Steuerliches Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen fällt

Ein aktuelles Urteil zugunsten aller Steuerpflichtigen:
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass gemischte Reisekosten künftig auch dann steuerlich abzugsfähig sind, wenn eine gewisse private Mitveranlassung vorliegt. Bisher stand die Rechtsprechung auf dem Standpunkt, dass eine private Mitveranlassung eine steuerliche Berücksichtigung ausschließt. Nach neuester Erkenntnis ist nun eine prozentuale Aufteilung möglich, wenn ein objektiver Maßstab gefunden werden kann.

Ob das auch für andere gemischt veranlasste Aufwendungen durchschlägt, ist noch offen, nach der Begründung des BFH aber wahrscheinlich.

Das freut uns doch, wenn das oberste Steuergericht auch mal eine Zweifelsfrage zugunsten der Steuerbürger entscheidet, und sogar, wie hier, eine gefestigte Auffassung über Bord wirft.

Näheres zum Urteil gibt es hier wbei www.steuertipps.de.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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