Übermittlung des Antrags auf Dauerfristverlängerung/der Anmeldung der Sondervorauszahlung auf elektronischem Weg

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) weist in einem aktuellen Anwendungsschreiben darauf hin, dass Anträge auf Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer elektronisch übermittelt werden müssen. Die Zeiten, in denen man Steueranmeldungen in Papierform einreichen konnte, sind weitgehend vorbei.

In der Regel  sehen die aktuellen Buchhaltungsprogramme entsprechene Übertragungsmöglichkeiten vor. Alternativ könenn Sie die Übertragung auch im Internet über das Onlineportal der Finanzverwaltung www.elster.de vornehmen. Oder natürlich, Sie haben einen Steuerberater und lassen bei ihm die Buchhaltung erledigen, dann brauchen Sie sich darum nicht zu kümmern. Der Steuerberater wird in der Regel mit den aktuellsten Übertragungsmöglichkeiten vertraut sein.

Das amtliche Schreiben des BMF kann man bei der DATEV einsehen.

Infos zu weiteren Möglichkeiten der elektronischen Abwicklung der Buchhaltumg gibt es auch auf unserer Kanzleiwebseite im Bereich Buchführung.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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