Überlegungen zur einheitlichen Steuer-Identifikationsnummer

Vor einigen Wochen wurde die neue Steuer-Identifikationsnummer verschickt. Jeder Bürger erhält damit eine unveränderliche Nummer, die er buchstäblich von der Wiege bis zu Bahre beibehält, und durch die er künftig bei Ämtern eindeutig identifiziert und zugeordnet werden kann. Für Datenschützer ist das schon immer eine Horrorvorstellung und ein Alptraum gewesen, wogegen die Behörden schon immer davon geträumt haben, auf Knopfdruck Daten und Informationen über jeden Bürger abrufen zu können, ohne durch lästige Namensgleichheiten und andere Unzulänglichkeiten behindert zu werden.

Infos des Bundeszentralamts für Steuern zur Steuer-ID-Nummer gibt es hier. Meines Erachtens werden die Gefahren einer solchen einheitlichen Zugriffsnummer in diesen Infos jedoch nur sehr oberflächlich angesprochen.

Ein Musterprotestschreiben gegen die Zuteilung der Nummer gibt es hier, von der humanistischen Union, die inzwischen auch ein Musterverfahren angestrengt hat.

Infos, die sich auch mit kritischen Fragen auseindersetzen und auf die möglichen Gefahren hinweisen, gibt es bei Focus Online, bei Heise Online, und bei Zeit Online, um nur einige zu nennen.

Ich persönlich sehe insbesondere eine Gefahr, wenn kommerzielle Firmen, die „freiwillige“ Angabe der Nummer verlangen oder erwarten. Dann wird es nämlich möglich, alle bei verschiedenen Firmen gespeicherten Daten zusammenzuführen, und ein Profil von jedem Bürger zu erstellen. Natürlich sind auch staatliche Stellen davor nicht gefeit, obwohl es im Moment nur zu den gesetzlich bestimmten Zwecken verwendet werden soll. Aber wer soll gegen Google in USA oder sonstwo auf der Welt vorgehen, wenn die die Angabe irgendwann haben wollen ? Meines Erachtens ist ein Missbrauch auf Dauer höchst wahrscheinlich, und auch auf Dauer nicht wirksam zu verhindern oder zu kontrollieren.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

Schreibe einen Kommentar