Aktuelle Meldung von heute bei Haufe online: Die Reform der Erbschaftsteuer ist erneut auf Herbst verschoben worden. Vor der Sommerpause gibt es also keine Änderungen mehr. Damit besteht nochmal eine zeitliche Frist, die man, sofern das sinnvoll ist, noch zur Übertragung von Vermögen, insbesondere von Grundstücken, auf der Basis der alten Rechtslage nutzen kann.
Details zur Meldung hier bei Haufe online.
Harald Kern, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Aschaffenburg, www.kern-hess.de