DATEV Zertifikat digitale Kanzlei 2023

Wir sind “DATEV Digitale Kanzlei 2023” !

DATEV hat uns erneut, diesmal für 2023, das Zertifikat “Digitale Kanzlei 2023” verliehen. Mit diesem Zertifikat werden von der DATEV Kanzleien ausgezeichnet, die bei der Digitalisierung schon weit fortgeschritten sind und bestimmte Kriterien erfüllen.

Wir freuen uns über diese Auszeichnung. Das Arbeiten mit digitalen Tools ist für uns in den meisten Arbeitsbereichen bereits Standard, und wir sind immer wieder dabei, neue Möglichkeiten auszuprobieren.

Wenn Dich das interessiert, komm in unser Team!

Näheres auf unserer Karriereseite.

Und wenn Sie als Mandant an den digitalen Möglichkeiten interessiert sind, sprechen Sie uns an, und schauen Sie auf unserer Webseite im Bereich“ Steuerberater digital„.
 

Wir steuern und beraten!

Kern & Heß Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Aschaffenburg

Broschürenservice der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung gibt einige interessante Broschüren heraus. Besonders zu erwähnen sind hier die Hefte für Existenzgründer sowie für Künstler. Eine Übersicht über die kompletten Broschüren zur Besteuerung gibt es bei www.finanzamt.bayern.de .
Die Broschürenseite ist direkt hier.

Ähnliche Broschüren gibt es auch von der Finanzverwaltung NRW. Diese gibt hier beim Server der Finanzverwaltung NRW.

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Steuergesetze sollten im Bundestag vorgelesen werden!

Obwohl schon ein paar Jahre her, immer wieder sehenswert:

Der Schweizer Finanzminister Merz liest in einer Fragestunde des Parlaments einen Auszug aus einer Verwaltungsverlautbarung vor, und wird sich während dessen bewusst, was das für ein Unsinn ist. Dabei bekommt er einen Lachanfall, der wirklich sehenswert ist. Tatsächlich war ihm wohl schon vorher klar, wie absurd das ist, was er vorträgt, denn zu Beginn sagt er „auf diese Antwort habe ich mich den ganzen Sonntag schon gefreut“.

Vielleicht sollte man einführen, die Steuergesetze generell im Bundestag verlesen zu lassen, und am besten die zugehörigen Begründungen und Verwaltungsanweisungen auch noch. Zugegeben, nicht alles ist so krass die das Beispiel der Schweizer Zollverwaltung, um die es in dem Clip geht, aber einige Gesetzestexte gehen durchaus stark in diese Richtung. Da würde möglicherweise unfreiwillig ein ganz neuer Comedy-Zweig entstehen.

Die beste Satire ist doch die Realsatire, fast wie im richtigen Leben. Ob allerdings Finanzminister Lindner soviel Humor hätte wie sein Schweizer Kollege, müsste sich erst noch zeigen !

Hier ist der Auszug aus der Antwort des Schweizer Finanzministers:

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DATEV Zertifikat digitale Kanzlei 2021

Wir sind „DATEV Digitale Kanzlei 2021“ !

Wir sind super stolz, die DATEV hat uns für 2021 das Zertifikat „Digitale Kanzlei 2021“ verliehen. Hiermit werden von der DATEV Kanzleien ausgezeichnet, die bei der Digitalisierung schon weit fortgeschritten sind und bestimmte Kriterien erfüllen.

Wir freuen uns über diese Auszeichnung. Wir werden den Weg der Digitalisierung im nächsten Jahr weiter beschreiten.

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Standhaftigkeit bei einer Lohnsteuerprüfung

Kürzlich passiert:

Eine Firma hat eine Lohnsteuerprüfung; an sich nichts Besonderes. Gegen Ende der Prüfung präsentiert der Prüfer, durchaus ein umgänglicher Mann, seine berechnete Nachforderung:
Über 6.000 € an Lohnsteuer glaubt er von der Firma fordern zu müssen.

Es ging im Wesentlichen um Kundengeschenke, also musste der Steuerberater ran. Nach eingehender Untersuchung der aufgegriffenen Sachverhalte und entsprechender schriftlicher rechtlicher Argumentation reduzierte der Prüfer seine Nachforderung auf ca. 180 €!

Natürlich geht das nicht immer so, zeigt aber einmal mehr, dass man die Forderungen des Finanzamts sehr genau hinterfragen sollte, bevor man sie akzeptiert. Und ein gewisses taktisches Verständnis beim Vorgehen seitens des Steuerberaters ist natürlich auch hilfreich.

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Das Navi zur Selbstständigkeit

Es gibt Apps, die einem das Würfeln abnehmen, mit denen man Bier „trinken“ oder Peitschengeräusche abspielen kann. Da war es nur eine Frage der Zeit bis ein Programm entwickelt wird, das die Gründung eines Unternehmens selbst in die Hand nimmt.

Ganz so einfach gestaltet sich die Sache natürlich doch nicht, jedoch hilft das sogenannte „Gründerlexikon“ mit Checklisten, Artikeln und diversen Multiple Choice Fragen eine Geschäftsidee zu finden, sie auszuarbeiten, dann auch in die Tat umzusetzen und schließlich noch den täglichen Geschäftsbetrieb zu optimieren. Wenn es eine KI wäre, würde sie Ihnen vermutlich also ganz von allein ein Unternehmen erstellen und auch noch leiten können. Dabei gliedert sich die Anleitung in eben diese Schritte (nämlich Suchen, Planen, Gründen und schlussendlich das Führen) und gibt interessante Tipps und Hinweise, was man bei einer Unternehmensgründung alles beachten sollte; bei den über 500 Einzelschritten offensichtlich eine ganze Menge. Dazu erhält man die Möglichkeit täglich neue Artikel der GründerNews zu lesen, dort werden z.B. Themen wie der Nutzen von Social Media für ein Unternehmen behandelt.

Die App ist als Wegbegleiter auf dem Handy oder Pad eine nette Hilfe auf dem steinigen Pfad von der schlammigen Idee bis zum erfolgreichen Gipfelkreuz einer Unternehmensgründung.
Vielleicht hilft sie ja dem ein oder anderen auf seiner Wanderung, nützlicher als iBeer ist sie wohl allemal: https://www.gruenderlexikon.de/

Harald Kern Wirtschaftsprüfer Steuerberater Aschaffenburg

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Lustiges Video bei Youtube über den armen Steuerzahler

Ein lustiges Video habe ich bei Youtube gefunden. Mitarbeiter des Finanzamts scheinen bei ihrer Tätigkeit besondere Fähigkeiten zu trainieren.

Nicht ganz ernst gemeint, aber manchmal nicht ganz unrealistisch, besonders bei einer Betriebsprüfung. Am muss sich ja aber nicht alles gefallen lassen !

Harald Kern Wirtschaftsprüfer Steuerberater Aschaffenburg

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Hartnäckigkeit zahlt sich aus im Umgang mit dem Finanzamt

Manchmal muss man einen längeren Atem haben!

Kürzliches Beispiel:

Nach einer Betriebsprüfung wollte das Finanzamt pro Jahr eine Gewinnerhöhung von ca, 30.000 Euro ansetzen. Bei einem geprüften Zeitraum von 3 Jahren waren das knapp 90.000 Euro Gewinnerhöhung, mit entsprechender steuerlicher Auswirkung. Nach unserer Rechtsauffassung war die Gewinnerhöhung nicht begründet. Ein Einspruchsverfahren brachte zwar bereits eine Minderung der Gewinnerhöhung um ca. 1/3, aber das war uns und dem Mandanten nicht genug, wir hielten das Vorgehen für komplett unbegründet.

Also musste der Weg zum Finanzgericht angetreten werden. Es wurde Klage eingereicht, mit einer umfangreichen Begründung. Das ging dann, nach merh als 2 jahren Wartezeit, so aus, dass das Finanzgericht das Finanzamt anrief und fragte, ob man den Fall nicht vor Ort lösen könne, denn das Vorgehen des Finanzamts sei zumindest durch die getroffenen Feststellungen der Betriebsprüfung bisher nicht ausreichend belegt. Das Finanzamt fragte daraufhin bei uns an, ob eine einvernehmliche Lösung möglich erscheine.

Aus verfahrensökonomischen Gründen haben wir uns dann auf eine Lösung verständigt, die das Finanzamt das Gesicht wahren ließ, die Steuerbelastung aber minimiert hat. Und die Verfahrenskosten, incl. der Kosten des Steuerberaters,  sowie die Gerichtskosten, waren ebenfalls zu fast 100 % durch das Finanzamt zu übernehmen.

Manchmal dauert es also etwas länger, aber wenn man gute rechtliche Argumente hat, darf man sich nicht einschüchtern lassen! Natürlich geht es nicht immer so aus, von daher muss man immer das Risiko gegen die Erfolgsaussichten abwägen. Wenn man aber glaubt, mit guten Gründen im Recht zu sein, braucht man sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen.

Harald Kern Wirtschaftsprüfer Steuerberater Aschaffenburg

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Online Petition: Solidaritätszuschlag abschaffen

Bei change.org gibt es im Internet eine Online-Petition mit dem Ziel, den Soli abzuschaffen (was eigentlich schon lange überfällig ist, denn er wurde vor über 20 Jahren eingeführt, um den Aufbau der neuen Bundesländer zu finanzieren).

Wer die Petition unterstützen will, kann das leicht hier tun:

https://soli-abschaffen.de

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

 

Wieder ein interessantes Interview mit Prof. Dr. Webersinke

Unsere Kooperationspartner, die Unternehmensberatung Fries in Aschaffenburg, mit denen wir immer wieder gerne und erfolgreich zusammenarbeiten, hat uns auf ein weiteres interessantes Interview hingewiesen, das der Inhaber Walter Fries mit Prof. Dr. Webersinke von der Fachhochschule Aschaffenburg geführt hat. Wie üblich bringt Herr Webersinke interessante Gedanken und Ansichten zur wirtschaftlichen Entwicklung in Europa, zur Geldanlage und zur Zukunft des Euro.

Unbedingt sehenswert. Bei Youtube zu sehen hier:

Beim Youtube-Kanal von Walter Fries gibt es noch weitere interessante Interviews, siehe

http://www.youtube.com/user/WalterFriesTV

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de