Ein aktuelles Urteil zugunsten aller Steuerpflichtigen: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass gemischte Reisekosten künftig auch dann steuerlich abzugsfähig sind, wenn eine gewisse private Mitveranlassung vorliegt. Bisher stand die Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass eine private Mitveranlassung eine steuerliche Berücksichtigung ausschließt. Nach neuester Erkenntnis ist nun eine prozentuale Aufteilung möglich, wenn ein objektiver Maßstab gefunden werden …