Mein Kollege Frank Rösner weist in seinem Blog darauf hin, dass der Deutsche Steuerberaterverband sich nach wie vor für die Abziehbarkeit der Steuerberatungskosten einsetzt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem kürzlichen Urteil entschieden, dass eine Abziehbarkeit nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sei.
Der BFH hat bereits in der Vergangenheit dem Steuergesetzgeber sehr weite Regelungsbefugnisse eingeräumt, wogegen das Bundesverfassungsgericht dies gelegentlich schon strenger beurteilt hat. Möglicherweise wird auch hier das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Grenzen aufzeigen müssen. Übrigens haben bei der damaligen Abstimmung über das Gesetz im Bundestag alle Parteien den Sinn der Abschaffung bezweifelt, nachzulesen im Protokoll der damaligen Sitzung, aber dann haben die damaligen Regierungsparteien letztlich doch dem gesamten Gesetzespaket zugestimmt, wohl alle im Grunde alle gegen besseres Wissen. Dass man sich jetzt so schwer tut, das zu korrigieren, kann wohl nur mit der Haushaltslage zu tun haben.
Ich meine, wenn der Staat seinen Bürgern zumutet, ein so kompliziertes Steuerrecht zu haben, dass selbst ein Privatmann ohne Steuerberater nicht mehr klarkommt, dann muss er diese zwangsläufigen Kosten auch zum Abzug zulassen. Ansonsten werden Einkommensteile besteuert, die gar nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie bereits ausgegeben werden mussten. Das wiederum verstößt gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.
Weitere Infos zum Thema Steuerberatungskosten und zum Standpunkt des Steuerberaterverbands …
Übrigens haben die Steuerberater selbst nur ein relativ geringes eigenes Interesse an der Angelegenheit, wie bisweilen unterstellt wird, weil die sog. privaten Steuerberatungskosten in der Regel nur einen geringen Anteil an den gesamten Honorareinnahmen haben.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de