Einen Beitrag zur Steuervereinfachung leistet das Bundesfinanzministerium für den Steuerveranlagungszeitraum 2008. Ein Formular, die sog. Anlage GSE, fällt weg. Dafür gibt es drei neue Formulare, die Anlage „S“ für Selbständige, die Anlage „G“ für Gewerbetreibende und die Anlage „34a“ zur Erklärung der begünstigten Thesaurierungsbesteuerung. Offensichtlich haben die jetzt notwendigen Angaben nicht mehr auf das alte Formular „GSE“ gepasst. Hinzu kommt natürlich die Anlage „EÜR“ für Steuerpflichtige mit Einnahmenüberschussrechnung.
Also auf jeden Fall jede Menge Mehrarbeit für die Steuerpflichtigen und deren Berater. Die Tendenz der Finanzverwaltung verstärkt sich, immer mehr Vorarbeiten auf die Steuerpflichtigen zu verlagern, und diesem aufzuerlegen, die Erklärungen und Daten in elektronisch auswertbarer Form einzureichen. Das nennt sich dann Bürokratieabbau, ist tatsächlich aber lediglich Schaffung von neuen Ressourcen auf der Seite der Finanzverwaltung durch Delegation von Arbeit nach aussen.
Übrigens, es gibt zwar schon die Formulare, aber noch keine Ausfüllanleitung, der Details zu den anzugebenden Daten zu entnehmen wären. Daher können die Finanzämter auch noch keine Hilfestellung beim Ausfüllen geben.
Die Formulare gibt es auf unserer Webseite im Mandantenbereich über einen Link zum Downloadserver der Finanzverwaltung.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de