Offenlegung von Jahresabschlüssen; Aufforderungen

Das Bundesamt für Justiz hat jetzt, wie angekündigt und erwartet, die ersten Aufforderungen zur Offenlegung der Jahresabschlüsse per 31.12.2006 an die Unternehmen verschickt. Die betroffenen Unternehmen müssen jetzt die 53,50 € Ordnungsgeld für das Mahnverfahren bezahlen und innerhalb der gesetzten Frist von 6 Wochen die entsprechenden Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen. Alternativ erstellt der Steuerberater die Unterlagen in der notwendigen Form und reicht dann ein.

Es ist anzunehmen, daß in den nächsten Wochen die Unternehmen nach und nach aufgefordert werden, die Unterlagen einzureichen.

Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de

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