Im Steuerrechtblog gibt es einen Hinweis auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz zur weiteren Vorgehensweise in der Angelegenheit der Pendlerpauschale. Die gute Nachricht: Die Finanzämter ändern die betroffenen Steuerbescheide von Amtswegen, wenn darin erkennbar ist, dass sich die Pendlerpauschale auswirkt. Dies ist bei Arbeitnehmern regelmäßig der Fall. Lediglich Selbständige müssen evtl. selbst oder durch den Steuerberater dafür sorgen, dass die Pendlerpauschale rückwirkend für 2007 gewährt wird, wenn sie davon betroffen sind.
Noch offen ist, ob und auf welchem Weg zuviel gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zurückgefordert werden können.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de