Manchmal muss man einen längeren Atem haben!
Kürzliches Beispiel:
Nach einer Betriebsprüfung wollte das Finanzamt pro Jahr eine Gewinnerhöhung von ca, 30.000 Euro ansetzen. Bei einem geprüften Zeitraum von 3 Jahren waren das knapp 90.000 Euro Gewinnerhöhung, mit entsprechender steuerlicher Auswirkung. Nach unserer Rechtsauffassung war die Gewinnerhöhung nicht begründet. Ein Einspruchsverfahren brachte zwar bereits eine Minderung der Gewinnerhöhung um ca. 1/3, aber das war uns und dem Mandanten nicht genug, wir hielten das Vorgehen für komplett unbegründet.
Also musste der Weg zum Finanzgericht angetreten werden. Es wurde Klage eingereicht, mit einer umfangreichen Begründung. Das ging dann, nach merh als 2 jahren Wartezeit, so aus, dass das Finanzgericht das Finanzamt anrief und fragte, ob man den Fall nicht vor Ort lösen könne, denn das Vorgehen des Finanzamts sei zumindest durch die getroffenen Feststellungen der Betriebsprüfung bisher nicht ausreichend belegt. Das Finanzamt fragte daraufhin bei uns an, ob eine einvernehmliche Lösung möglich erscheine.
Aus verfahrensökonomischen Gründen haben wir uns dann auf eine Lösung verständigt, die das Finanzamt das Gesicht wahren ließ, die Steuerbelastung aber minimiert hat. Und die Verfahrenskosten, incl. der Kosten des Steuerberaters, sowie die Gerichtskosten, waren ebenfalls zu fast 100 % durch das Finanzamt zu übernehmen.
Manchmal dauert es also etwas länger, aber wenn man gute rechtliche Argumente hat, darf man sich nicht einschüchtern lassen! Natürlich geht es nicht immer so aus, von daher muss man immer das Risiko gegen die Erfolgsaussichten abwägen. Wenn man aber glaubt, mit guten Gründen im Recht zu sein, braucht man sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen.
Harald Kern Wirtschaftsprüfer Steuerberater Aschaffenburg
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Kern & Heß Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Aschaffenburg www.kern-hess.de