Hohe Kontrollkosten für Schwarzarbeit; Aufdeckungsertrag gering

Schwarzarbeit in Deutschland ist trotz intensiverer Verfolgung und höherem Kontrollaufwand in den vergangenen Jahren nicht nachweisbar gesunken. Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, daß die Kosten für die Sonderkontrolle von Schwarzarbeit höher sind als der Mehrertrag durch Aufdeckung von Fällen. Zudem habe eine Verringerung der Schwarzarbeit durch die Überprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bisher nicht nachgewiesen werden können. Die Tätigkeiten der FKS hätten bisher nicht zu den erwarteten Mehreinnahmen des Bundes geführt, der entstehende Verwaltungsaufwand werde bei weitem nicht gedeckt, heißt es in dem Bericht des Rechnungshofes an den Bundestag.

(Quelle: DATEV Lexinform 3/2008)

Anmerkung: Das ist interessant angesichts der aktuellen Forderungen nach mehr Steuerfahndern, deren Erträge angeblich die Kosten bei weitem übersteigen sollen. Genauso wird ja von entsprechender Seite regelmäßig die Einstellung von mehr Betriebsprüfern gefordert.

Es darf bezweifelt werden, ob solche Milchmädchenrechnungen aufgehen. Davon abgesehen sind in den Berechnungen des Bundesrechnungshofes die Bürokratiekosten in den Unternehmen noch gar nicht berücksichtigt.

Schwarzarbeit ist sicherlich schon aus Gründen des fairen Wettbewerbs ein großes Problem, genauso wie Steuerhinterziehung. Es ist aber deutlich, daß mehr Kontrolle allein nicht den gewünschten Erfolg bringt.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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