Die Europäische Kommission bietet Ihnen ab sofort einen neuen Online-Dienst an, der für Sie die Sicherheit erhöht, nicht in Betrugsfälle (vor allem sog. Karussellgeschäfte) verwickelt zu werden. Konkret geht es um eine Bescheinigung, mit der Sie nachweisen können, dass Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Geschäftspartners zu einem bestimmten Zeitpunkt auf ihre Gültigkeit überprüft haben. Diese Bescheinigung können Sie dann als Nachweis dafür verwenden, dass ggf. auf Lieferungen an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten keine Mehrwertsteuer erhoben wurde. Den Zugang zu diesem Service finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission zum Thema Besteuerung.
Verena Schwind, Steuerberaterin
Kern & Heß – Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – Aschaffenburg, www.kern-hess.de