Umsatzsteuer-ID kostet keine Gebühren !

Es erstaunt doch jedesmal, welche perfiden Abzockmaschen immer wieder auftauchen.

Aktueller Fall:

Unternehmen erhalten ein Schreiben, in dem der Anschein erweckt wird, sie sollen für die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eine Gebühr bezahlen. Es werden insbesondere neu gegründete Firmen angeschrieben.

Man kennt das ja schon, wenn man eine Firma in das Handelsregister eintragen lässt, bekommt man amtlich aussehende Schreiben, die die Eintragung in dubiose „Gewerberegister“ oder ähnliches anbieten, möglichst noch als sich automatisch verlängerndes Abo über mehrere Jahre. Wenn man das unterschreibt und zurückschickt, ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben, in der Annahme, man müsse lediglich die Daten als korrekt bestätigen, bekommt man nach einiger Zeit eine saftige Rechnung geschickt, und kurz danach eine Mahnung und Androhung weiterer rechtlicher Schritte.

Jetzt sind einige Gauner anscheinend auf den Dreh mit der Umsatzsteuer-ID-Nr. gekommen. Also Vorsicht, auf keinen Fall zahlen oder zurückschicken. Interessant ist dabei, dass die Firmen, von denen die Schreiben kommen, meist sogar im Ausland sitzen, was aber wahrscheinlich nur ersichtlich ist, wenn man genau hinschaut.

Wenn Sie Zweifel haben, fragen Sie Ihren Steuerberater.

Alleinzuständig für die Vergabe der USt-ID-Nr. ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-Id-Nr., und diese übermitteln die Anträge dann intern an das BZSt.

Es besteht  auch die Möglichkeit, das direkt online zu machen, den Link dazu finden Sie auf unserer Webseite im Mandantenbereich, oder auch hier direkt beim Onlineserver der Finanzverwaltung.

Danke an den Blog Steuerrechtblog.de für den Hinweis auf diese neue Masche.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Steuertipp, nicht nur zum Jahresende: Spenden senkt die Steuerbelastung !

Ein Steuertipp, den man stärker nutzen könnte, und an den wir immer wieder gerne erinnern:

Spenden sind steuerlich voll absetzbar, im Rahmen von gewissen Höchstgrenzen, die allerdings so hoch sind, dass sie regelmäßig kein Problem darstellen. Wer also sein Einkommen kurz vor Jahresende oder generell noch mit sinnvollen Ausgaben senken oder drücken möchte, kann das damit sehr einfach und effektiv tun. Oft besteht ja sogar die Möglichkeit, einen Werbeeffekt zu erzielen, mit Presse oder offizieller Veröffentlichung oder Nennung. Das macht das ganze doppelt effektiv, insbesondere, wenn Initiativen und Aktionen im lokalen Umfeld unterstützt werden. Schauen Sie nur in die lokale Zeitung, wer dort alles erscheint, mit sogar relativ geringen Beträgen. „Tue Gutes und sage es weiter“ ! Sehen Sie sich doch einfach mal in Ihrem Ort oder Ihrer Stadt um, da gibt es sicher unterstützenswerte Aktivitäten.

Durch die Steuerersparnis kostet Sie das Ganze nur grob gesagt die Hälfte, und Sie können genau bestimmen, wohin Ihr Geld fliesst, und was damit gemacht wird. Diese Möglichkeit haben Sie bem Steuerzahlen leider nicht, da geht alles in den großen Topf, und bleibt sicher oft an der falschen Stelle, und sei es bei der Verwaltung, hängen.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten !

Weitere Erläuterungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden hier bei www.steuertipps.de. Und wenn Sie im Raum Aschaffenburg etwas suchen, schauen Sie doch mal auf unserer Webseite im Bereich Profil – Mitgliedschaften, oder in unserem Kanzleiblog unter Charity, da sehen Sie einige der Aktivitäten, die wir bei Kern & Heß unterstützen. Vielleicht ist ja was für Sie dabei.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Merkblatt: Was müssen Kleingewerbetreibende beachten ?

Ein Merkblatt der IHK Dresden stellt zusammen, was Kleingewerbetreibende bei der Aussendarstellung beachten müssen.

Diese Fragen werden im Merkblatt beantwortet:

  1. Wer ist Kleingewerbetreibender?
  2. Warum müssen Kleingewerbetreibende mit ihrem Namen und ihrer Anschrift im Geschäftsverkehr auftreten?
  3. Welche Fehler können bei Geschäftsbezeichnung und Geschäftsangaben gemacht werden?
  4. Welche Handlungsempfehlungen sollten Kleingewerbetreibende beachten?

Das Merkblatt kann auf den Seiten der IHK Dresden heruntergeladen werden.

Zum Merkblatt der IHK Dresden (PDF)

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Bürokratie: Bund belastet Unternehmen mit 651 Pflichten

Deutsche Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, 651 bürokratische Tätigkeiten zu übernehmen, ohne dass der Staat die Kosten dafür erstattet.

Das ist das Ergebnis einer Studie des Nationalen Zentrums für Bürokratiekostenabbau (NZBA) an der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Die Studie liste erstmalig alle so genannten „Inpflichtnahmen“ des Bundes auf. Aufgezeigt werden auch die Kosten, die dadurch entstehen. Genannt werden zum Beispiel die Vielzahl der Bescheinigungen, die ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer ausstellen muss.

Das überrascht Sie als Unternehmer sicher nicht, denn Sie und wir haben täglich mit dieser Bürokratie zu tun. Da die Bürokratie trotz Bemühungen bisher nur unwesentlich weniger wird, und eine gute Fee, bei der man drei Wünsche frei hat, nicht in Sicht ist, stellt sich für ein Unternehmen durchaus die entscheidende Frage: „Wie gehe ich mit der Bürokratie um ?“.

Es gibt immer einen ökonomischen und einen umständlichen Umgang mit den Anforderungen. Entscheidend ist das Wissen um die Zusammenhänge und die Konsequenzen.  Wenn Sie einen Berater an der Seite haben, der die Bürokratie als Herausforderung und nicht als Arbeitsbeschaffungsmassnahme betrachtet, haben Sie einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihrer Konkurrenz, was Kosten und Zeiteinsatz betrifft.

Weitere Details zur Studie gibt es bei www.mittelstanddirekt.de.

Interessant ist durchaus auch die Webseite der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft, die viele wichtige Themen aufgreift und anspricht, die für unser Land von großer Bedeutung sind.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Merkblatt: So werden Online-Umsätze besteuert

Ein Merkblatt der IHK Berlin informiert darüber, wie Online-Umsätze steuerlich behandelt werden.

Es soll einen Überblick darüber geben, inwieweit bei Umsätzen im elektronischen Geschäftsverkehr die Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist. Dabei wird besonders auf den grenzüberschreitenden Online-Umsatz eingegangen.

Folgende Fragen werden im Merkblatt beantwortet:

  • Wer ist steuerpflichtiger Unternehmer?
  • Wann sind Angebote bzw. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftverkehr umsatzsteuerpflichtig?
  • Wie hoch ist der Steuersatz bei Online-Umsätzen?
  • Wie kann der Unternehmer den Nachweis der Nichtsteuerbarkeit erbringen?
  • Wer hat das Recht auf einen Vorsteuerabzug?
  • Welche Termine gelten für Umsatzsteuer-Voranmeldungen und – Jahreserklärungen?

Zum Merkblatt der IHK Berlin

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Zwei interessante Videos über den Umgang mit der Zeit

Ich habe kürzlich ein sehr interessantes Buch gelesen: „Die neue Psychologie der Zeit: und wie sie Ihr Leben verändern wird“ von Philip G. Zimbardo, John Boyd, Karsten Petersen.

Es geht um das unterschiedliche Zeitempfinden und daraus resultierende Konsequenzen für Lebensplanung und Erfolg.

Dazu gibt es bei Youtube ein Video eines Vortrags des Authors Philip Zimbardo, der kurz und prägnant, die wesentlichen Inhalte vorträgt und illustriert.

Noch besser und absolut beeindruckend ist das zweite Video, das den Vortrag zeichnerisch illustriert. Das ist muss man sich wirklich ansehen, und witzig ist es auch noch.

Danke an www.toolblog.de für den Tipp.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Muster eines Businessplans

Wie kann ein Businessplan aussehen ? Ein Muster und Tipps und Infos zur Erstellung gibt es bei www.kostenlose-vordrucke.de, mit einem Verweis auf ein Muster eines Businessplans der IHK München und Oberbayern. Das ist sicher hilfreich, wenn man selbst einen solchen Businessplan machen soll.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Häufige Steuerfehler bei Unternehmensgründern

Die sechs häufigsten Steuerfehler der Existenzgründer sind bei www.mittelstanddirekt.de aufgeführt. Wichtig finde ich insbesondere das Thema Umsatzsteuer und Steuervorauszahlungen. Wenn man sich mit diesen Themen nicht beschäftigt, besteht die Gefahr, früher oder später ein Zahlungsproblem zu bekommen. Auch Fehler in der Organisation der Buchhaltung sind nicht zu vernachlässigen, und werden nach unserer Erfahrung gerne zu leicht genommen. Trotzdem sollte man gerade als Unternehmensgründer diese Themen auch nicht überbewerten. Immerhin geht es zunächst primär darum, ausreichend Umsatz zu machen und dem Kunden einen Mehrwert zu bieten. Dazu gehört im Ergebnis aber auch, die formellen Rahmenbedingungen zu kennen und zu beachten. Ohne das wird man auf Dauer nicht erfolgreich sein, selbst wenn man den Sinn vieler Regelungen evtl. nicht versteht oder auch anzweifelt.

Zum Beitrag von www. mittelstanddirekt.de geht es hier …….

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Deutschland: Land der Dummen-Steuern ?

So ist ein interessantes Interview bei FOCUS-Money online überschrieben. Etwas provokant, aber nicht ganz abwegig. Interviewt wird die Steuerrechtsprofessorin Johanna Hey von der Universität Düsseldorf, die sich erfreulicherweise häufig in der Presse mit qualifizierten kritischen Äußerungen zur Steuerpolitik zu Wort meldet.

Dabei ist zu beachten, dass es bei der Aussage zu den Dummen-Steuern nicht darum geht, dass nur die „Dummen“ in Deutschland Steuern zahlen, wie das doch häufig missverstanden wird, sondern darum, dass die „Dummen“, das sind letztlich die, die steuerlich nicht, oder nicht gut beraten sind, mehr Steuern zahlen als die übrigen.

Das Interview kann man hier lesen bei Focus online.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Umfassendes Web-Angebot für Existenzgründer bei der IHK München und Oberbayern

Sehr umfangreich und ausführlich ist das Angebot für Existenzgründer bei der IHK München und Oberbayern. Man kann einen Newsletter abonnieren, eine Gründungsbroschüre anfordern, findet Infos zu Möglichkeiten der Förderung bei Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, Hilfen beim Businessplan, Infos zu Steuern, Versicherungen, Fördermitteln usw. Alles sehr gut gegliedert und strukturiert, auch mit weiteren Verweisen zu anderen Portalen. Sehr empfehlenswert für Existenzgründer, wie ich finde.

Zum Angebot der IHK München und Oberbayern für Unternehmensgründer ….

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de