2.12.2010 Archiv

Ein Berufsmusiker kann Kosten für ein häusliches Übungszimmer in voller Höhe absetzen

Interessant für Musiker und Künstler: Ein aktuelles Urteil des des Finanzgerichts Köln besagt, dass ein Berufsmusiker die Kosten für ein häusliches Übungszimmer ohne Begrenzung abziehen kann (FG Köln AZ 9 K 3882/09 v. 13.10.2010). Es handelt sich bei einem Übungszimmer nicht um ein typisches häusliches Arbeitszimmer, in dem überwiegend typische Verwaltungs- oder Vorbereitungstätigkeiten ausgeführt werden. …

Weiterlesen