Die E-Rechnung kommt, oder besser, sie ist eigentlich schon da. Für manche ein leidiges Thema, hoch gehängt, viel versprochen, hat bisher noch nicht wirklich gehalten was versprochen wurde.
Seit 2025 muss jeder Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Das ist einfach, ein Email-Postfach reicht.
Außerdem muss er die buchhalterischen Vorschriften und Formalien, die speziell für E-Rechnungen gelten, beachten und einhalten. Das ist schon etwas komplizierter, mit Hilfe des Steuerberaters aber machbar. Maßgeblich ist hier, dass die E-Rechnungen in digitaler Form weiterverarbeitet und Archiviert werden müssen. Ausdruck und Ablage wie eine bisherige Rechnung reicht hier also nicht.
Ab 2027 sind alle Unternehmen im sog. B2B Bereich mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 € verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen. Ab 2028 trifft diese Verpflichtung auch die Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 800.000 € oder weniger.
B2B heißt, Rechnung von einem Unternehmer an einen anderen Unternehmer. Wenn Sie also nur und ausschließlich Privatkunden haben, sind Sie nicht betroffen. Das dürfte allerdings für die wenigsten Unternehmer zutreffen.
Was folgt daraus?
Sie sollten sich im Laufe des Jahres einen Fahrplan erstellen, wie Sie das Thema angehen, damit Sie in 2027 oder 2028 in der Lage sind, E-Rechnungen auszustellen. Die Zeit ist schnell vergangen, bis 2027 sind es noch 10 Monate, bis 2028 noch 22 Monate. Das geht schneller als man denkt.
Sinnvoll ist die Suche nach einem Rechnungsprogramm, oder noch besser einer Software, mit der Sie Ihre betrieblichen Vorgänge abbilden können.
Empfehlung: Machen Sie einen Zeitplan und schieben Sie das Thema nicht auf die lange Bank.