Aktuelle Rechtslage beim Fahrtenbuch

Ein Beitrag des Haufe-Verlags gibt einige Aspekte der aktuellen Rechtslage und aktuelle Urteile wieder.

Wichtig ist insbesondere, dass das Fahrtenbuch vollständig und laufend geführt sein muss, ein Fahrtenbuch mit Excel wird nicht anerkannt,  kleinere Fehler verwerfen nicht das ganze Fahrtenbuch.

Zum kompletten Beitrag „Das ordnungsgemäße Fahrtenbuch“ des Haufe-Verlags.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

1 Kommentar

  1. Guten Tag,

    Wir sind ein Studentenkreis der Uni Paderborn welcher sich über die Zukunft des elektronischen Fahrtenbuch Gedanken macht. Wir führen eine Umfrage durch, dessen Ziel es ist herauszufinden, welches Bewußtsein für das elektronische Fahrtenbuch besteht und welche Verbesserungen/Neuheiten das elketronische Fahrtenbuch benötigt, um am Markt akzeptiert zu werden.
    Unsere Umfrage dauert max. 2min.
    http://www.umfrageonline.com/live.php?code=1600709

    Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich an diesem universitären Projekt beteiligen und bitten um Ihre Unterstützung und aktive Mithilfe!

    Mit freundlichen Grüßen

    Jan, Nadin, Daniel, Valentin und Mike

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