Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) weist in einem aktuellen Anwendungsschreiben darauf hin, dass Anträge auf Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer elektronisch übermittelt werden müssen. Die Zeiten, in denen man Steueranmeldungen in Papierform einreichen konnte, sind weitgehend vorbei. In der Regel sehen die aktuellen Buchhaltungsprogramme entsprechene Übertragungsmöglichkeiten vor. Alternativ könenn Sie die Übertragung auch im Internet über …