Steuerpflicht von Erstattungszinsen: Finanzgericht billigt Rückwirkung

Der Gesetzgeber hat per Gesetz die Steuerpflicht von Zinsen auf Steuererstattungen wieder eingeführt, nachdem der Bundesfinanzhof, mit guten Gründen, es zunächst abgelehnt hatte, diese Zinsen steuerpflichtig zu machen. Dazu muss man wissen, dass auf der anderen Seite Nachzahlungszinsen steuerlich nicht abziehbar sind. Deshalb hat der BFH gesagt, wenn einerseits nicht abgezogen werden darf, kann andererseits nicht eine Steuerpflicht vorliegen. Einfach und verständlich.

Das passte aber offensichtlich der Finanzverwaltung nicht, deshalb wurde ein Gesetz eingebracht, das diese Rechtsprechung im Ergebnis aufhebt. Letztlich hat der Gesetzgeber, also unsere Abgeordneten des Bundestags, und die Mitglieder des Bundesrats, nur abgenickt, was die Finanzverwaltung vorgelegt hat.

Das ist schon mal skandalös meines Erachtens. Es wird aber noch besser. Denn diese Gesetzesänderung gilt rückwirkend, und zwar für alle noch offenen Fälle, also auch dann, wenn Sie die Erstattung vor Ergehen des Gesetzes erhalten haben, aber der Steuerbescheid noch nicht ergangen ist. Man kann kaum glauben, dass die entsprechenden Gremien hier nicht ein Mindestmaß an rechtstaatlicher Verantwortung zeigen.

Und jetzt kommt die Krönung:

Das Finanzgericht Münster hat diese Rückwirkung sogar für verfassungsmäßig unbedenklich erklärt. Nach dem Motto, „ein guter Jurist kann alles begründen“, wird diese Rückwirkung damit gerechtfertigt, dass man ja vor dem Urteil des Bundesfinanzhofs mit der Steuerpflicht habe rechnen müssen, und man auch nicht darauf habe bauen können, dass diese Rechtsprechung Bestand haben würde.

Es handelt sich wohlgemerkt um die Rechtsprechung des höchsten deutschen Finanzgerichts, auf deren Bestand man offenbar nicht vertrauen darf. Welches Rechtsverständnis spricht daraus ? Unglaublich !

Immerhin hat das Finanzgericht eine Revision zugelassen, so dass letztlich der Bundesfinanzhof selbst darüber entscheiden wird. Man darf gespannt sein !

Das Urteil kann man hier bei der DATEV nachlesen. Interessant ist, die Steuerjuristen unterscheiden hier wieder mal zwischen der sog. „echten“ und der „unechten“ Rückwirkung. Beides sind faktisch Rückwirkungen, aber Juristen können das mit entsprechenden Argumenten unterscheiden. Verboten sind „echte“, erlaubt sind „unechte“. Aber: Hier handelt es sich sogar nach Aufassung der Richter um eine „echte“, in diesem speziellen Fall ist aber auch die „echte“ erlaubt.

Kann das ein normaler Steuerpflichtiger noch nachvollziehen ? Muss er ja auch nicht, dafür gibt es ja Spezialisten. Nur zahlen, das muss er selber.

Äusserst bedenklich, wie ich finde. Hoffen wir, dass der BFH das geraderückt.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Buchhaltung auslagern, und Zeit sparen

Ein interessanter Artikel im Unternehmermagazin Impulse: Es geht um die sog. „Buchführung mit Zukunft“. Dabei werden die Buchungsbelege digitalisiert und in digitaler Form weiterbearbeitet. Die Papierbelege müssen das Unternehmen nicht mehr verlassen. Ausserdem besteht die Möglichkeit, Rechnungen in digitaler Form zu stellen und zu versenden, was Zeit und Kosten spart. Im Artikel wird beschrieben, welche Erfahrungen ein Unternehmer gemacht hat. Lesen Sie den Artikel „Zeit sparen durch Auslagern“ im Magazin Impulse.

Weitere Infos zum Thema Buchführung mit Zukunft gibt es auch auf unserer Webseite im Bereich Buchführung.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Tipps zur Gründerfinanzierung

Bei www.karrierebibel.de gibt es eine interessante und lesenswerte Serie zur Gründerfinanzierung. Der Autor Martin Anding hat viele nützliche Tipps zusammengestellt und gibt ausführliche Infos, wie man Geld vom Staat bekommt, was man mit einem Business Angel besprechen sollte, dass ein Bankkredit auch eine gute Alternative sein kann, wie man an Venture-Capital gelangt und was man beachten muss, um erfolgreich mit Geldgebern in spe zu verhandeln.

Ausserdem gibt es eine sehr umfangreiche Sammlung von weiterführenden Links für Unternehmensgründer, auch mit Einzelbeispielen und ungewöhnlichen Geschäftsmodellen, einem Selbsttest und vielem mehr. Sollte man sich unbedingt mal ansehen.

Zu den Beiträgen für Existenzgründer auf ww.karrierebibel. de ……

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anmeldung der Sondervorauszahlung auf elektronischem Weg

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) weist in einem aktuellen Anwendungsschreiben darauf hin, dass Anträge auf Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer elektronisch übermittelt werden müssen. Die Zeiten, in denen man Steueranmeldungen in Papierform einreichen konnte, sind weitgehend vorbei.

In der Regel  sehen die aktuellen Buchhaltungsprogramme entsprechene Übertragungsmöglichkeiten vor. Alternativ könenn Sie die Übertragung auch im Internet über das Onlineportal der Finanzverwaltung www.elster.de vornehmen. Oder natürlich, Sie haben einen Steuerberater und lassen bei ihm die Buchhaltung erledigen, dann brauchen Sie sich darum nicht zu kümmern. Der Steuerberater wird in der Regel mit den aktuellsten Übertragungsmöglichkeiten vertraut sein.

Das amtliche Schreiben des BMF kann man bei der DATEV einsehen.

Infos zu weiteren Möglichkeiten der elektronischen Abwicklung der Buchhaltumg gibt es auch auf unserer Kanzleiwebseite im Bereich Buchführung.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Steuertipp zum Jahresende: Spenden Sie, die Spenden sind voll absetzbar !

Ein Steuertipp, der nach unserer Erfahrung viel  zu wenig genutzt wird:

Spenden sind steuerlich voll absetzbar, im Rahmen von gewissen Höchstgrenzen, die allerdings so hoch sind, dass sie regelmäßig kein Problem darstellen. Wer also sein Einkommen kurz vor Jahresende noch mit sinnvollen Ausgaben senken oder drücken möchte, kann das damit sehr einfach und effektiv tun. Oft besteht ja sogar die Möglichkeit, einen gewissen Werbeeffekt zu erzielen, mit Presse oder offizieller Veröffentlichung oder Nennung. Das macht das ganze doppelt effektiv, insbesondere, wenn Initiativen und Aktionen im lokalen Umfeld unterstützt werden. „Tue Gutes und sage es weiter“ ! Schauen Sie sich doch einfach mal in Ihrem Ort oder Ihrer Stadt um, da gibt es sicher unterstützenswerte Aktivitäten.

Geld verdienen ist schließlich auch ein Stück Handlungsspielraum, und diesen Handlungspielraum kann man auch nutzen, um sinnvolle Dinge zu bewegen. Und dass man dabei auch noch ein gutes Gefühl hat, ist ein angenehmer Nebeneffekt. Durch die Steuerersparnis kostet Sie das Ganze nur grob gesagt die Hälfte, und Sie können genau bestimmen, wohin Ihr Geld fliesst, und was damit gemacht wird. Diese Möglichkeit haben Sie bem Steuerzahlen leider nicht, da geht alles in den großen Topf, und bleibt sicher oft an der falschen Stelle, und sei es bei der Verwaltung, hängen.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten !

Weitere Erläuterungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden hier bei www.steuertipps.de. Und wenn Sie im Raum Aschaffenburg etwas suchen, schauen Sie doch mal auf unserer Webseite im Bereich Profil – Mitgliedschaften, oder in unserem Kanzleiblog unter Charity, da sehen Sie einige der Aktivitäten die wir bei Kern & Heß unterstützen. Vielleicht ist ja was für Sie dabei.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Fünf Anzeichen einer baldigen Betriebsprüfung

Mit dieser Überschrift ist ein Artikel bei www.mittelstanddirekt.de überschrieben. Da darin viele verbreitete Irrtümer, Halbwahrheiten und Vorurteile genannt sind, möchte ich das zum Anlass nehmen, mal ein paar Dinge zum Thema Betriebsprüfung zu kommentieren oder richtigzustellen.

Generell gilt, worauf ich schon seit Jahren auch in meinen Vorträgen zum Thema Betriebsprüfung hinweise: Eine Betriebsprüfung lässt sich nicht sicher vermeiden, aber Sie können die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung erheblich beeinflussen. Zumdest dann, wenn Sie nicht aufgrund der Größenordnung Ihres Unternehmens sowieso der regelmäßigen Betriebsprüfung unterliegen.

Hier zu den Thesen aus dem Artikel bei www.mittelstanddirekt.de :

„1. Finanzamt beanstandet mehrfach Steuererklärungen
Sie provozieren eine Betriebsprüfung, wenn Sie häufiger wegen verspäteter oder unvollständiger Abgaben von Steuererklärungen auffallen.

Außerdem sollten Sie aufmerksam sein, wenn häufig Nachfragen zu Angaben kommen oder das Finanzamt zusätzliche Unterlagen anfordert. Diese Vorgehensweise von Seiten des Finanzamtes deutet darauf hin, dass die Sachbearbeiter skeptisch sind – und die Sachverhalte durch eine Betriebsprüfung klären möchten. “

Kommentar: Das Finanzamt prüft regelmäßig Ihre Angaben, und fordert wenn notwendig Belege an, soweit die nicht sowieso schon beiliegen. Eine Anforderung im Rahmen der Steuerveranlagung ist eher ein Zeichen dafür, dass der Beamte den  Fall abschließend prüfen will.

Verspätete Abgabe ist zumindest bei fehlender Verlängerung der Frist tatsächlich ein  Faktor, der die Prüfungswahrscheinlichkeit erhöht.

2. Gewinn des Unternehmens schwankt stark
Normalerweise entwickeln sich Umsatz und Gewinn gleichmäßig. Ein Grund für eine Prüfung kann vorliegen, wenn der Gewinn bei stetiger Umsatzentwicklung schwankt. “

Kommentar: Das ist zwar wirtschaftlicher Quatsch, erhöht aber tatsächlich die Wahrscheinlichkeit der Prüfung, zumindest wenn keine plausiblen Gründe für die Schwankungen ersichtlich sind oder dargelegt werden.

„3. Umsatz oder Gewinn weichen vom Branchendurchschnitt ab
Das Finanzamt verfügt über Richtsatzsammlungen. Sie fassen den durchschnittlichen Gewinn und Umsatz verschiedener Gewerbe zusammen. Eine Prüfung ist wahrscheinlich, wenn Ihre Ergebnisse deutlich von denen in der Richtsatzsammlung abweichen. “

Kommentar: Das ist genauswowenig ein Hinweis auf eine bevorstehende Prüfung wie die beiden vorigen Punkte, kann aber – verständlicherweise – tatsächlich ein Anlass für eine Prüfung sein.

„4. Hohe Einlagen und Entnahmen bei nur geringem Privatvermögen
Das Finanzamt trennt nicht zwischen privat und geschäftlich: Ihre finanzielle Situation sollte es erlauben, wenn Sie etwa teure Gegenstände in Ihr Unternehmen einbringen oder ins Privatvermögen überführen.

Das Finanzamt könnte sonst vermuten, Sie hätten Einnahmen nicht angegeben – ein Anlass für eine Betriebsprüfung. “

Kommentar: Auch das ist kein Hinweis auf eine Prüfung, sondern eher ein Hinweis auf andere Dinge …., und deswegen erhöht sich auch hier die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung. Aber das kann man ja selbst beeinflussen.

„5. Die Rechtsform hat sich geändert
Ein häufiger Anlass für eine Betriebsprüfung sind Änderungen in der Unternehmensrechtsform, zum Beispiel ein Wechsel vom Einzelunternehmen zu einer OHG.

Bei dieser Betriebsprüfung soll geprüft werden, ob durch den Rechtsformwechsel Vermögen oder Einnahmen verschleiert wurden.“

Kommentar: Das halte ich nicht für stichhaltig. Aufgrund der komplexen steuerlichen Fragen, die bei einem Rechtsformwechsel zu behandeln und zu beachten sind, steigt einfach das Risiko, dass steuerlich Fehler gemacht werden. Deshalb ist ggf. aus der Sicht des Finanzamts eine Prüfung angesagt. Dass dadurch Vermögen oder Einnahmen verschleiert werden würden, isz meiner Einschätzung nach keine Befürchtung des Finanzamts. Allenfalls hofft man, durch Fehler bei der Umsetzung des Rechtsformwechsels zu zusätzlichen Steuern zu kommen.

Wie man sieht, sind die meisten Punkte doch eher nicht zutreffend, oder eher Anlass einer Prüfung als Anzeichen dafür. Gut, dass man das – entsprechende Beratung vorausgesetzt – doch auch in gewissem Umfang beeinflussen kann.

Da auch ein Prüfer des Finanzamts unter einem gewissen Ergebnisdruck steht, ist die beste Prüfung aus der Sicht des Steuerpflichtigen immer die, die gar nicht, oder zumindest nicht bei einem selbst, stattfindet (St. Florian lässt grüssen).

Ein paar weitere Anmerkungen zu Thema Betriebsprüfung gibt es auch auf unserer Kanzleiwebseite.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Steuergesetze sollten im Bundestag vorgelesen werden !

Ein sehenswerter Beitrag bei Youtube:

Der Schweizer Finanzminister Merz liest in einer Fragestunde des Parlaments einen Auszug aus einer Verwaltungsverlautbarung vor, und wird sich während dessen bewusst, was das für ein Unsinn ist. Dabei bekommt er einen Lachanfall, der wirklich sehenswert ist. Tatsächlich war ihm wohl schon vorher klar, wie absurd das ist, was er vorträgt, denn zu Beginn sagt er „auf diese Antwort habe ich mich den ganzen Sonntag schon gefreut“.

Vielleicht sollte man einführen, die Steuergesetze generell im Bundestag verlesen zu lassen, und am besten die zugehörigen Begründungen und Verwaltungsanweisungen auch noch. Zugegeben, nicht alles ist so krass die das Beispiel der Schweizer Zollverwaltung, um die es in dem Clip geht, aber einige Gesetzestexte gehen durchaus stark in diese Richtung. Da würde möglicherweise unfreiwillig ein ganz neuer Comedy-Zweig entstehen.

Die beste Satire ist doch die Realsatire, fast wie im richtigen Leben. Ob allerdings Finanzminister Schäuble soviel Humor hätte wie sein Schweizer Kollege, müsste sich erst noch zeigen !

Hier ist der Auszug aus der Antwort des Schweizer Finanzministers:

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Steuerberater – Experten, die sich lohnen

Unter dieser Überschrift läuft eine wie ich finde ansprechende Informationskampagne der Steuerberaterkammern Berlin und Brandenburg. Besonders gefallen mir die etwas provokanten Plakate. Hier eine Auswahl:

Auch wenn das Thema Steuern für Viele nicht zum Lachen ist, man sollte sich doch seinen Humor nicht nehmen lassen.

Weitere Infos zur Kampagen und zum Beruf, der Tätigkeit und den Leistungen eines Steuerberaters gibt es auf der Webseite www.expertendiesichlohnen.de .

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Änderungen für Kapitalanleger durch das Jahressteuergesetz 2010

Bei www.steuertipps.de gibt es Hinweise zu den Änderungen aufgrund des aktuellen Jahressteuergesetzes, soweit sie für Kapitalanleger von Bedeutung sind. Die meisten der Änderungen sollen ab 2011 gelten, allerdings nicht alle.

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Weihnachtsfeier: Damit der Fiskus nicht mitfeiert

Was bei einer Weihnachtsfeier zu beachten ist, damit der Fiskus nicht das größte Geschenk bekommt, ist aus aktuellem Anlass hier bei www.steuertipps.de zu lesen. Für den Steuerlaien sicher erstaunlich, was alles zu beachten ist, und wo ein Lohnsteuerprüfer angreifen kann und Lohnsteuer kassieren möchte.

Weitere Infos zum Thema Weihnachtsfeier und allgemein Betriebsfeiern hier bei www.steuertipps.de .

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