaturperiode kamen bisher 285 Gesetze und 861 Rechtsverordnungen neu hinzu. Im selben Zeitraum wurden 288 Gesetze und 787 Rechtsverordnungen außer Kraft gesetzt. Nahezu also ein Nullsummenspiel, von einem deutlichen Abbau kann nicht die Rede sein. …

Solange also in wichtigen Bereichen des Tagesgeschäfts von Unternehmen neue Gesetze, Verordnungen und Richtlinien wie Pilze aus dem Boden schießen, genügt es nicht, quasi als Alibiveranstaltung, jahrzehntealte Gesetze pro forma zu streichen, die sowieso heute keine praktische Anwendung mehr finden. Das dann als Bürokratieabbau zu feiern, greift zu kurz.

Es sind nämlich oft die immer neuen Vorschriften und bürokratischen Auswüchse bestehender Regelungen, die den Mittelstand in Deutschland plagen. ….

Quelle: Verbandsnachrichten Steuerberaterverband Hessen Dez. 2007

Anmerkung:

Jüngstes Beispiel von Bürokratie und Rechtsunsicherheit sind die von der Deutschen Rentenversicherung an viele Unternehmen versandten Fragebögen zur Künstlersozialkasse. Die Prüfer werden das in diesem Jahr schwerpunktmäßig prüfen. Hier ist mit erheblichem Konflikt- und Risikopotential zu rechnen. Als ob die Unternehmen nichts anderes zu tun hätten ….

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Aschaffenburg www.kern-hess.de

Dienstwagen, Berücksichtigung von Aufwendungen des Arbeitnehmers

Wenn ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen hat, wird der private Nutzungsanteil als Arbeitslohn der Lohnsteuer unterworfen. Ermittelt wird der private Nutzungsanteil durch die sog. 1% Regelung oder durch das Führen eines Fahrtenbuchs.
Wie wird jedoch verfahren, wenn der Arbeitnehmer für das betriebliche Fahrzeug selbst Kosten trägt, z.B. wenn er die Benzinkosten selbst trägt. Mindert sich dann der private Anteil ?
Der BFH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass ein solches Vorgehen nur berücksichtigt wird, wenn der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt und anhand der tatsächlichen Kosten abgerechnet wird. Bei der pauschalen 1% Regelung werden die Aufwendungen des Arbeitnehmers jedoch nicht berücksichtigt. Es empfiehlt sich daher, solche Gestaltungen zu vermeiden.
(BFH-Urteile VI R 96/04, VI R 57/06 und VI R 59/06 vom 18.10.2007)

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Aschaffenburg www.kern-hess.de

Sanktionen bei bisher unterbliebener Offenlegung

Die Frist zur Offenlegung von Jahresabschlüssen per 31.12.2006 ist am 31.12.2007 abgelaufen. Wenn man bisher also noch nicht veröffentlicht hat, ist man säumig.

Die Frage ist, was passiert, und wann passiert es. Es sind hier wilde Gerüchte über Bussgelder und sonstige Sanktionen im Umlauf.

Nach Auskunft des Bundesministeriums der Justiz, das hier zuständig ist, wird zunächst eine Mahnung verschickt, an alle Unternehmen, die bekanntermaßen offenlegungspflichtig sind, deren Unterlagen aber noch nicht vorliegen. Damit muss also auf jeden Fall gerechnet werden. Aufgrund von behördeninternen Abläufen ist damit allerdings nicht vor Ende Februar 2008 zu rechnen. In der Mahnung werden die Unternehmen aufgefordert, die Offenlegung vorzunehmen. Wird daraufhin offengelegt, ist eine Verwaltungsgebühr für das Mahnverfahren von 50,– € zu zahlen. Bussgelder werden erst festgesetzt, wenn sich das Unternehmen weigert, die Offenlegung vorzunehmen.

Der Fristablauf allein löst also kein Bussgeld aus !

Wenn Sie bis zum ersten Mahnlauf (mit entsprechendem Vorlauf) eingereicht haben, werden Sie voraussichtlich gar nicht gemahnt werden (wozu auch ?).

Die ganze Angelegenheit kann also zumindest terminlich noch entspannt betrachtet werden. Verbände, Presse und auch einige Berater haben hier unnötig, gewissermaßen auch in vorauseilendem Gehorsam, Streß ausgelöst.

Harald Kern www.kern-hess.de