Ist die Limited eine empfehlenswerte Rechtsform ?

Eine gute Zusammenfassung der Argumente und Überlegungen gibt es bei der Anwaltszentrale.de. Wir halten die Limited generell nicht für empfehlenswert. Im konkreten Einzelfall kann eine ggf. andere Beurteilung zum Zuge kommen, das muß aber gut überlegt werden.

Wir sind mit den steuerlichen Besonderheiten der Limited vertraut und können bei der steuerlichen Abwicklung gerne behilflich sein.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

2 Kommentare

  1. Ich habe eine Studie für meine Seminararbeit durchgeführt, in deren MIttelpunkt die britische „Limited“ stand. Der häufigste Grund warum diese Form nicht empfehlenswert ist war folgende;
    Die Kunden könnten kein Vertrauen an eine Gesellschaft entwickeln, die quasi ihne Stammkapital gegründet wurde.

  2. Hallo Christopher,
    ich würde als Grund eher die Rechtsunsicherheit und die Unklarheit über die Folgekosten ansehen. Das fehlende Vertrauen der Kunden in die Rechtsform ist denke ich nur in manchen Branchen ein Problem. Bei Handwerkern oder dem Einzelhandel spielt denke ich die Rechtsform für den Kunden nur eine untergeordnete Rolle. Ein weiteres Problem sehe ich in der ungeklärten Frage, ob ich im Zweifel wirklich eine wirksame Begrenzung der Haftung erreichen kann, wenn ich nicht alle Formalien eingehalten habe, und, wie in der Praxis oft, nach britischem Recht schon längst überschuldet bin und dann natürlich die Haftungsbegrenzung nicht mehr greift. Dann brauche ich auch keine teure Limited, dann kann ich auch gleich ein Einzelunternehmen betreiben. Oder halt eine GmbH, die dann auch wirksam vor Haftung schützt.

    Letzten Endes sind alle Argumente wichtig und abzuwägen bei der Entscheidung.

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