Erbschaftsteuer höher als das Erbe ?

Kann es sein, dass die Steuer auf ein Erbe höher ist als das Erbteil selbst, man also noch was draufzahlen muss ? Zunächst ist man geneigt zu sagen, das kann es nicht geben, aber wie die Praxis zeigt, ist die Finanzverwaltung hier gelegentlich anderer Meinung.

Ein Erblasser hatte ein Vermächtnis in Höhe von 500.000,– Euro bestimmt, dass seine Ehefrau auszahlen sollte. Tatsächlich war das Erbe gar nicht so groß, so dass der Vermächtnisnehmer letztlich nur 90.000,– Euro bekam, weil nicht mehr da war. Das Finanzamt ließ sich davon nicht beeindrucken und setzte Erbschaftsteuer auf 500.000,– Euro fest, in der Summe 143.492,– Euro, also mehr, als letztlich beim Vermächtnisnehmer angekommen war. Dieser hätte also im Ergebnis draufzahlen müssen.

Er legte natürlich Einspruch ein, und beantragte abweichende Steuerfestsetzung. Diese wurde aber abgelehnt, weil die Steuerfestsetzung formaljuristisch korrekt war. Dagegen klagte der Vermächtnisnehmer beim Finanzgericht Düsseldorf – und gewann.

Gut, dass es Steuerberater gibt, die nicht gleich klein beigeben, so dass letztlich ein Ergebnis, das jeder klar denkende Mensch für unbillig halten muss, verhindert werden kann. Unverständlich ist mir allerdings, dass das Finanzamt hier nicht im Vorfeld bereits einer sachgerechten Lösung zugestimmt hat.

Sicher ein Ausnahmefall, und zum Glück nicht die Regel, aber dann doch nach unserer Erfahrung so ungewöhnlich nicht.

Näheres zum Urteil des Finanzgerichts gibt es auf der Webseite des Finanzgerichts Düsseldorf.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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